wir wollen unsere 2 Bausparverträge gerne in kurzer Zeit zuteilungsreif werden lassen und anschließend nur den Sparbetrag auszahlen lassen.
Folgenden Verträge wurden damals abgeschlossen:
1.BHW Bausparvertrag: Tarif D maXX 1,9
Vertragsbeginn: 26.02.2009
Bausparsumme: 100.000 Euro
Kontostand per Heute:19.302,91 Euro
2.BHW Bausparvertrag: Tarif D maXX 1,9
Vertragsbeginn: 26.02.2009
Bausparsumme: 100.000 Euro
Kontostand per Heute:9.015,23 Euro
Auf der Homepage von BHW kann man sein Guthaben jederzeit auszahlen lassen.
Folgendes steht zur Wahl:
Hiermit beantrage ich die
- Teilung meines Dispo-Bausparvertrags und
- kündige den Teilvertrag mit dem Guthaben von xxx.xxxx EUR oder dem gesamten Betrag
Option 1:
Der verbleibende Vertrag soll gemäß den Bausparbedingungen (ABB) mit der vor der Teilung vorhandenen Bausparsumme und der erreichten Saldensumme fortgeführt werden (D maXX: § 13 Abs. 3 ABB; D Plus: § 12 Abs. 3 ABB; andere Dispo-Varianten: § 7 Abs. 4 ABB).
Die beantragte Auszahlung führt bei den Tarifen D Plus und D maXX zu einer Kürzung der Gesamtverzinsung nach § 3 Abs. 2 ABB: Die bis zum Auszahlungstermin rechnerisch ermittelte Differenz zwischen höherer Gesamtverzinsung und Basiszins (§ 3 Abs.1 ABB) wird im Verhältnis des Auszahlungsbetrags zum erreichten Guthaben gekürzt. Der Anspruch auf eine höhere Verzinsung besteht also nur für das auf dem fortzuführenden Vertrag verbleibende Guthaben (Berechnungsbeispiel siehe Rückseite).
Für Verträge im D maXX mit Vertragsbedingungen ab 01.03.2002 ist nach § 1 Abs. 3 ABB eine Erstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.
Option 2
Achtung! Sonderregelung nur bei D maXX Abschluss ab 15.09.2003
Der verbleibende Vertrag soll gemäß § 13 Abs. 3 der Bausparbedingungen mit der vor der Teilung vorhandenen Bausparsumme und der erreichten Saldensumme fortgeführt werden.
Hier verstehen wir aber leider nur noch Bahnhof! Kann uns bitte einmal jemand das Paragraphen-Deutsch übersetzen und uns sagen, wie wir am Besten aus der Sache herauskommen?
Die wurden bereits in der Ausbildungszeit abgeschlossen. Viel zu hoch wie man sieht. In 2006 wurden die umgewandelt von uns.
Die Verbraucherzentrale hat uns nun bei der finanzierungsplanung geraten, das Geld aus den verzrägen zu holen, da ein erreichen der Zuteilung kaum machbar ist.
Abgeschlossen wurden sie aber, da wir einmal ein Eigenheim haben wollen.
Die Verbraucherzentrale hat uns nun bei der finanzierungsplanung geraten, das Geld aus den verzrägen zu holen, da ein erreichen der Zuteilung kaum machbar ist.
Fragen Sie die Jungs und Mädels von der VZ bitte,ob die mit dem Begriff "Zusammenlegung" etwas anfangen können.
Sprechen Sie die Bausparkasse auf diese Option an.Grundsätzlich ist eine Zusammenlegung machbar,allerdings bedarf es dazu der Zustimmung der Bausparkasse.
Vielleicht sollte ich noch einmal betonen, dass unser Interesse an den Bausparverträgen mittlerweile gegen Null geht. Wir wollen die Verträge nicht zusammenlegen und weiter Geld reinstecken. Stattdessen wollen wir unser Geld aus den Verträgen holen, nicht ein halbes Jahr darauf warten und sind auch bereit die Gebühren für diese Auszahlung zu bezahlen. Das So zurückerhaltende Geld wird in Kürze von uns benötigt.
Kann man dies unter der genannten Onlinemaske machen (also eine Teilung und Kündigung mit Auszahlung) oder bedarf dies weiterer Absprachen mit der Bausparkasse?
die Vertraege waren wirklich viel zu hoch abgeschlossen, allerdings kann man wirklich noch etwas daraus machen.
Die Verbraucherschuetzer machen es sich da zu einfach wenn man sagt sofort kuendigen. Opposition zu spielen ist immer einfach.
Jetzt kommt es darauf an was sie vor haben? Wollen Sie bauen oder wollen Sie einfach nur das Geld?
Folgendes wuerde ich empfehlen. Reduzierung oder Teilung der Bhw Vertraege, so dass die zuteilung herbeigefuehrt wird. beispiel
100.000 auf 50.000 reduzieren und die Variante wechseln in den 3,75 Tarif. Dies haette zur folge dass nun 50.000 zur verfuegung stehen, wobei 30.000 Euro als blankodarlehen zur verfuegung stehen. Dies haette zur Folge dass 50.000 als Ek bereit stehen und somit weniger von der bank finanziert werden muss. dies rechent sich, da jetzt der zins von der bank besser wird. Gleichzeitig kann man auch sein guthaben rausnehmen und dann zum teil jahre spaeter sein Darlehensanspruch abrufen.
Alternativ kann man immer die Sofortige Kuendigung mit einem einfachen Schreiben beantragen. In der Regel geht das Guthaben mit leichtem Abschlag innerhalb einer Woche auf das Konto. Etvl. Praemien nd Ansprueche verfallen dann.