Wir wohnen am Stadtrand einer Großstadt uns sind dort von viel Wald umgeben. Bisher ist mir zwar noch nichts passiert, aber einem Bekannten. Er fuhr morgens zur Arbeit und hatte sehr engen Kontakt mit einem Wildschwein. Das Schwein hat es leider nicht überlebt und das Auto hat einen erheblichen Schaden davongetragen. Die Erstattung des Schadens war Bestandteil seiner Versicherung. Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob ich das in meiner Haftpflichtversicherung vereinbart habe. Muss das explizit im Vertrag stehen, damit man im Zweifelsfall von der Versicherung den Schaden bezahlt bekommt? Oder zahlt jede Autoversicherung, weil das eine Art höherer Gewalt ist.
Die Haftpflichtversicherung ist für diesen Schaden nicht zuständig.Der Zusammenstoß mit Tieren und daraus resultierenden Schäden am eigenen Auto ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
Der Umfang der Erstattung ergibt sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.