ich habe vor meinen Immobilienkredit nach §489 (außerordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren) zu kündigen und abzulösen. Ein Forwarddarlehen habe ich schon abgeschlossen. Die Ablösung der Darlehen bei zwei Banken soll im November sein. Die Auszahlung der Kredite war im Mai 2003.
An beide Institute habe ich eine entsprechende Kündigung geschickt (erstmal ohne Einschreiben, was ja sowieso keine Beweiskraft hat)
Die eine Bank hat mir bereits eine Aufstellung der Ablösesumme geschickt und kurze Informationen dazu wie es stattfinden sollte (war die kleinere Summe über gerade mal 20000). Die andere Bank (Hauptkreditgeber) hat noch nicht reagiert, auch nicht auf ein zweites Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein und vorab gesendet per Fax. Ich habe das Gefühl die stellen sich taub! Der Termin unter Einberechnung der 6-monatigen Frist rückt immer näher (Mitte Mai). Wenn bis dahin nicht wasserdicht gekündigt ist, bekomme ich im November das Forwarddarlehen nicht (weil die Grundschuld nicht übertragen werden kann) und muß trotzdem den zinsschaden zahlen.......!?
Wie gehe ich nun am besten vor, um sicher zu sein das der Kredit auch rechtlich sicher gekündigt ist, bzw. die Bank die Kündigung und den Termin bestätigt?
verstehe ich jetzt nicht so ganz. Du hast also ordentlich (nicht außerordentlich) nach §489 BGB gekündigt, also richtigerweise zum November. 10 Jahre Zinsbindung plus 6 Monate Kündigungsfrist. Gleichzeitig hast du ein Forwarddarlehen mit 6 Monaten Forwardzeitraum abgeschlossen.
Jetzt hast du also noch bis November Zeit, mit der alten Bank klar zu kommen. Die neue Bank zahlt doch sowieso erst im November aus. Bis dahin läuft das alte Darlehen ja noch weiter.
Sollte das bis November noch immer nich geregelt sein, würde das alte Darlehen noch immer weiterlaufen und bei der neuen Bank ein Bereitstellungszins anfallen. Liegt das Versäumnis bei der alten Bank (so wie es jetzt aussieht), kannst du deinen Schaden dort einfordern/-klagen.
Also ich habe mir über einen bekannten Immobilienfinanzierungsdienstleister Ende letzten Jahres bei einem Institut ein Forwarddarlehen gesichert. Dieses Darlehen soll 10Jahre nach Vollauszahlung der Ursprungsdarlehen (15 Jahre Zinsfestschreibung, damals 5,1%)+6 Monate Kündigungsfrist (Kündigungsrecht nach 10 Jahren §489) = November 2013 die Restschulden ablösen. Der Vertrag hierzu, und der Ablösetermin steht.
Unklar war mir schon immer die Interpretation des Paragraphen. Kündigen kann man 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. In der Kündigung muß dann welcher Termin stehen? Ich kündige zum XX (=10 Jahre nach Vollauszahlung) oder ich kündige zum XX+6Monate?
In meiner Kündigung habe ich dann folgendes formuliert:
"Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf § 489 BGB kündigen wir hiermit das o.a. Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung (Vollauszahlung XX.05.2003) und 6 monatiger Kündigungsfrist (XX.11.2013) ordnungsgemäß zum 30.11.2013 Die Ablösung erfolgt am 30.11.2013 durch die XX. Wir bitten um Bestätigung der Kündigung."
Zu erwähnen wäre noch der Umstand, dass der 30.11.2013 nicht exakt mit dem Termin für Vollauszahlung+10,5Monate übereinfällt sondern eben auf den Ende des Monats geschoben ist (+ ein paar Tage). Laut meiner Kündigung habe ich ja aber definitiv den 30.11. als Tag der Kündigung genannt.
Ich habe jetzt herausgefunden, dass es soetwas wie eine notarielle/richterliche Zustellung einer Kündigung gibt. Allerdings ist das wohl nicht ganz günstig. Sollte ich davon Gebrauch machen?
Ich habe jetzt herausgefunden, dass es soetwas wie eine notarielle/richterliche Zustellung einer Kündigung gibt. Allerdings ist das wohl nicht ganz günstig. Sollte ich davon Gebrauch machen?
Ja kostet nicht so viel wie man denkt und dann tanzen sie nach deiner Pfeife weil sie wissen das du nicht alles mit dir machen können.
Habe ich einmal gemacht und dann hat aufeinmal alles funktioniert.
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Unklar war mir schon immer die Interpretation des Paragraphen. Kündigen kann man 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. In der Kündigung muß dann welcher Termin stehen? Ich kündige zum XX (=10 Jahre nach Vollauszahlung) oder ich kündige zum XX+6Monate?
Die zweite Variante ist richtig. Nach Ablauf der 10 Jahre mit Frist 6 Monate.
Von daher hast du also noch etwas Zeit, um das mit der alten Bank zu regeln. Das wollte ich eigentlich nur zum Ausdruck bringen.