ich habe eine altes Fachwerkhaus, welches ich veräußern möchte. Leider habe ich jetzt einen Wasserschaden gehabt. Die Versicherung hat die Leckortung übernommen und auch die Wiederinstandsetzung der Wasserleitung. Leider Gottes sind es Lehmwände, die trocken zu lassen würde sich nicht lohnen, da das Haus Abriss bereit ist. Kann ich dennoch eine Versicherungssumme X von der Versicherung bekommen? (für eine mögliche Instandsetzung).
Unter Umständen übernimmt der Versicherer die Kosten,das wäre abzuklären.
Da es sich jedoch um ein zum Abbruch bestimmtes Gebäude handelt,dürfte maximal der Zeitwert ersetzt werden.
Unter Umständen übernimmt der Versicherer die Kosten,das wäre abzuklären.
Da es sich jedoch um ein zum Abbruch bestimmtes Gebäude handelt,dürfte maximal der Zeitwert ersetzt werden.
Welche Tarifbedingungen werden hier zugrunde gelegt ?
§ 26 Entschädigungsberechnung
1. Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
c) beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die
notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles ......
Mir erschließt sich hier kein Schaden, da das Haus abgerissen wird.
ich verstehe eure Auseinandersetzung nicht. Es geht um eine Frage die der TE ganz einfach bei seiner Versicherung beantwortet bekommen kann. Ihr streitet hier aber darüber, als wenn davon euer nächstes Gehalt abhängt.
Des weiterem werden hier Dinge genannt, die überhaupt nichts mit dem Thema zu tun haben. Mich interessiert es nicht ob hier irgendwer mal vor einigen Jahren in einem anderen Forum gesperrt wurde. Mich interessiert auch der Grund nicht.... Warum?
Vor einigen Jahren... Vergangenheit!, anderes Forum! - Menschen können sich ändern, was auch immer vorgefallen ist.
Auch denke ich, dass wir in einem Alter sind, wo man sich seine eigene Meinung bilden kann... Dafür braucht man keine Infos aus anderen Foren.
Auch muss sich hier kein User dafür rechtfertigen wieso er irgendwo gesperrt ist und beweisen muss er gleich gar nichts. Wir sind hier nicht vor Gericht und haben auch nicht über diese Sperre zu entscheiden.
noch eine kleine Ergänzung:
man sollte bei einem Leitungswasserschaden davon ausgehen können, dass die Schadenshöhe nicht dem Wert des Gebäudes entspricht.
1.hat das nichts mit der Berechnung eines Schadens zu tun.Es macht schon einen Unterschied,ob ein Schaden anteilig zum Zeitwert oder zum Neuwert des Gebäudes reguliert wird.Es ist bestürzend,dass das einem Vermittler erklärt werden muss.
2.sollte jeder Vermittler im Interesse des Kunden so handeln,dass der größte anzunehmende Schaden auch abgesichert ist.Ich halte obige Aussage daher für fahrlässig und grenzwertig.
Ich möchte den Vermittler sehen,der diese Aussage gegenüber Seinem Kunden macht.Wobei man natürlich unterscheiden muss: dem klassischen Einfirmenvertreter wird das egal sein,da er ja für Seinen Rat nicht persönlich haftbar gemacht werden kann.Üblicherweise haftet das betreffende Unternehmen.
Aus diesem Blickwinkel ist die Aussage zwar traurig,aber irgendwie auch nachvollziehbar und bezeichnend für die Qualität der hiesigen Versicherungsvertreter.
Ich hoffe, dass es sich bei meinem Vorredner nicht um einen Versicherungsmakler handelt, denn solche Fehler bei einer Schadensbeurteilung zeigen nichts von einer Fachkenntnis.
Aber ein Glück, dass er nicht berechtigt ist für ein Versicherungsunternehmen die Schäden zu regulieren.
1.hat das nichts mit der Berechnung eines Schadens zu tun.Es macht schon einen Unterschied,ob ein Schaden anteilig zum Zeitwert oder zum Neuwert des Gebäudes reguliert wird.
Falsch - hier wurde die Wiederinkraftsetzung der Wasserleitung zugesagt und dies bedeutet, dass nur die ausführende Arbeit bezahlt wird.
2.sollte jeder Vermittler im Interesse des Kunden so handeln,dass der größte anzunehmende Schaden auch abgesichert ist.Ich halte obige Aussage daher für fahrlässig und grenzwertig.
Ich möchte den Vermittler sehen,der diese Aussage gegenüber Seinem Kunden macht.Wobei man natürlich unterscheiden muss: dem klassischen Einfirmenvertreter wird das egal sein,da er ja für Seinen Rat nicht persönlich haftbar gemacht werden kann.Üblicherweise haftet das betreffende Unternehmen.
Aus diesem Blickwinkel ist die Aussage zwar traurig,aber irgendwie auch nachvollziehbar und bezeichnend für die Qualität der hiesigen Versicherungsvertreter.
Dies ist natürlich mal völliger Schwachsinn!
Auch ein Agenturinhaber ist selbständig und haftet genauso wie auch ein Versicherungsmakler. Dafür schließt man eine Vermögensregresshaftpflichtversicherung ab.
Nur aus falscher Interpretation eines Schadens heraus, nun auf Versicherungsvermittler von Versicherungsunternehmen los zu gehen,
zeigt von Selbstüberschätzung und Dummheit.
Ich hoffe, dass es sich bei meinem Vorredner nicht um einen Versicherungsmakler handelt, denn solche Fehler bei einer Schadensbeurteilung zeigen nichts von einer Fachkenntnis.
Sie bespaßen mich.Das rechne ich Ihnen an.Fassen wir zusammen:
-Versicherte Gefahr:Leitungswasser
-Versicherte Sache:Lehmwand=Gebäude
-Versicherte Kosten: ??? Nichts anderes habe ich behauptet,da hilft nur ein Blick in die Tarifbedingungen.Wenn,erfolgt eine Regulierung anteilig zum Zeitwert des Gebäudes.Alles andere ist und bleibt Ihre eigene,hanebüchene Interpretation.
Aber es eignet sich vortrefflich als Anschauungsmaterial.
Aber ein Glück, dass er nicht berechtigt ist für ein Versicherungsunternehmen die Schäden zu regulieren.
Was ich kann,darf und möchte,liegt weit außerhalb Ihres Kenntnisbereiches.Fakt ist aber,dass die Regulierung durch Vertreter dem Versicherungsbetrug Tür und Tor öffnet.Wenn ein Unternehmen das möchte,gerne.Das geschädigte Versichertenkollektiv dürfte sich weniger euphorisch zeigen.
Falsch - hier wurde die Wiederinkraftsetzung der Wasserleitung zugesagt und dies bedeutet, dass nur die ausführende Arbeit bezahlt wird.
Ihre Meinung,die ich nach wie vor als grundfalsch ansehe.Dann herrscht hier eben kein Konsens.
Grundsätzlich sind doch 2 versicherte gefahren versichert.Rohrbruch und Leitungswasser.Alles Weitere sollte sich logisch erschließen,gerade dem Experten.
In letzter Konsequenz bedeutet Ihre Aussage,dass Durchnässungsschäden an Wänden in Folge eines Rohrbruches nicht versichert wären.
Das mag bei der AXA so sein......
Dies ist natürlich mal völliger Schwachsinn!
Für Sie mag es keinen Sinn ergeben,einen Verbraucher dahingehend zu beraten,dass ein größtmöglicher Schaden von Ihm abgewendet wird und Ihm dementsprechend den passenden Versicherungsschutz zu besorgen.
Das untermauert meine bereits getätigte Aussage.
Auch ein Agenturinhaber ist selbständig und haftet genauso wie auch ein Versicherungsmakler. Dafür schließt man eine Vermögensregresshaftpflichtversicherung ab.
Zunächst einmal: Was zum Teufel ist eine Vermögensregresshaftpflichtversicherung? Wollen Sie mit erfundenen Konstruktionen beeindrucken? Gut,Sei Ihnen gegönnt
Zum 2. Teil,da wird es bunt. Wenn Sie überhaupt als Selbstständiger durchgehen,haften Sie auf einer komplett anderen Beratungsgrundlage als ein Versicherungsmakler. Wie wollen Sie auch beraten? Beraten können Sie nur,wenn Sie a)breiten Marktzugriff haben und/oder b)nichts verkaufen wollen. a)haben Sie nicht und b)wollen Sie nicht.
Sonst wären Sie,den Gesetzen der Logik folgend,Versicherungsmakler oder -berater.
Um das zu prüfen,genügt ein Blick in das Vermittlerregister. Dort sind Sie als gebundener Vermittler registriert. Was das in letzter Konsequenz bedeutet,muss ich Ihnen hoffentlich nicht auch noch erklären.
Ich habe hier nun fertig.Ich sehe einen Dialog mit Ihnen als Zeitverschwendung an,wenn Sie schon mit den elementaren Regeln des Vermittlerwesens überfordert sind.
Ihre Meinung,die ich nach wie vor als grundfalsch ansehe.
Wann begreifen Sie dies endlich.
Hier geht es nich um meine Meinung, sondern um die Schilderung des Fragenden.
Aber da Sie scheinbar nicht im Stande sind den Text richtig zu lesen,
hier noch einmal speziell für Sie: Die Versicherung hat die Leckortung übernommen und auch die Wiederinstandsetzung der Wasserleitung.
Das bedeutet, die Wiederinstandsetzung der Wasserleitung wurde vermutlich von einem Partner des Versicherers schon durchgeführt.
Und zustätzlich wird der Hinweis gegeben: Leider Gottes sind es Lehmwände, die trocken zu lassen würde sich nicht lohnen, da das Haus Abriss bereit ist.
Jetzt einmal überlegen, wenn es Ihnen möglich ist:
zuerst wird der Reparatur der Wasserleitung zugestimmt.
Der weitere Trocknung des Hauses allerdings nicht, weil ihm zwischenzeitlich eingefallen ist, das Haus abzureißen.
Und für die nicht durchgeführte Trocknung erwartet man nun von dem Versicherer eine Kostenerstattung.
Wie doof schätzen Sie denn ein Versicherungsunternehmen ein ?
In letzter Konsequenz bedeutet Ihre Aussage,dass Durchnässungsschäden an Wänden in Folge eines Rohrbruches nicht versichert wären.
Das mag bei der AXA so sein...... .
Was hat dieser Vorgang mit der AXA zu tun ?
Auch bei der AXA, wie auch bei jedem mir bekannten Versicherer würde die Trocknung gezahlt werden, allerdings auch nur dann wenn sie durchgeführt wird.
So jetzt reichts, denn ich habe kein Interesse ihnen die Grundkenntnisse
der Sachversicherungen beizubringen.
Da hat ja mein Auszubildender im 1. Jahr schon mehr Fachkenntnisse.
Und für die nicht durchgeführte Trocknung erwartet man nun von dem Versicherer eine Kostenerstattung.
Wie doof schätzen Sie denn ein Versicherungsunternehmen ein ?
Das heißt also im Umkehrschluss,dass ein Versicherungsnehmer von Seiner Autoversicherung keine Regulierung zu erwarten hätte,wenn er den Schaden nicht regulieren möchte.So ein Quark.Sie sind ein echter Kracher.
Schlimm ist allerdings,dass Sie vermitteln dürfen.
Und Ihre mangelnde Fachkenntnis auch noch weiter vererben.
Da hat ja mein Auszubildender im 1. Jahr schon mehr Fachkenntnisse.
Mir stellt sich die Frage,wer Ihm diese vermittelt hat?Offensichtlich "betrügt" Sie Ihr "Azubi" mit einem anderen...
Das heißt also im Umkehrschluss,dass ein Versicherungsnehmer von Seiner Autoversicherung keine Regulierung zu erwarten hätte,wenn er den Schaden nicht regulieren möchte.
Was für ein Schwachsinn!
1. ein Versicherungsnehmer kann einen Schaden nicht regulieren,
dafür ist immer noch der Schadensregulierer, bzw. der Versicherer
zuständig.
2. Wurde bereits die Reparatur der Wasserleitung vom Versicherer
veranlasst und somit auch schon bezahlt.
3. Sind wir immer noch bei der Gebäudeversicherung und nicht bei einer
Kfz-Versicherung.
Aber scheinbar ist ihnen der Unterschied nicht bekannt.
Was für ein Schwachsinn!
1. ein Versicherungsnehmer kann einen Schaden nicht regulieren,
dafür ist immer noch der Schadensregulierer, bzw. der Versicherer
zuständig.
Davon war auch nie die Rede.Das dürfte aber,abgesehen von Dir,jeder begriffen haben.Selbst Dein "Azubi".
Da Dein Seelenfrieden offensichtlich massiven Schaden nimmt,wenn man Dir fachliche Mängel nachweist,ziehe ich mich nun lächelnd zurück und verfahre so,wie es sich im Umgang mit quengelnden Maulhelden geziemt: Du hast recht,und ich habe meine Ruhe.In dem Sinne: Grosse Fresse - House Of Riddim feat. Dr. Ring Ding - YouTube
Davon war auch nie die Rede.Das dürfte aber,abgesehen von Dir,jeder begriffen haben.
Und warum schreiben Sie dann solch einen Blödsinn ?
Da Dein Seelenfrieden offensichtlich massiven Schaden nimmt,wenn man Dir fachliche Mängel nachweist,ziehe ich mich nun lächelnd zurück und verfahre so,wie es sich im Umgang mit quengelnden Maulhelden geziemt: Du hast recht,und ich habe meine Ruhe.
Mein lieber Fake, per Du bin ich nur mit Menschen, aber nicht mit Ihresgleichen.
Aber es wird wirklich Zeit, dass Sie endlich die Griffel still halten und nicht weiter solchen Unsinn von sich geben.
Und nun ist wirklich Schluss. Ihre Dummheit muss doch schon langsam Schmerzen bereiten.
Nun,irgendeine Form der Anrede muss ich auch für Dich wählen.Da das "Sie" im Allgemeinen auch eine Bekundung des Respektes dem Gegenüber ist,verzichte ich darauf.
Du verquirlst fachliche Mängel mit Anmaßung.
Weil Du wieder einmal nicht in der Lage bist,die einfachsten Sachverhalte zu verstehen:
Ich schrieb,dass ein VN von Seiner Versicherung (KfZ,Hausrat,....)dann also auch keine Regulierung zu erwarten hätte.Was für die Sparte Hausrat z.B. auch kompletter wäre.Stichwort Mehrwertsteuerklausel.
Ich habe ein vergleichbares Beispiel aus einer anderen Sparte gebracht,um Dir zu verdeutlichen,dass Du Dich schleunigst noch einmal auf die Schulbank neben Deinen Azubi setzen solltest.
Du,dem die Argumente schon lange ausgegangen sind,räsonierst dann,dass der VN den Schaden nicht regulieren könne.Was ich wiederum nie behauptet habe.Klar leserlich und nachvollziehbar.
Darum schreibe,dass davon nie die Rede war,sprich eine Regulierung eigenmächtig durch den VN.
Woraufhin Du wieder zu Deinen billigen und armseligen rhetorischen Kniffen greifst und meine Aussage bewusst falsch interpretierst und wiedergibst.
Aber es wird wirklich Zeit, dass Sie endlich die Griffel still halten und nicht weiter solchen Unsinn von sich geben.
Damit Du weiter ungefiltert Dein Halbwissen zur Schau stellen kannst?Das Bild des Vermittlers noch tiefer in den Schmutz ziehst?Träume weiter.
Ihre Dummheit muss doch schon langsam Schmerzen bereiten.
Es ist ja schon armselig, was für Fakes sich hier im Forum austoben.
Die gesunde Selbsteinschätzung der eigenen Persönlichkeit gibt Anlass zur Hoffnung,dass eine Genesung im Bereich des Möglichen liegt.
Nur (...) Beleidigungen scheinen hier von einem "Matthew" an der Tagesordnung zu sein.
Ich darf Dich zitieren:
Wie schon einmal betont, mich können nur Menschen beleidigen und dieser "Matthew" gehört sicherlich nicht dazu.
Und warum schreiben Sie dann solch einen Blödsinn ?
Mein lieber Fake, per Du bin ich nur mit Menschen, aber nicht mit Ihresgleichen.
Ihre Dummheit muss doch schon langsam Schmerzen bereiten.
Was für ein Schwachsinn!
Jetzt einmal überlegen, wenn es Ihnen möglich ist:
Dies ist natürlich mal völliger Schwachsinn!
(...)zeigt von Selbstüberschätzung und Dummheit.
es heißt übrigens "zeugt"
Argumente kann er auf fachkundige Aussagen nicht entgegen setzen.
"Fachkundige Aussagen"?Erkenne ich auch beim wiederholten Lesen nicht.Ich kann ja schlecht gegen oder für etwas argumentieren,was schlicht und ergreifend nicht da ist. Oder soll ich für oder gegen mich argumentieren?
Deine Fehler,Falschaussagen und Tatsachenverdrehungen habe ich ja nun hinlänglich zer- und widerlegt.Das langweilt dann doch so langsam.
Wie schon einmal betont, mich können nur Menschen beleidigen und dieser "Matthew" gehört sicherlich nicht dazu.
Ach Nobbi........Für Dich reicht wirklich copy and paste...