Ablösung alter Kredit durch neu

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  1. Avatar von MaWo
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    Standard Ablösung alter Kredit durch neu

    Hallo,
    mein Mann hat mit seine Ex-Frau einen Hypothekenkredit auf deren Haus (beide im Grundbuch).
    Nun wollen wir das Haus übernehmen. Die Sparkasse will meinen Mann nach 5 von 10 Jahren nicht aus dem Kredit entlassen, da mein Zugang im Grundbuch kein Ausreichender Grund für eine vorzeitige Entschuldung sei.
    Geht das wirklich nur über den Umweg, dass ich dass Haus kaufe???

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Ablösung alter Kredit durch neu

    Hey,

    also um das richtig zu verstehen.

    Dein Mann hat vor X Jahren ein Kredit aufgenommen und das Haus als Sicherheit hinterlegt? In dem Moment standen seine Ex Frau und er im Grundbuch?

    Nun soll die Ex Frau aus dem Grundbuch raus und du dafür rein und der Kredit vorzeitig abgezahlt (in einer Summe) abgezahlt werden?

    Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann wirst du die Antwort in den Kreditunterlagen von damals finden. Was ich damit sagen will, es wurde damals mit Vertragsabschluss geregelt, ob und wenn ja, wie eine vorzeitige Rückzahlung geregelt wird.

    Verträge kann man natürlich im gemeinsamen Einverständnis, also Bank & Kunde ändern. Letzendlich wird es der Bank ja darum gehen, dass sie die Zinsen verlieren für die Restlaufzeit. Falls ihr diese nun aber anerkennt und bezahlt, glaube ich nicht, dass die Bank etwas gegen eine Vorzeitige Kreditkündigung hat... Es wäre ja nur zum Vorteil der Bank.

    Aber wie gesagt, die genauen Informationen findest du im damaligen Kreditvertrag... in Deutschland herrscht mehr oder weniger Vertragsfreiheit und keiner hier weiß, was da genau drin steht.

    LG esco

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Ablösung alter Kredit durch neu

    Nein, die grundsätzlichen Vertragsrechte bezüglich der Kündigung von grundpfandrechtlich abgesicherten Kredite innerhalb der Zinsfestschreibung sind keineswegs frei oder willkürlich, die sind im BGB u.a. im § 489 und 490 geregelt.

    Etwaige Rückzahlungsvereinbarungen innerhalb der Zinsfestschreibungen die können im Kreditvertrag ausserordentlich gerelt sein, aber das ist in den seltensten Fällen der Fall, da sich ausserhalb der gesetzlichen Regelungen dies die Kunden a nicht zusichern lassen (kostet in der Regel auch viel Geld) und b bieten das fast 90 % der Banken gar nicht an.

    Und ein etwaiger Zinsschaden bei vorzeitiger Ablösung entsteht der Bank auch nicht, denn auch das ist im BGB geregelt.

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