Darlehensrichtlinien konzernverbundener Unternehemen

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von JimmyGibbs
    JimmyGibbs ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    16.04.2013
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard Darlehensrichtlinien konzernverbundener Unternehemen

    Hallo,

    ich bin ganz neu hier und hab gleich eine Frage) Und zwar geht es um Unternehmen innerhalb eines Konzern. Anstatt einen Fremdkredit aufzunehmen, können ja Unternehmen unter sich Geld leihen, zu günstigeren Konditionen als bei Banken in der freien Markwirtschaft. Die Kondition müssen natürlich so gewählt werden, dass diese für beide Unternehmen günstig erscheinen, für den Darlehensgeber (möglichst hohe Zinsen/optimale Laufzeiten) und den Darlehensnehmer (möglichst niedrige Zinsen). Im Endeffekt zieht das Konzern insgesamt einen Nutzen daraus. Kennt vielleicht jemand solche (Darlehens)Richtlinien zwischen Unternehmen die ein gemeinsames Interesse(Konzern) verfolgen. Vom besonderen Interesse sind dabei die Konditionen zu welchen sie sich das Geld leihen, d.h. ob es eine Mindestlaufzeit gibt, welche Zinsen vereinbart werden (ob und wie man sich dabei an dem marktüblichen Zinssatz richtet.) Wie werden außerordentliche Tilgungen behandelt, wie sieht es mit Vorfälligkeitsentschädigung aus?

    Bin für jede Antwort und jeden Beispiel aus der Praxis dankbar!

    Freundliche Grüße

    Gordon

  2. Avatar von Vicky
    Vicky ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    09.10.2012
    Beiträge
    13
    Danke
    2

    Standard AW: Darlehensrichtlinien konzernverbundener Unternehemen

    Hallo,
    was meins Du damit?

    Meinst Du vielleicht die DZ-Bank = Dachverband von EasyKredit (TeamBank) und den Volksbanken? Aber bei dieser Zusammenarbeit steht nicht der Kunde (Verbraucher) im Vordergrund, sondern es geht nur darum möglichst viele verdeckte Provisionen zu kassieren. Das kann man in den Geschäftsberichten nachlesen, da Genossenschaften und Aktiengesellschaften diese veröffentlichen müssen. Die Volksbanken haben von EasyKredit aus den eingenommenen Zinsen rund 40% verdeckte Provisionen, sogenannte Kick Backs zurück erhalten.

    Am besten Du läst die Finger davon weg und lässt Dich von einem unabhängigen Finanzmakler beraten. Der nimmt zwar dafür ein Honorar, aber Du weisst Bescheid. In England ist dies im Gegensatz zur BRD gesetzlich geregelt. In der BRD gibt es eine Grauzone, die sich die Banken gern zu nutze machen um den Verbraucher regelrecht zu besch...

  3. Avatar von JimmyGibbs
    JimmyGibbs ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    16.04.2013
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Darlehensrichtlinien konzernverbundener Unternehemen

    Hallo Vicky,

    danke für die Antwort. Ich bin inzwischen etwas weitergekommen. Und zwar geht es genauer um Eigenbetriebe der Landkreise. Das Landkreis ist das "Konzern", und die Eigenbetriebe die Tochtergesellschaften (von Rechtsform vieles möglich, z.B GmbH's). Manche Eigenbetriebe haben mehr Geld/Einnahmen/Rückstellungen als andere und können den anderen, in schwierigen Situationen aushelfen. Um da etwas Ordnung rein zubringen, sind einheitliche Richtlinien nötig, woran man sich bei jeder einzelner Darlehnsverhandlung richten könnte. Etwas weitergekommen bin ich inzwischen mit den "Allgemeinen Bestimmungen der Kommunalkredite" aus anderen diversen Seiten. Mein Ziel ist es, dass die Richtlinien möglichst viele Punkte der Darlehensvergabe miteinschließen, bzw. möglichst wenige wichtige Punkte außen vor bleiben. Da es keine Standartrichtlinien sind, die man sich aus dem Netz ziehen kann, bin ich an allen möglichen Darlehensverträgen/bestimmungen/richtlinien, insbesondere bezüglich Kommunaldarlehen interessiert um daraus etwas zusammenkreieren zu können. Ich habe inzwischen gemerkt, dass das Thema etwas speziel ist, und dass mir keiner den fertigen Produkt aus dem Netz anbieten kann ( leider ). Aber Danke trotzdem für die Mühe mir zu antworten.