Steuerklassen - Bamter / Angestellte - Kind

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  1. Avatar von hetjam
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    Standard Steuerklassen - Bamter / Angestellte - Kind

    Hallo, meine Frau und ich haben im Oktober 2012 geheiratet, sind daraufhin in die Klassen 4/4 gewechselt. Einkommenstechnisch bin ich Bemater beim Land Niedersachsen (A9 Besoldung) und meine Frau Angestellte in einer städtischen Klinik. Unter Gehalt unterscheidet sich um ca. 400-500 Euro die ich mehr verdiene. Im Juni erwarten wir nun unser erstes Kind, meine Frau möchste danach ein Jahr Elternzeit nehmen, danach auf halber Stundenzahl arbeiten.

    Sind wir mit der Kombination 4/4 gut aufgestellt oder habt ihr Ideen / Tipps für uns?

    Freuen uns über jede Rückmeldung

    MfG

  2. Avatar von Andi25
    Andi25 ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen - Bamter / Angestellte - Kind

    Bei Ihren aktuellen Steuerklasse 4/4 handelt es sich bei beiden Ehegatten um Pflichtveranlagung. Evtl. wäre es sinnvoller für beide Ehegatten, wenn der Ehemann die Steuerklasse 3 und die Ehefrau die Steuerklasse 5 wählt. Dadurch muss der Ehemann weniger Steuern zahlen als die Ehefrau, die einen höheren Steuersatz bezahlen muss.

  3. Avatar von Experte
    Experte ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen - Bamter / Angestellte - Kind

    Hallo hetjam,

    wenn die Differenz des steuerpflichtige Einkommens größer 30 % ist,
    dann dürfte die Steuerklassen 3 und 5 besser sein.

    Ansonsten wurde die richtige Wahl getroffen.

    Grüße

  4. Avatar von Wanderer
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    Standard AW: Steuerklassen - Bamter / Angestellte - Kind

    Zitat Zitat von hetjam
    Hallo, meine Frau und ich haben im Oktober 2012 geheiratet, sind daraufhin in die Klassen 4/4 gewechselt. Einkommenstechnisch bin ich Bemater beim Land Niedersachsen (A9 Besoldung) und meine Frau Angestellte in einer städtischen Klinik. Unter Gehalt unterscheidet sich um ca. 400-500 Euro die ich mehr verdiene. Im Juni erwarten wir nun unser erstes Kind, meine Frau möchste danach ein Jahr Elternzeit nehmen, danach auf halber Stundenzahl arbeiten.

    Sind wir mit der Kombination 4/4 gut aufgestellt oder habt ihr Ideen / Tipps für uns?

    Freuen uns über jede Rückmeldung

    MfG
    Hallo hetjam,

    die letzten drei Nettogehälter Ihrer Frau werden zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes herangezogen.

    Somit kann eine Änderung der Steuerklassen günstig sein.

    Bitte informieren Sie sich hierüber ausführlich anhand von Elterngeld- bzw. Mutterschaftsgeldrechner - hier können Sie dann auch Ihre derzeitigen Einkommen angeben und erhalten zielführende Hinweise.

    Gruß

    Wanderer

  5. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen - Bamter / Angestellte - Kind

    Auszug aus dem vom Bundestag beschlossenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG):
    § 2 Höhe des Elterngeldes

    (1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven im Inland zu versteuernden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.
    ...
    (7) Als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist der um die auf die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit entfallenden Steuern und die aufgrund dieser Erwerbstätigkeit geleisteten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe des gesetzlichen Anteils der beschäftigten Person einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung verminderte Überschuss der Einnahmen in Geld oder Geldeswert über die mit einem Zwölftel des Pauschbetrags nach § 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes anzusetzenden Werbungskosten zu berücksichtigen. Im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen werden nicht berücksichtigt.


    Fazit:


    Da die letzten 12 Monate des "Netto" Einkommens als Berechnungsgrundlage dienen wäre eigentlich besser gewesen die Frau rechtzeitig auf 3 und den Ehemann auf 5 umzustellen. Die 12 Monate bekommt man ja nun nicht mehr zusammen.


    Es gibt übrigens auch die Möglichkeit das Elterngeld zu strecken - da das Elterngeld bei der Einkommenssteuer als Einkommen angegeben werden muss und auch versteuert werden muss könnte sich das lohnen! 24 Monate die Hälfte statt 12 Monate volles Elterngeld. Dadurch vermindert sich auch die Steuerlast auf das Einkommen. Bis zu 30 Stunden wöchentlich dürfen trotzdem gearbeitet werden.



    2 Monate extra gibt es wenn der Papa auch Elternzeit nimmt. Juni wäre doch passend mit sowieso eingereichtem Sommerurlaub zu tauschen. Mama darf die ersten 8 Wochen sowieso nicht arbeiten. Also kann Papa weiter 30 Stunden gehen, wenn er will und Kind ist betreut.



    Die Klassen sind ansonsten gut gewählt - schon aus dem Hintergrund heraus - sollte Ehefrau mal arbeitslos werden oder länger als 6 Wochen krank. Denn auch hier zählt das Nettoeinkommen.

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