Rückforderung Beiträge für Betr. Rentenversicherung
Hallo, ich habe vor 6 Monaten den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt kam ein Brief von seinem Steuerbüro in dem steht, das nach meinem Ausscheiden aus meinem ehemaligen Betrieb noch 3 Monatsbeiträge für die Betriebliche Rentenversicherung von meinem ehemaligen Arbeitgeber durch die Versicherung abgebucht wurden. Nun möchte das Steuerbüro diesen Betrag zurück erstattet haben. Muss ich den geforderten Betrag zurück erstatten oder ist das ein Versäumnis meines Ex Arbeitgebers und somit sein Problem?
AW: Rückforderung Beiträge für Betr. Rentenversicherung
Hallo,
so einfach ist das nicht zu beurteilen.
Hier vermischt sich Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Vom Versicherungsrecht her, muss sich der alte Arbeitgeber (er ist ja der Versicherungsnehmer) darum bemühen, die vertraglichen Dinge zu regeln. Er sollte die Versicherungsnehmereigenschaft auf Sie übertragen. Sie können den Vertrag dann beitragsfrei stellen, privat fortführen oder beim neuen Arbeitgeber fortführen (sofern dieser einverstanden ist). Falls er nicht einverstanden ist, weil er beispielsweise eine andere Form der betrieblichen Altersversorgung hat, gibt es unter Umständen die Möglichkeit der Übertragung des Vertragswertes.
Lediglich die Tatsache, dass der Versicherer weiter vom Konto des AG weiter abgebucht hat, begründet keinen Anspruch des AG gegen Sie.
AW: Rückforderung Beiträge für Betr. Rentenversicherung
Zitat von Hans131
Hallo, ich habe vor 6 Monaten den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt kam ein Brief von seinem Steuerbüro in dem steht, das nach meinem Ausscheiden aus meinem ehemaligen Betrieb noch 3 Monatsbeiträge für die Betriebliche Rentenversicherung von meinem ehemaligen Arbeitgeber durch die Versicherung abgebucht wurden. Nun möchte das Steuerbüro diesen Betrag zurück erstattet haben. Muss ich den geforderten Betrag zurück erstatten oder ist das ein Versäumnis meines Ex Arbeitgebers und somit sein Problem?
Möglich wäre folgendes:
Ihr Arbeitgeber hat die Beiträge fürs vollständige Jahr 2012 in die Betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
Sie selbst haben allerdings den Arbeitgeber zum 30.09.2012 verlassen.
Nachdem der Vertrag vermutlich an Sie übertragen wird, müssten die Beiträge für die Monate Oktober bis Dezember 2012 mit dem AG verrechnet werden.