Rückforderung Beiträge für Betr. Rentenversicherung

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Hans131
    Hans131 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    11.04.2013
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Beitrag Rückforderung Beiträge für Betr. Rentenversicherung

    Hallo,
    ich habe vor 6 Monaten den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt kam ein Brief von seinem Steuerbüro in dem steht, das nach meinem Ausscheiden aus meinem ehemaligen Betrieb noch 3 Monatsbeiträge für die Betriebliche Rentenversicherung von meinem ehemaligen Arbeitgeber durch die Versicherung abgebucht wurden. Nun möchte das Steuerbüro diesen Betrag zurück erstattet haben. Muss ich den geforderten Betrag zurück erstatten oder ist das ein Versäumnis meines Ex Arbeitgebers und somit sein Problem?

  2. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    29.06.2012
    Ort
    Ruhrgebiet
    Beiträge
    154
    Danke
    19

    Standard AW: Rückforderung Beiträge für Betr. Rentenversicherung

    Hallo,

    so einfach ist das nicht zu beurteilen.

    Hier vermischt sich Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Vom Versicherungsrecht her, muss sich der alte Arbeitgeber (er ist ja der Versicherungsnehmer) darum bemühen, die vertraglichen Dinge zu regeln. Er sollte die Versicherungsnehmereigenschaft auf Sie übertragen. Sie können den Vertrag dann beitragsfrei stellen, privat fortführen oder beim neuen Arbeitgeber fortführen (sofern dieser einverstanden ist). Falls er nicht einverstanden ist, weil er beispielsweise eine andere Form der betrieblichen Altersversorgung hat, gibt es unter Umständen die Möglichkeit der Übertragung des Vertragswertes.

    Lediglich die Tatsache, dass der Versicherer weiter vom Konto des AG weiter abgebucht hat, begründet keinen Anspruch des AG gegen Sie.

  3. Avatar von Experte
    Experte ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    18.04.2013
    Beiträge
    96
    Danke
    6

    Standard AW: Rückforderung Beiträge für Betr. Rentenversicherung

    Zitat Zitat von Hans131
    Hallo,
    ich habe vor 6 Monaten den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt kam ein Brief von seinem Steuerbüro in dem steht, das nach meinem Ausscheiden aus meinem ehemaligen Betrieb noch 3 Monatsbeiträge für die Betriebliche Rentenversicherung von meinem ehemaligen Arbeitgeber durch die Versicherung abgebucht wurden. Nun möchte das Steuerbüro diesen Betrag zurück erstattet haben. Muss ich den geforderten Betrag zurück erstatten oder ist das ein Versäumnis meines Ex Arbeitgebers und somit sein Problem?
    Möglich wäre folgendes:

    Ihr Arbeitgeber hat die Beiträge fürs vollständige Jahr 2012 in die Betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
    Sie selbst haben allerdings den Arbeitgeber zum 30.09.2012 verlassen.
    Nachdem der Vertrag vermutlich an Sie übertragen wird, müssten die Beiträge für die Monate Oktober bis Dezember 2012 mit dem AG verrechnet werden.

Ähnliche Themen

  1. Riester gekündigt - Rückforderung

    Von darkblue1962 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 12.12.2015, 00:51
  2. Widerruf - Rückforderung Vorfälligkeitsentschädigung

    Von Tivoli im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 27.05.2015, 15:30
  3. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 13.05.2013, 15:16
  4. Rückforderung von Leistungen ??

    Von trommelpatrick im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 12.03.2013, 09:19
  5. Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?

    Von Nudelio99 im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 24.08.2010, 12:50