Ich habe eine Wohnung am Studienstandort gemietet (290 kalt + 70 NK = 360, dazu noch Strom=20) , habe diese aber für 400 (all inclusive) vollständig untervermietet und fahre stattdessen täglich von meinem heimatort zum studienort (pflegefall in der familie).
Muss ich da jetzt steuerlich irgendwas berücksichtigen? Ich bin nirgends angestellt (nur manchmal 400 Euro-Job), mache deshalb auch keine Steuererklärung. Nur die Anträge auf Verlustfeststellung reiche ich ein, um vorgezogene Werbungskosten geltend zu machen.
Muss ich bezüglich der Wohnung, die ich jetzt erst seit kurzem untervermietet habe, steuerlich irgendetwas bedenken? Der "Gewinn", den ich erziele, liegt bei Berücksichtigung der Stromkosten, die ich ja weiterhin trage, bei 20 Euro. Das brauche ich aber für eventuelle Beschädigungen von Möbeln, kleinere Reparaturen etc. Ich würde diese Miet-/Untervermietgeschichte eigentlich der Einfachheit halber gerne aus der Finanzamtkommunikation rauslassen. Ist das zulässig?
du musst natürlich die Einnahmen angeben und die 20 Euro im Monat sind dein "Gewinn"... wenn es zu Beschädigungen kommt oder andere Kosten anfallen die im Zusammenhang mit der Untervermietung stehen, kannst du diese Kosten wieder als Ausgaben absetzen.
Da du aber ohnehin kein Einkommen hast oder höchstens mal ein 400 Euro Job kann dir das auch recht egal sein... auf so ein geringes Einkommen (Einnahmen) werden keine zusätzlichen Steuern fällig, dennoch musst du es angeben!
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#6
Escorpio
Moderator
23.11.2009
3.116
1
Escorpio
Title
Moderator
seit
23.11.2009
Ort
Berlin
Beiträge
3.116
Danke
242
1
AW: Steuerliche Gesamtsituation: Untervermietung
Zitat von Marc2012
heißt das ich muss jetzt nur deshalb eine Steuererklärung machen?
Eigentlich brauche ich ja gar keine abgeben!
Leider Ja, das ist zwar in deinem Fall eigentlich Unsinn aber angenommen, du hättest ein Job wo du 5.000 Euro im Monat Brutto verdienst... dazu kommen die 12x20 Euro // 240 Euro "Mieteinnahmen", würde in dem Fall ja locker 100 Euro an das Finanzamt gehen. Und der "Angestellte" müsste ja auch keine Steuererklärung machen.
Leider gibt es kein min. Betrag ab wann man eine Steuererklärung machen muss... Es gibt lediglich ein min. Betrag den man erreichen muss, damit Steuern anfallen.