Welche Ansprüche hat an den Staat bei Bezug von ALG II?
Seit inzwischen drei Monaten bin ich arbeitslos und bekomme natürlich deshalb auch Arbeitslosengeld I.
Meine absolut größte Sorge ist, dass ich bis zum Ende der Zahlung imemr noch nichts gefunden haben werde und dann auf Arbeitslosengeld II angewiesen bin.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind, das jetzt in die dritte Klasse geht.
Seit der Geburt unseres Kindes ist meine Frau nicht mehr berufstätig, hat also folglich auch kein eigenes Einkommen.
Welche Ansprüche können wir gegen den Staat geltend machen, falls es wirklich zum Bezug von ALG II im nächsten Jahr kommen sollte?
AW: Welche Ansprüche hat an den Staat bei Bezug von ALG II?
Sorry, aber die meisten Antworten hier finde ich voll daneben (außer Escorpio). Da fragt jemand im Forum, der sich vermutlich wirklich Sorgen um seine Existenz macht, und dann muss er sich irgendwelche Platituden anhören von wegen 'Geh arbeiten' oder 'Brauchst du ein Alibi für deine Frau'.
Die aktuelle Arbeitsmarktlage ist doch so, dass es nahezu jeden treffen kann, arbeitslos zu werden und keinen anständig bezahlten Job mehr zu finden. ALGII ist dann ein Anspruch, den man hat. Und ich finde, niemand sollte zu stolz sein, den auch einzufordern. Leider sieht es auch oft so aus, dass selbst wenn man eine neue Stelle findet, diese vielleicht nicht gut genug bezahlt ist, so dass man aufstocken muss. Außerdem gibt es auch noch ausreichend Gründe, die außerhalb des eigenen Mitwirkens liegen, warum man evtl. keinen neuen Job findet (zu alt, Krankheit, falsche Ausbildung, falsche Herkunft etc.).
Deswegen finde ich es absolut nicht anständig, ALGII-Empfängern zu unterstellen, dass sie faul sind und nicht arbeiten wollen. Diese Leute gibt es, und sie werden in den diversen Fernsehsendern auch reichlich vorgeführt. Die Mehrheit der ALGII-Empfänger würde aber gerne wieder arbeiten gehen.
Und dieser Post kommt von jemand, der das Glück hat, bisher noch nie auf Sozialleistungen angewiesen gewesen zu sein. Aber auch bei mir kann sich das schnell ändern.
AW: Welche Ansprüche hat an den Staat bei Bezug von ALG II?
Mal kurz als Erklärung:
In Notfällen ist staatliche Unterstützung als letzte Maßnahme zu beantragen.
Aber zu "Fragen welchen ANSPRUCH habe ich" finde ich voll daneben.
Wenn gefragt werden würde - wenn alles trotz Bemühungen von uns zweien nichts nutzt - kann ich vorübergehend Unterstützung bekommen? Hört sich das ganz anders an.
Der TE hat noch einige Monate Zeit und wenn er sich jetzt etwas fragen sollte dann wäre es: " Wie kann ich verhindern, dass ich in ALG2 falle?" Denn es gibt nichts schlimmeres als dort als "Bittsteller" sich nackig zu machen. Und spätestens bei Antragstellung würde die Ehefrau in eine Maßnahme gesteckt um sich und die Familie mit ernähren zu können. Eine Zwangsmaßnahme mit Sperranndrohung ist sicher nicht lustig . Daher die nächsten Monate sinnvoll nutzen - Ehefrau zum Arbeitsamt schicken - arbeitslos melden lassen und Wiedereingliederungsunterstützung in Anspruch nehmen . Jetzt besteht noch Wahlmöglichkeit, im ALG 2 Bezug nicht mehr!
AW: Welche Ansprüche hat an den Staat bei Bezug von ALG II?
Zitat von Guppi
Seit inzwischen drei Monaten bin ich arbeitslos und bekomme natürlich deshalb auch Arbeitslosengeld I.
Meine absolut größte Sorge ist, dass ich bis zum Ende der Zahlung imemr noch nichts gefunden haben werde und dann auf Arbeitslosengeld II angewiesen bin.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind, das jetzt in die dritte Klasse geht.
Seit der Geburt unseres Kindes ist meine Frau nicht mehr berufstätig, hat also folglich auch kein eigenes Einkommen.
Welche Ansprüche können wir gegen den Staat geltend machen, falls es wirklich zum Bezug von ALG II im nächsten Jahr kommen sollte?
Gruss Guppi
Evt. sollte auch die Ehefrau auf Arbeitssuche gehen.
Wenn diese eine Arbeit finden sollte, könnte ja auch der Ehemann zu Hause bleiben um die Hausarbeiten zu erledigen.