Hallo liebe Leute, ich bräuchte bitte einmal Hilfe...
Wir haben uns dazu entschlossen, unsere ETW zu verkaufen. Allein vom Verkaufspreis her werden wir rund 15.000 € Verlust machen *seufz* aber was uns dann die Socken ausgezogen hat, war die Berechnung der VFE: die Bank will round about 15.000 € von uns haben :eek: Vor rund 1,5 Jahren hatten wir uns das schonmal ausrechnen lassen, da war's annähernd die gleiche Summe, wenn nicht sogar weniger - sind die Zinsen in den letzten 1,5 Jahren tatsächlich nochmal so eingebrochen?
Unsere Finanzierung besteht aus 3 Teilen: Bankdarlehen, KfW und Bausardarlehen. Für das Bauspardarlehen wird auch eine VFE fällig, jedoch habe ich in unseren Unterlagen von der Bauspar-Bank ein Beiblatt, auf dem steht, dass Bausardarlehen jederzeit sondergetilgt oder ohne VFE aufgelöst werden können. Hä? Ich steig da nicht mehr durch und habe keine Ahnung, wer uns hier helfen kann - unser Ansprechpartner bei der Bank ist leider... schwierig Jetzt sitzen wir hier uns scharren mit den Hufen... Der Verkauf ist scheinbar mit großen Verlusten verbunden. Daraufhin hatten wir die Idee, dass wir ein neues Objekt (mit gewerblicher Nutzung) bei der gleichen Bank finanzieren könnten - wollen sie nicht. Das gewerbliche nicht und in dem finanziellen Rahmen auch nicht (ein unabhäniger BauFi-Mensch hatte uns sogar einen höheren finanziellen Rahmen errechnet, den wir bekommen könnten...) Was tun, sprach Zeuss... Würde es Sinn machen, die Unterlagen an die Verbraucherzentrale zu schicken? Sondertilgungen haben wir jedoch nicht vereinbart... Eine Restschuldversicherung wurde damals auch nicht abgeschlossen, somit wird es vermutlich auch keinen Sinn machen, die Widerufsbelehrung prüfen zu lassen, oder? Wir möchten die Wohnung aber bitte jetzt schnell abstoßen, da wir bereits ein neues Objekt hätten - doppelt finanzieren geht aber nicht
Help please...
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist leider eine komplexe Sache. Es gibt einfache Rechner im Internet, die aber nicht alles berücksichtigen. Man kann auch eine Gutachter beauftragen. Sie sollten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht die Kreditunterlagen prüfen lassen. Es kommt dabei fast immer etwas heraus - was sich in Euros beziffern lässt.
Karl-Heinz Steffens
Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht
Eine Restschuldversicherung wurde damals auch nicht abgeschlossen, somit wird es vermutlich auch keinen Sinn machen, die Widerufsbelehrung prüfen zu lassen, oder?
Restschuldversicherungen gibt es im bereich der Immo-Finanzierungen nicht, also kein Zusammenhang! Manche schreiben, dass es w.g. der fehlerhaften Widerufsbelehrung ohne VFE funktioniert hat. Ihr Anwalt berät Sie!
Restschuldversicherungen gibt es im bereich der Immo-Finanzierungen nicht, also kein Zusammenhang! Manche schreiben, dass es w.g. der fehlerhaften Widerufsbelehrung ohne VFE funktioniert hat. Ihr Anwalt berät Sie!
Es werden zur Absicherung Lebensversicherungen abgeschlossen. Dann entstehen verbundene Geschäfte.
Sowohl bei Krediten als auch bei anderen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kredit kommt es auf Widerrufserklärungen an.
Wenn sie im Fernabsatz abgeschlossen haben, dann gibt es nach dem Fernabsatzgesetz Vorschriften zu beachten.
Also es gibt für Banker usw. viele Fehlerquellen, die man nutzen kann, man muss sie nur suchen und finden.
Aber zu allem auch Zinsklau von Olaf Kumpfert - Wie Banken uns ausrauben - gerade bei Econ erscheinen!