ich zahle in eine betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse) ein. Der Betrag wird vom Nettogehalt abgezogen. Außerdem wird der Betrag in gleicher Höhe vom AG bezuschusst.
1. Kann ich den selbst einbezahlten Betrag steuerlich absetzen?
2. Nun bekam ich Post von der Pensionskasse. Ich soll eine Bevollmächtigung zum Dauerzulageantrag sowie einen Antrag auf Altersvorsorgezulage einreichen.
Kann mir jemand erklären worum es sich dabei genau handelt?
Hallo,
sie haben die Riesterförderung mit der betrieblichen Altersvorsorge verknüpft..Mit allen Nachteilen...
Ihnen ist hoffentlich bewusst,dass Sie in der Auszahlungsphase zusätzlich zur nachgelagerten Besteuerung auch noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen "dürfen"?
Obwohl die Beitragszahlung bereits aus dem Nettoeinkommen erfolgt?
Anders als bei "normalen" Riesterverträgen kann auch keine Entnahme für einen Immobilienerwerb erfolgen (gut,dass muss jetzt kein Nachteil sein).
Persönlich sehe ich keinen Grund,der für ein solches Konstrukt spricht.
Der Dauerzulagenantrag soll den Erhalt der Zulage vereinfachen,damit Sie die nicht jedes Jahr neu beantragen müssen.Das ist gängige Praxis.
Der Dauerzulagenantrag sollte unbedingt unterschreiben an den Anbieter gehen. Es sollte überprüft werden, ob das auch tatsächlich funktioniert hat. Eine Steuer gibt es erst im Alter mit dem persönlichen, meist geringerem Steuersatz.