Nachverhandeln nach Kaufpreisangebot möglich oder warten?
Hallo zusammen,
nachdem wir nun eine Immobilie gefunden haben, die für uns preislich und von der Lage in Frage kommt, haben wir dem Makler gesagt, daß wir das Haus gerne kaufen würden (in Abhängigkeit der Finanzierungszusage der Bank und nach Besichtigung durch Gutachter bzw. Sachverständigen).
Nun hat uns der Makler ein Formular für ein Kaufpreisangebot zugeschickt, mit dem inserierten Verkaufspreis mit der Bitte um ausgefüllte Zusendung.
In dem Formular steht (sinngemäss) drin:
Herr X und Frau Y sind bereit, für Objekt O den Preis von xxx.xxx Euro zu bezahlen. Sofern der Verkäufer diesem Kaufpreis zustimmt, bitte ich den notariellen Kaufvertrag bei dem Notar xyz vorbereiten zu lassen.
An obiges Angebot hält sich der Auftraggeber bis zum 15.04.2013
gebunden.
Wenn ich das Kaufpreisangebot nun so unterschrieben zurücksende und dann einen Gutachter durch das Objekt schicke, bin ich dann an das Angebot gebunden bzw. wie stünden dann die Chancen für eine Nachverhandlung, wenn dann Mängel gefunden werden sollten?
Oder wie sollte man sich jetzt konkret verhalten?
Die Immobilie wies nämlich nicht alle Merkmale auf, wie im Expose beschrieben (laut Expose teilw. elektr. Rolläden - aber nur mechan. vorhanden, Fußbodenheizung sollte in allen Räumen außer Schlaf-und Kinderzimmer sein, fehlt aber auch in Flur und Gäste-WC).
AW: Nachverhandeln nach Kaufpreisangebot möglich oder warten?
Hallo Optimist3000,
dann gehen sie doch vorher mit dem Gutchter rein, bzw. ergänzen - so es der Makler so nicht nicht will - den Passus mit dem Zusatz...sind grundsätzlich bereit den Kaufpreis XXX - vorbehaltlich einer Besichtigung im Vorfeld mit einem Gutachter - zu bezahlen.
Beachten sie dabei, dass die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs Kosten nach sich zieht, die fällig werden, sollte es nicht zu einer Beurkundung kommen. Wer das dann zu zahlen hat sollte auch geklärt werden. Da der Kaufvertragsentwurf beliebig bezüglich der Namen des Käufers zu ändern sind, kann der Verkäufer diesen jederzeit auch für einen anderen Käufer nutzen, insofern können diese Kosten durchaus auch von dem Verkäufer getragen werden.
Im Zuge einer Beurkundung gehen die Entwurfskosten in den Gesamtkosten die dann beim Notar entstehen so oder so unter.