Gebühren Umschuldung: 250€ Bearbeitungsentgelt + 50€ Beenden Einzugsermächtigung

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  1. Avatar von umschulder_100
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    Standard Gebühren Umschuldung: 250€ Bearbeitungsentgelt + 50€ Beenden Einzugsermächtigung

    Hallo,

    ich habe einen KfW Kredit mit 4,2% bei Bank A (vor 5 Jahren abgeschlossen, mit 96%-iger Auszahlung) durch einen Kredit mit 2,6% bei Bank B abgelöst. Bei Bank A habe ich noch einen weiteren Kredit, der nicht umgeschuldet werden kann. Bank A hat eine Grundschuld, die beide Kredite umfasst.

    Mir war klar, dass Notarkosten für die (Teil-)Abtretung der Grundschuld (Bank A an Bank B) zu zahlen sind. Die Notarkosten betragen 110€. Soweit so gut.

    Zusätzlich hat Bank A ohne Ankündigung 250€ Bearbeitungsentgelt für die Bearbeitung der Grundschuldabtretung sowie 2x25€ für das Beenden von zwei Einzugsermächtigungen abgebucht (zu sehen am Buchungstext der Abbuchung).

    Bank B würde Kosten bei der Umschuldung übernehmen, allerdings nur gegen Rechnung. Bank A weigert sich nun, eine Rechnung über die 300€ auszustellen und zu begründen, wie die Gebühren zustande gekommen sind.

    Leider habe ich oben genannten, weiteren Kredit bei Bank A, weshalb ich möglichst diplomatisch vorgehen möchte.

    Kann jemand die Situation einschätzen:
    1.) Entgelt 250€
    2,) 50€ für 2 EZUE
    3.) keine Rechnung

    Vielen herzlichen Dank
    Martin

  2. Avatar von Habel27
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    Standard AW: Gebühren Umschuldung: 250€ Bearbeitungsentgelt + 50€ Beenden Einzugsermächtigung

    Hallo, die Gebühren von 250 Euro bei der Ablösung fallen fast immer an. Wenn ganz gelöscht wird allerdings nicht. Die Gebühren bei Banken sind ein komplexer Bereich. Für die zweimal 25 Euro sehe ich keine Grundlage.

    Nach BGB kann man für alle Zahlungen eine Quittung verlangen. Darum spuckt ja bei Einzahlungen am Bankautomaten dieser eine Quittung aus.

    Die andere Bank kann den Kontoauszug ja sehen und feststellen, dass der Betrag von 300 Euro abgezogen wurde.

    Sie sollten sich beraten lassen.

    Karl-Heinz Steffens aus Berlin

  3. Avatar von umschulder_100
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    Standard AW: Gebühren Umschuldung: 250€ Bearbeitungsentgelt + 50€ Beenden Einzugsermächtigung

    Meine Frage hatte ich gestellt, nachdem eine Woche lang keine vernünftige Antwort auf Nachfragen bei der Bank A kamen.

    Nun hat sich Bank A doch noch geäußert. Bank A hat uns ihren Kredit über Bank A1 vermittelt (war mir bekannt). Nun sagt Bank A, Bank A1 hätte ihr die Gebühren in Rechnung gestellt, da Bank B (die, bei der wir den neuen Kredit haben) eine komplette Abtretung der Grundschuld beantragt hätte. Bank A1 hätte dies getan und dann festgestellt, dass wir noch einen weiteren Kredit bei Bank A haben. So seien die hohen Gebühren durch die Abwicklung zwischen Bank A1 und Bank B entstanden.

    Bank B hält sich bedeckt.

    Ich habe kein Interesse, mich wegen 300€ (man bedenke die weit größere, erfreuliche Ersparnis durch die Umschuldung!) in das Vertragswerk zwischen Bank A, Bank A1 sowie zwischen Bank A und Bank B, ggf. Bank B1, einzuarbeiten, um zu versuchen, eine Rückforderung zu erwirken.

    @Karl-Heinz Steffens aus Berlin: Vielen Dank für Ihre Antwort.

  4. Avatar von umschulder_100
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    Standard AW: Gebühren Umschuldung: 250€ Bearbeitungsentgelt + 50€ Beenden Einzugsermächtigung

    @Karl-Heinz Steffens aus Berlin: Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Meine Frage hatte ich gestellt, nachdem eine Woche lang keine vernünftige Antwort auf Nachfragen bei der Bank A kamen.

    Nun hat sich Bank A doch noch geäußert. Bank A hat uns ihren Kredit über Bank A1 vermittelt (war mir bekannt). Nun sagt Bank A, Bank A1 hätte ihr die Gebühren in Rechnung gestellt, da Bank B (die, bei der wir den neuen Kredit haben) eine komplette Abtretung der Grundschuld beantragt hätte. Bank A1 hätte dies getan und dann festgestellt, dass wir noch einen weiteren Kredit bei Bank A haben. So seien die hohen Gebühren durch die Abwicklung zwischen Bank A1 und Bank B entstanden.

    Bank B hält sich bedeckt.

    Ich habe kein Interesse, mich wegen 300€ (man bedenke die weit größere, erfreuliche Ersparnis durch die Umschuldung!) in das Vertragswerk zwischen Bank A, Bank A1 sowie zwischen Bank A und Bank B, ggf. Bank B1, einzuarbeiten, um zu versuchen, eine Rückforderung zu erwirken.

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