Unser Auto ist schon etwas älter und wir haben uns irgendwann dazu entschlossen, den Versicherungsumfang auf ein erträgliches finanzielles Minimum herunter zu fahren.
Alles, was wir noch haben, ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung.
Da unser Auto bereits einige Mängel aufweist, hätte sich alles andere nicht mehr gelohnt.
Nun kann man zum Beispiel die Türen nicht mehr alle schließen.
Sollte das Auto jetzt aus diesem Grund gestohlen werden, haben wir dann einen Anspruch darauf, dass es uns ersetzt wird?
AW: Bezahlt die Versicherung bei Diebstahl des Autos?
Bei der Teilkasko war meines Wissens nach Diebstahl mit drin. Ihr zahlt dann "nur" die Selbstbeteiligung.
Aber:
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Mangels nicht mehr geschlossen werden kann, wird keine Versicherung bei Diebstahl zahlen. Ist übrigens auch so, wenn man das Auto abschließen kann, es aber nicht getan hat (vergessen) und es dann geklaut wird. Fällt glaube ich unter Fahrlässigkeit.
AW: Bezahlt die Versicherung bei Diebstahl des Autos?
So weit ich weiß, darf eine Versicherung die Zahlung nur bei grober Fahrlässigkeit verweigern. Dazu gehört mit Sicherheit, wenn ein Auto nicht mehr abgeschlossen werden kann und trotzdem draußen geparkt wird, aber eher nicht, wenn man tatsächlich ausnahmsweise mal vergessen hat abzuschließen.
AW: Bezahlt die Versicherung bei Diebstahl des Autos?
Bei der Teilkasko war meines Wissens nach Diebstahl mit drin.
Richtig.
So weit ich weiß, darf eine Versicherung die Zahlung nur bei grober Fahrlässigkeit verweigern.
Das ist so zunächst einmal falsch,da nur im Verhältnis der Fahrlässigkeit zum Ereignis an sich gekürzt werden darf.Und manche Versicherer verzichten nun einmal auf den Einwand komplett.
Ist übrigens auch so, wenn man das Auto abschließen kann, es aber nicht getan hat (vergessen) und es dann geklaut wird. Fällt glaube ich unter Fahrlässigkeit.
Die wiederum in der Kaskoversicherung einschließbar ist.Bei einfacher Fahrlässigkeit muss der VR eh leisten,auch bei grober Fahrlässigkeit muss der Versicherer zunächst den Nachweis führen und kann dann entsprechend kürzen.Das kann man umgehen,indem man entsprechende Tarife wählt.
In dem hier beschriebenen Fall ist es aber nicht unwahrscheinlich,dass die Versicherung (zurecht) Vorsatz unterstellen wird,da der Mangel ja bekannt ist.Daraus ergibt sich erst die Leistungsfreiheit.Aber auch der Vorsatz muss vom Versicherer nachgewiesen werden.
AW: Bezahlt die Versicherung bei Diebstahl des Autos?
Ich würde es als Versicherer eher merkwürdig finden, wenn so ein beschriebenes Auto geklaut wird? Was will man den damit, dass es sich lohnt Strafbar zu machen?
Ich weiß ja, dass alte Autos gerne mal geklaut werden aber nun keine Autos die schon fast auseinander fallen?
AW: Bezahlt die Versicherung bei Diebstahl des Autos?
Wo habt Ihr Euer Wissen her? Sesamstraße? Ein Diebstahl ist und bleibt als versicherter Schaden Bestandteil der Teilkaskoversicherung. Da gibt es kein "yup" und kein "yap", das wurde hier schon hinreichend geklärt.