ich habe ein Handyvertrag auf das Geschäft laufen mit Privatnutzung.
Nun habe ich diesen Vertrag verlängern lassen und dafür eine 90 € Gutschrift bekommen, muss ich diese als Einnahme verbuchen? Und wenn ja komplett oder auch nur 80% davon?
Und falls ich dies nicht als Einnahme verbuchen muss, kann ich dann weiterhin, trotz des Guthabens, die kosten als Vorsteuer abziehen?
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Escorpio
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Escorpio
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AW: Telefonkosten absetzen trotz Gutschrift?
Hey,
nein & nein.
1. Die Gutschrift zählt nicht als Einnahme... sie steht dir ja außer für den Handyvertrag auch gar nicht zur Verfügung. Letztendlich könnte man ja auch sagen, bis zum Betrag "90 Euro" ist alles kostenfrei. Sollte dir aber ein Auftragsgeber deine Handykosten bezahlen und somit eine Gutschrift "einzahlen", sieht das natürlich anders aus.
2. Du kannst die Kosten die mit den 90 Euro verrechnet werden nicht absetzen... Ausschlaggebend ist der Rechnungs-End-Betrag und wenn dieser 0,00 oder "plus" ergibt, gibt es auch keine Ausgaben und somit nichts zum absetzen. Auch hier sieht es natürlich bei "Einzahlungen" anders aus... also wenn du z.b. schon vorher die Rechnung beglichen hättest und somit "eigenes" Geld dafür aufgebracht hast.