Meine Tochter möchte unbedingt eine Ausbildung zur Frisörin machen und unbedingt in eine eigene Wohnung ziehen, Ihr Lohn im ersten Lehrjahr soll 520 € betragen. Nun meine Frage: Kann meine Tochter wegen des geringen Lohnes einen Zuschuss beim Arbeitsamt beantragen oder müssen wir Eltern das Loch stopfen? Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort.
Generell sind Eltern verpflichtet, eine Ausbildung für ihre Kinder zu finanzieren. D.h., wenn die Tochter noch nicht zu alt ist und das die erste Ausbildung ist, müssen Sie zunächst einmal für die Differenz aufkommen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass die Tochter noch zu Hause wohnen bleibt, solange das zumutbar ist.
Nur wenn der Ausbildungsplatz zu weit weg ist und Ihr Einkommen zu gering ist, wird es Zuschüsse geben (im Sinne von Bafög).
Hallo jursel,
wenn Töchterchen auszieht hat sie auch noch Anspruch auf Unterhalt in diesem Falle das Kindergeld. Mit Ausbildungsgehalt und Kindergeld wäre sie dann gut aufgestellt.
Ist sie bereits 18 kann sie das machen! Unter 18 können sie es untersagen!