Wohnriester mit VWL

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  1. Avatar von Quashquai
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    Standard Wohnriester mit VWL

    Hallo,
    habe meine Hausfinanzierung teilweise über Wohnrieser abgeschlossen. Mein Fondssparplan für die VWL läuft jetzt aus jetzt dachte ich ich lasse die VWL auch noch in den Bausparer mit Wohnriester laufen um schneller zu tilgen. Mein Bankberater meinte jedoch er hat sich mit der Bausparkasse in Verbindung gesetzt und die meinten das geht nicht. Ich solle doch wieder irgend so einen UnionInvestment Fonds abschließen. -> keine lust darauf.

    Weiß zufällig jemand ob das tatsächlich ausgeschlossen ist und wenn ja warum?

    Danke schon mal im Voraus.

    Mfg

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Weiß zufällig jemand ob das tatsächlich ausgeschlossen ist
    Ja,das ist in der Tat so."Wohnriester" und vL lassen sich nicht kombinieren.
    wenn ja warum?
    Weil es vom Gesetzgeber so vorgesehen ist?!Nutzen Sie die vL halt für Sondertilgungen.

  3. Avatar von Quashquai
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Danke. Wusste nicht das es gesetzlich nicht möglich ist.
    Würden Sie dann z.b. einen Fondssparplan abschließen und eben dann alle sieben Jahre eine Sondertilgung nach Ablauf machen?

  4. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Zitat Zitat von Quashquai
    Danke. Wusste nicht das es gesetzlich nicht möglich ist.
    Würden Sie dann z.b. einen Fondssparplan abschließen und eben dann alle sieben Jahre eine Sondertilgung nach Ablauf machen?
    Das kommt darauf an, ob nach sieben Jahren ein Gewinn im Depot ist, bei Verlust würde ich es weiter laufen lassen.
    Alternativ kann ja noch ein zweiter Bausparer gemacht werden für spätere modernisierungszwecke.

  5. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    VWL in Riester wäre auch unsinnig.

    Für den Betrag VWL zahlen Sie gleich Abgaben aber nicht wenn der Sparbetrag abgehoben wird(eventuell Abgeltungssteuer)- bei Riester müssen Sie die Rente verbeitragen - sind da VWL Zahlungen mit drin müssten Sie auch hierfür nochmal Beiträge abführen.

    Gibt bei VWL drei "Säulen" und dafür auch verschiedene Förderungen,

    Zuschuss vom Arbeitgeber
    Eigensparbeitrag in Bausparer = WoP 9% auf höchstens 470 Euro im Jahr
    Eigensparbeitrag in Fonds = AN Sparzulage 20 % auf max 400 im Jahr

    Sie können beides parallel abschließen und so die staatliche Förderung komplett ausnutzen,vorausgesetzt das Einkommen übersteigt die jeweiligen Grenzen nicht.

  6. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Mein Fondssparplan für die VWL läuft jetzt aus jetzt dachte ich ich lasse die VWL auch noch in den Bausparer mit Wohnriester laufen um schneller zu tilgen.
    Grundsätzlich ist der Gedanke einer schnellen Kredittilgung richtig und auch sinnvoll.Dabei sollte aber auch zusätzlich Vermögen aufgebaut werden,damit die Betonrente nicht der einzige Baustein neben der gesetzlichen Altersrente bleibt.Auch hierfür können sich Förderungen vom Arbeitnehmer,wenn auch bei vL in eher geringem Maße,gut eignen.Diesen Gedanken würde ich persönlich an den Anfang der Überlegung Fonds/BSV bzw. Sparen/Tilgen setzen.
    Relevant ist dann auch die Einkommenssituation:Besteht Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie?

  7. Avatar von Quashquai
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Ich habe natürlich noch weitere Rücklagen für die Altersvorsorge.
    Mein Gehalt hat sich in letzter Zeit positiv entwickelt und deshalb wollte ich die Tilgung etwas beschleunigen.
    Die staatliche Förderung werden wir nicht bekommen da ich verheiratet bin (ein Kind) und meine Frau halbtags zur Arbeit geht. Wir kommen somit auf ein Brutto von ca.90k p.a.

  8. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Mein Gehalt hat sich in letzter Zeit positiv entwickelt und deshalb wollte ich die Tilgung etwas beschleunigen.
    Die vL können auch zur direkten Darlehenstilgung verwendet werden.Das kann Sinn machen,wenn die Fördermöglichkeiten über Sparzulage und/oder WoP nicht gegeben sind.
    Sprechen Sie am besten mal zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über diese Option.

  9. Avatar von obelix
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Zitat Zitat von verschaukelt
    Gibt bei VWL drei "Säulen" und dafür auch verschiedene Förderungen,

    Zuschuss vom Arbeitgeber
    Eigensparbeitrag in Bausparer = WoP 9% auf höchstens 470 Euro im Jahr
    Eigensparbeitrag in Fonds = AN Sparzulage 20 % auf max 400 im Jahr

    Sie können beides parallel abschließen und so die staatliche Förderung komplett ausnutzen,vorausgesetzt das Einkommen übersteigt die jeweiligen Grenzen nicht.
    Eine kleine Ergänzung:

    a) VL kann auf einen Bausparvertrag angelegt werden. Die AN-Sparzulage (ANSpZ) beträgt hier 9% auf höchstens 470 Euro im Jahr (Einkommensgrenzen beachten). Die ANSpZ ist mit einer VL-Bescheinigung beim Finanzamt zu beantragen. Das Finanzamt legt die ANSpZ fest und meldet diese an die zentrale Meldestelle in Berlin.

    b) VL kann in einen Fond (Produktivvermögen) angelegt werden. Der geförderte Höchstbetrag p. A. ist 400 Euro und die AnSpZ beträg hier 20%.

    a) + b) kann zeitgleich genutzt werden (Einkommensgrenzen für die Gewährung der ANSpZ beachten).

    - Der Arbeitgeber kann einen Arbeitgeberanteil zahlen. Diese ist unterschiedlich und teilweise in Tarifverträgen geregelt. Von 0 Euro bis 40 Euro monatlich sind möglich. Dieses Geld, sei es noch so wenig, mitnehmen.


    c) Auf eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag kann der Bausparer Wohnungsbauprämie (Wop) erhalten. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Die WOP beträgt 8,8% auf bei ledigen max. 512 Euro p. A. (= 45,06 Euro Wohnungsbauprämie). Bei verheirateten verdoppeln sich die Eurobeträge.

    d) Auf einen Riestervertrag können AVWL angelegt werden. Hier muss auch der Arbeitgeber mitspielen (z. B. Metallindustrie). Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, Stichwort: sozialversicherungspflichtig.



    Die VL, vor allem wenn es sich um den Arbeitgeberanteil handelt, zur direkten Darlehenstilgung zu nutzen, ist eine gute Alternative, sofern die Einkommensgrenze für die ANSpZ und WOP überschritten sind.

  10. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Zitat Zitat von obelix
    Die VL, vor allem wenn es sich um den Arbeitgeberanteil handelt, zur direkten Darlehenstilgung zu nutzen, ist eine gute Alternative, sofern die Einkommensgrenze für die ANSpZ und WOP überschritten sind.
    Sollte dies nicht möglich sein, kann man auch einen Banksparplan nehmen. Bei Banksparplänen gibt es keinerlei Förderung vom Staat auch wenn man einkommenstechnisch förderfähig wäre. Die EDEKABANK hat derzeit das beste Angebot.

  11. Avatar von Quashquai
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Nochmal zur staatlichen Förderung:
    Wenn ich das korrekt verstanden habe dient als Berechnungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses? Somit wäre ich noch Förderfähig. Habe allerdings gerade mal auf mein Depot geschaut und keine Förderung gesehen!? Zu welchem Zeitpunkt müsste ich die erhalten?

    Im übrigen sind meine Zinsen für das Baudarlehen noch 4,1%, was für mich auch ein Grund ist mehr zu tilgen da man zur Zeit kaum über 4% für eine Anlage bekommt.

  12. Avatar von obelix
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Zitat Zitat von Quashquai
    Wenn ich das korrekt verstanden habe dient als Berechnungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?
    nein, das jeweilige Jahr der "Einzahlungen".

  13. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester mit VWL

    Wenn ich das korrekt verstanden habe dient als Berechnungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?
    Nein,leider nicht.Für den Erhalt ist immer das Einkommen im Jahr der Einzahlung maßgeblich.
    Im übrigen sind meine Zinsen für das Baudarlehen noch 4,1%, was für mich auch ein Grund ist mehr zu tilgen da man zur Zeit kaum über 4% für eine Anlage bekommt.
    Das stimmt zum Einen,auf der anderen Seite wird auch gerne übersehen,dass die Rendite der Anlage planbar sein muss und die Nachsteuerrendite betrachtet wird.
    Persönlich halte ich hier 2 Alternativen für sinnvoll:
    -Direkte Darlehenstilgung oder
    -Banksparplan (siehe Ravemaster`s Hinweis auf die Edekabank) und dann eine einmalige Sondertilgung über die vL.

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