Muss der Arbeitgeber eine Auslandskrankenversicherung zahlen
im Sommer werde ich für zwei Jahre von meiner Arbeit aus nach Südamerika gehen. Soweit ist auch schon alles geregelt, ich habe eine Unterkunft und alle erdenklichen Annehmlichkeiten dort. Was mir jetzt noch Sorgen bereitet, ist die Art der Krankenversicherung. Die gibt es nämlich in unserem Maße dort überhaupt nicht. Deshalb möchte ich ganz gerne eine Zusatzversicherung abschließen. Die muss doch bestimmt von meinem Arbeitgeber bezahlt werden, wenn ich aus beruflichen Gründen in ein anderes Land muss? Um einen umfassenden zusätzlichen Schutz zu erhalten, muss man ja auch etwas tiefer in die Tasche greifen.
AW: Muss der Arbeitgeber eine Auslandskrankenversicherung zahlen
Kenne kein Gesetz, das sowas vorschreibt. Allenfalls aus dem Tarifvertrag oder aus Betriebsvereinbarungen. Ansonsten Verhandlungssache. Schließlich musst du ja nicht ins Ausland oder zwingt dich dein Arbeitsvertrag dazu? In diesem Fall müsste es zur KV auch Regeln im Arbeitsvertrag geben.
AW: Muss der Arbeitgeber eine Auslandskrankenversicherung zahlen
Hast du mal bei deinem Arbeitgeber nachgefragt. Kann ja sein, dass er da sowieso schon was abgeschlossen hat. Ich weiß, dass viele Firmen, die regelmäßig Angestellte außerhalb der EU schicken, umfangreiche Krankenversicherungspakete abschließen.
AW: Muss der Arbeitgeber eine Auslandskrankenversicherung zahlen
Nein die Auslandskrankenversicherung wird nicht vom Arbeitgeber erstattet. Warum auch? Die Kosten bestehen aus folgenden Faktoren Auslandskrankenversicherung Kosten - Preise und Konditionen der Anbieter Wenn es um eine Krankheit geht, die aufgrund der Arbeit entstanden ist, dann kannst du die Kosten später geltend machen. So war es zum Beispiel bei mir.
lg
AW: Muss der Arbeitgeber eine Auslandskrankenversicherung zahlen
Hallo,
wenn Du PKV versichert bist, solltest Du auf alle Fälle bei Deinem Versicherer nachfragen und Dir schriftlich bestätigen lassen, ob
a) der Versicherer für 2 Jahre (evtl. etwas länger) Deckung für Südamerika bestätigt
b) ob er evtl. dafür einen Zuschlag verlangt (hier käme dann u.U. der Arbeitgeber ins Boot)
c) oder ob Dein Versicherer für so Fälle einen speziellen langfristigen Auslandstarif anbietet
Wenn er keine Deckung gewährt (oder nur für kürzere Zeit z.B. 6 Wochen), solltest Du auf alle Fälle schriftlich klären, ob Du Deine PKV in der Zeit auf Anwartschaft setzen kannst (grosse oder kleine Anwartschaft, je nachdem, wie lange schon dort versichert) und was das kostet.
In beiden Fällen beraten lassen, wie mit der Pflegeversicherung zu verfahren ist.
Ebenso unbedingt abklären: Was ist mit einem evtl. Urlaub in Deutschland, wenn Du mal für ne Woche die Familie besuchst.
Falls Dir Dein Versicherer keine vernünftige Lösung anbieten kann (hängt von den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft ab) google einfach mal nach Care-Concept: Die sind spezialisiert auf längere Auslandsreisen von Deutschen bzw. längere Aufenthalte von Ausländern in Deutschland.
Das Thema bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen, da kann man einiges verkehrt machen, was sich bei Leistung im Ausland oder bei Rückkehr nach D als böses Problem heraus stellen kann.
Viel Erfolg dabei und eine schöne Zeit in Südamerika!