Freistellungsauftrag für im Ausland lebende

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  1. Avatar von Tinayu111
    Tinayu111 ist offline
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    Standard Freistellungsauftrag für im Ausland lebende

    Hallo,

    bin neu hier und suche Hilfe bei Jemanden, der in Finanzfragen Auskunft geben kann. Lebe seit über 6 Jahren im Ausland und bin aus der steuerlichen Materie in Deutschland völlig raus. Jetzt habe ich aber geerbt und das Geld liegt noch in D. Wollte es nun zunächst in D als sicheren Standort lassen und dort anlegen. Da ich aber aufgrund meines Auslandswohnsitzes nicht mehr in D steuerlich veranlagt bin, wäre meine Frage, ob ich dennoch einen Freistellungsauftrag stellen kann. Bin ja dennoch mit Ausweis deutscher Staatsbürger, aber eben über 182 Tage im Jahr im Ausland. Aufgrund meiner kaufmännischen Vorkenntnisse und der Grundsytematik vermute jetzt einfach - nein, weil ich ja keine Steuernummer mehr habe, zumindest keine die aktiv belebt ist. Oder weiß da jemand mehr? Wäre natürlich toll, wenn ich dennoch Vorteile nutzen könnte, die vielleicht jemand kennt.
    War noch nicht in D bei einer Bank, da Testamentseröffnung erst ansteht und ich ansonsten kein Konto mehr in D habe, wo ich einen Bankangestellten schon fragen könnte.

    Vielen Dank im Voraus!

    Tina

  2. Avatar von Henner1978
    Henner1978 ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag für im Ausland lebende

    Hi,

    nein, brauchst Du auch nicht, da Du per Welteinkommensprinzip Dein Einkommen (auch Zins- und Dividendeinkommen) in dem Staat versteuerst, wo auch der Rest besteuert wird. Wichtig: Bei der Depotbank oder der Bank allgemein muss hinterlegt sein, dass Du Steuerausländer bist - dann wird auch nichts abgezogen. Wir haben viele Mandanten im Ausland au gleichen Gründen, denn auch wenn alle hier in Deutschland lamentieren, so haben wir doch ein extrem gutes und transparentes System... find ich.

    VG Hendrik

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