Die Wohnungsbauprämie hat mit einem Freistellungsauftrag nix zu tun.
Man erhält die Wohnungsbauprämie wenn man weniger wie 25.600,-/51.200,- als zu versteuerndes Einkommen pro Jahr hat. Die 512,- sind der prämienbegünstigte Betrag. Bedeutet: Zahle 512,- ein und du erhälst 8,8% davon (45,06 €) als Prämie. Allerdings musst du diese auch beantragen. Die Bausparkasse sende einmal im Jahr solch einen Antrag auf Wohnungsbauprämie.