Die Zinsen sind im Jahr der Fälligkeit zu versteuern.
Aus steuerlichen Gründen wäre es besser,
das Festgeld zu spalten: 2 x 50.000 € und eines davon ein Jahr länger laufen zu lassen, damit die Zinszahlung ein Jahr später erfolgt und erst dann versteuert wird.
Eine nachträgliche Veränderung des FG kommt auf das Institut an. Vielleicht lässt die Bank die eine Hälfte kündigen und sofort neu anlegen (zu aktuellen Konditionen). Grundsätzlich würde ich jedoch sagen, dass die Änderung nicht möglich ist.