Zuteilung eines Bausparvertrags nach weniger als 7 Jahren
Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe bei folgendem Problem:
Ich habe am 15.3.2006 einen Bausparvertrag abgeschlossen mit niedrigem Zins, jedoch einem Zinsbonus von 2 %. Bis letzten Sommer hieß es, der Bausparvertrag würde im 2. Quartal 2013 zugeteilt. Ich freute mich auf die Auszahlung, die Bezirksbetreuerin hatte bereits den Gesamtbetrag (angespartes Kapital, Zinsen, Zinsbonus, Abschlussgebühr) ausgerechnet und ich habe mit dem Geld fest gerechnet.
Mitte Dezember kam ein Schreiben der BHW, die Zuteilung wäre am 1.2.2013 und ob ich annehmen wollte. Schnell habe ich noch meinen Freistellungsbetrag für die BHW angepassst, damit ich keine Abgeltungssteuer bezahlen muss. Bezüglich der Auszahlung war ich laufend mit Mitarbeitern in Hameln und der Bezirksbetreuerin in Kontakt. Dann kam die Auszahlung und die Abrechnung. Sofort sah ich auf der Abrechnung, dass der Bonus und die Abschlussgebühr nicht erstattet wurde. Ich fragte nach und erfuhr, dass die 7 Jahre Laufzeit ja gar nicht erfüllt wären, dies wäre erst am 15.3.2013 der Fall gewesen. Allerdings hatte mich niemand von den vielen Kundenberatern und -betreuern darauf hingewiesen. Die Annahme der Zuteilung habe ich in Unkenntnis der Tatsache, dass die Laufzeit 7 Jahre betragen muss, getätigt. Ich hatte dies nicht gewußt.
Ich bin sehr verzweifelt und habe meine Annahme der Zuteilung nun widerrufen. Doch das Geld ist mittlerweile auf meinem Konto eingegangen.
Ich fühle mich arglistig getäuscht und betrogen. Warum hat die BHW den Termin vorverlegt. War dies Berechnung oder Absicht, um den Bonus und die Abschlussgebühr einzusparen.
AW: Zuteilung eines Bausparvertrags nach weniger als 7 Jahren
Wieso hast du denn zugestimmt ohne nachzurechnen? Keine Ahnung, ob das als Täuschung durchgeht, war aber auf jeden Fall ein schlauer Schachzug deiner Bank deines Vertrauens...
AW: Zuteilung eines Bausparvertrags nach weniger als 7 Jahren
Ja, ich war sehr vertrauensselig. Bin schon seit vielen Jahren Kunde der BHW, bisher lief alles gut. Ich habe der Zuteilung bereits im Dezember zugestimmt, das mit der 7-Jahres-Frist war mir nicht im Bewußtsein, sonst hätte ich das niemals gemacht. Als guter Kunde sollte man auf diesen Sachverhalt auch hingewiesen werden, ich hatte die verfrühte Zuteilung ja nicht angefordert. Und die Abrechnung bekommt man halt erst bei der Auszahlung. Da hab ich ja dann auch sofort reagiert.
Mich würde interessieren, ob ich das Recht habe, die Annahme der Zuteilung zu widerrufen, auch wenn das Geld schon ausbezahlt wurde.
AW: Zuteilung eines Bausparvertrags nach weniger als 7 Jahren
Hallo,
so schlimm es ist - ist das Geld auf dem Konto ist der Vorgang abgeschlossen....
Haben Sie irgendwelche Schriftstücke die die Beratung durch die BHW Mitarbeiter belegen können? Dann wäre vielleicht noch etwas im Wege der Beratungshaftung gegenüber der Bezirksbetreuerin zu machen.
Zuteilung und Ablauf der Bindefrist sind übrigens verschiedene Vorgänge:
Die Bindefrist betrug genau 7 Jahre (Wohnungsbauprämie!) dann wäre auch der Zinsbonus bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens fällig gewesen und das Guthaben hätte Ihnen zur freien Verwendung zugestanden.
Hier hat man Ihnen die Zuteilung des Darlehens angeboten - darauf haben Sie verzichtet und haben verfügt, dass Sie das Guthaben ausgezahlt bekommen möchten. Zuteilung des Darlehens erfolgt nach Bausparkasseninternen Berechnungen (Bewertungszahl!)
Das die beiden Termine nahezu identisch waren ist da gewollter? "Zufall" ?
AW: Zuteilung eines Bausparvertrags nach weniger als 7 Jahren
Hallo Marel,
das Geld wieder in ihr Bausparkonto - auch wenn es aufgelöst ist, landet ggf. auf einbem sogenannetn CPD Konto - zurück überweisen und den Widerruf der Zuteilungsannahme im Auge behalten und zusätzlich Beschwerde Schreiben - gerichtet an den Vorstand - hinterher schicken.