Ich bin am verzweifeln.
Bin arbeitslos geworden,trenne mich auch (alles kommt auf einmal) und daher bieter es sich an die wohnung zu verkaufen auch weil ich bares brauche.
Folgende Daten
Zwischendarlehen Wüstenroth
DarlehenSumme:56.000eu beginn ab 11.2011
sollzinssatz 2,90%
effek,jahreszins 3,11%
zinsfestschreibung bis zuteilung
zuteilung 03.2016
mon.zinsrate 270eu
Vorläufige berechnung der wüstenroth:
7.300 eu Vorfäligkeitsentschädigung mit 3.2013 als ablöse datum.
Das bedeutet ich muesste der Bank 63.300 eu zurückzahlen.
Ich daraufhin zum wüs.roth berater und er war auch erstaunt über die Höhe dieses Strafzines und empfahl mir dringend das vom Verbraucherschutz nochmal berechnen zu lassen.
was ich aber nicht verstehe ist warum in der Vorfälligkeit berechnung und forderung meine BISHER gezahlten Zinsen nicht angerechnet wurden.
Sehe ich das richtig das ich dann für ein darlehen was 15 mon gedauert hat 11.2011-3.2012 ich die bisher gezahlten 4.200eu (15monx270 eu zinsrate)+ Vorfälligkeitberechnung 7.300 eu also für ein 15 mon.darlehen 11.500 eu Zinsen zahlen soll?????????
Ich versteh das irgendwie nicht..
Könnt ihr mir ein rat geben was ich machen kann /soll??
Ich würde das auch auf jeden Fall prüfen lassen, z.B. durch die Verbraucherzentrale. Im Internet habe ich gefunden, dass so eine Prüfung ca. 60,- kostet.
Die Banken dürfen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Kredit wegen Verkaufs gekündigt wird. Sie dürfen diese jedoch nicht willkürlich festlegen. Da gibt es Bemessungsgrundlagen, an die die Bank sich halten muss. Deswegen würde ich auf jeden Fall prüfen lassen, wieviel die Bank nehmen darf.
Hallo,
die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigungszahlung für die Bank für die Zinsen, die Du zukünftig nicht mehr zahlst. Also für den Zinsschaden, den die Bank in Zukunft erleiden wird. Die bereits gezahlten Zinsen haben damit nichts zu tun und bleiben außen vor. Die Bank berechnet ja nicht den Schaden von Anfang an, sondern erst von dem Zeitpunkt an, an dem Du nicht mehr zahlst.