Ich hätte eine frage worüber ich bis jetzt nichts gefunden habe. Es geht um Waren die man als Gewerbebetreibende beim Händler einkauft. Ich kaufe nun zb 50 Taschen. Auf der Rechnung steht der Gesamtpreis, sowohl auch die enthaltene Mwst, Artikelname und Anzahl. Wie gebe ich dem Finanzamt nun an, das wenn ich zwei Taschen für den Eigengebrauch/Bedarf behalte. Es geht darum, das die Vorsteuer geltend gemacht wird.
Es gibt Händler die auf der Rechnung genau angeben was es einzel kostet, aber bei Restposten, Insolvenz waren ist das nicht immer so.
Ich habe hier ein 50 Artikel Elektro Restposten/Insolvenz Paket. Nun habe ich darin was, was für mich in den Privatbedarf wandert. Also sind es dann keine 50 Artikel mehr wie auf der Rechnung, sondern 49. Aber geldent will ich die Vorsteuer machen. Nur geht das aber für 1 Artikel nicht. Wie gehe ich da vor? Ich hoffe mir kann da einer helfen.
Ich hatte es jetzt so im Kopf das ich die Menge durch den Preis rechne und dann den einen Artikel abziehe. Dann wären es 49 Artikel und davon dann die Vorsteuer geldent machen.
So ich hoffe ich habe alles gesagt und bin auf euere antworten gespannt.