Hallo zusammen,
ich habe ein Haus erworben. Gestern war der Notar Termin zur Grundschuldbestellung.
Das besondere bei mir ist, dass mein älterer Bruder auf seine Immobilie einen Teil der Grundschuld eintragen lässt. Dies erleichterte mir den Zugang zu einem Kredit zu sehr günstigen Konditionen.
Gestern beim Notar Termin gabs dann folgende Überraschung:
Entgegen der mündlichen Vereinbarung und auch dem, was ich aus dem Vertrag entnehmen und verstehen konnte, fordert die Bank auch die Übernahme der persönlichen Haftung durch meinen Bruder.
In Summe hätte die Bank dann an Sicherheiten:
Grundschuld mein Haus, Grundschuld Haus Bruder, persönliche Haftung von mir, persönliche Haftung von meinem Bruder.
Der Notar wies uns darauf hin, dass dies sehr unüblich sei. Persönliche Haftung bei mir ist klar, Sicherheit über Grundschuld von meinem und dem Haus meinen Bruders auch, aber von der Übernahme einer persönlichen Haftung durch meinen Bruder rät er ab. Auch, weil die Bank hier im "Worst Case" ja vollkommene Narrenfreiheit hat in welches Vermögen sie vollstrecken lässt.
Es ist nicht so, dass erst ich (als Kreditnehmer) und dann erst mein Bruder. Sondern die Realität sieht eher so aus, dass sich da etwas geholt wird wo die Verfahrensdauer am Geringsten ist.
Wie dem auch sei... dem stimmte mein Bruder natürlich nicht zu.
Wir haben dann lediglich eine Grundschuldbestellung ohne persönliche Haftung durch ihn ausstellen lassen.
Sichtlich genervt - und natürlich war bei der Bank auch keiner mehr erreichbar - bin ich erneut meinen Vertrag durchgegangen.
Hier steht folgendes. Ich bin übrigens alleiniger Kreditnehmer:
Sicherungsgeber (Name und Anschrift)
1.##Name und Anschrift Bruder##
2.##Name und Anschrift von mir (Kreditnehmer)##
Sicherungsvereinbarung zur Grundschuld nebst Abtretung der Rückgewährungsansprüche und zur Übernahme der persönlichen Haftung
Für die XXX – nachstehend Kreditgeberin genannt – bestellte/n oder abgetretene/n Grundschuld/en einschließlich aller Nebenrechte
##Betrag / Grundbuchdaten##
- nachstehend Grundschuld genannt –
Gelten ergänzend zu den in den Grundschuldbestellungsurkunden/Abtretungserklärungen getroffenen Regelungen folgende Vereinbarungen:
1.Sicherungszweck
Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung – sofern vom Sicherungsgeber im Rahmen der Grundschuldbestellung erklärt – sowie die Abtretung der Rückgewährungsansprüche – letzteres soweit durch diese Vereinbarung oder bereits früher abgetreten – dienen der Sicherung aller bestehenden, künftigen, auch bedingten Ansprüche, die der Kreditgeberin aus
##Bezeichnung des Kredits, des Kreditbetrages und Datum des Kreditvertrages##
gegen
(Kreditnehmer)
##Name und Anschrift von mir##
Zustehen. Die Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Ansprüche auf Rückgewähr gemäß Nr. 2 sichern den oben genannten Kredit auch dann, wenn der Kredit prolongiert oder der Sollzinssatz geändert wird.
Außerdem heißt es auf einem anderen Blatt:
Sicherheiten:
Grundschuld(en) - Einzel- oder Gesamtrechte bestellt - auf
##meine Anschrift##, ##Anschrift Bruder##
(jeweils) verbunden mit einer persönlichen Haftungsübernahme in gleicher Höhe und der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen durch alle Darlehensnehmer.
Nochmal: Alleiniger Antragssteller und Darlehensnehmer bin ich.
Ich werde natürlich am Montag das Gespräch mit der Bank suchen.
Vorab würde mich jedoch eure Einschätzung interessieren.
Da haben Sie ja Glück, dass die Bank diesem Vorgehen überhaupt zugestimmt hat....
Aber Sie haben Recht - persönliche Haftung über die Gesamtsumme auch durch den Bruder, da hätte ich auch gestreikt.
Warum muss denn überhaupt etwas über das Eigentum des Bruders aufgenommen werden? Wäre es sonst eine Überfinanzierung - schaffen Sie es nicht allein... ?? Nur für einen etwas günstigeren Zinssatz würde ich persönlich so eine Konstruktion nicht in Erwägung ziehen. Ist die Summe auf dem brüderlichen Eigentum beschränkt?