nach einigem rumrechnen, da ich gerade mal wieder die Jahresinfo bekommen habe, denke ich wieder an das Kündigen der Verträge.
Folgendes habe ich mal ganz stümperhaft gerechnet (Zur Info: Verheiratet; 4 Kinder):
Eingezahlt bis zum Renteneintritt + Zulage:
41.000 Mann
+ 20.800 Frau
= 61.800 eingezahlt zu Renteneintritt
25 x 1278 Zulagen für beide inkl. Kinderzulage
+ 3 x 308 Zulagen für beide
+ 3 x 154 Zulagen Frau
= 33.336 gesamte Zulagen
Gesamt: 95.136 EUR
Das habe ich dann gespart dank eurer Hilfe
Wenn ich weiter rechne (mit der Mindesrente und vereinfacht beide gleichzeitig in Rente gehen lasse) und uns zu Rentenbeginn 30% auszahlen lasse (28.540 EUR - Steuer (??*)), dann bekommen wir noch eine mntl. Rente von 195 EUR. Wenn ich oben die Steuer mal mit 10% ansetze (vermutlich zu gering!?), dann haben wir unser persönlich gespartes Geld erst nach 15 Jahren wieder. Die vollen Zulagen nach weiteren 14 Jahren. Mit 96 Jahren.
Ich finde das irgendwie nicht dolle. Und eine Armutslücke schließen die 195 Eier auch nicht, oder habe ich einen Rechenfehler, bzw. Denkfehler?
Kann ich 2041 überhaupt mit Eiern bezahlen?
* weiß jemand wie hoch sowas versteuert wird? Also gibt es da einen Prozentsatz?
Danke für jedes Kommentar .... sollte es auch nur witzig sein
... unkalkulierbaren Blackbox.Das gilt auch für eine Übertragung des Guthabens zum Zeitpunkt x.
weshalb? Zumindest die eigenen Einzahlungen und gewährten Zulagen sind 'gesichert' (=> nicht zufriedenstellend!) und weitere - bisher nicht genannte - Kosten für den Kunden durch eine Übertragung auf einen 'Verrenter' dürfen nicht entstehen. (?)
Ich spreche auch nicht von Kosten,sondern von zukünftigen Rechnungsgrundlagen.Eine nachteilige,weil (zum Zeitpunkt x eben) dann aktuelle Sterbetafel ist natürlich kein ausgewiesener Kostenblock,wirkt sich aber unmittelbar auf die Höhe der Rentenzahlung aus.
Das kann übrigens auch passieren,wenn ich (m)einen Vertrag nur beitragsfrei stelle und nach einer Zeit die Beitragszahlung wieder aufnehme.Es sollte klar sein,was der Passus "zu den dann gültigen Rechnungsggrundlagen" im Kontext bedeutet.
Nun, meine Aussage war auch nicht wirklich darauf bezogen, dass ich einen Banksparplan mit 18 abschließe und diesen dann bis 67 durchzahle. Da gibt es definitiv bessere Möglichkeiten. Kurzum: Solange ich nicht weiß, was ich genau mit Riester will (Immobilie oder feste Rentenzahlungen) kann ich auch vorerst einen Banksparplan nehmen, damit ich ich die Zulagen und Steuervorteile sichere. Vielleicht auch unter Berücksichtigung der Bonuszulage für Abschluss unter 25.
Grundsätzlich für mein Verständnis eine Frage:
Wenn ich genau weiß, dass ich in 10-15 Jahren bauen/kaufen möchte und diese Immobilie auch für die AV nutzen möchte, welchen Grund gibt es für den direkten Abschluss eines Riester-BSV zum Aufbau von Eigenkapital? Da nehme ich doch einen Riester-Banksparplan mit höherer Rendite und dazu einen BSV zum Sichern der aktuell niedrigen Zinsen. Denkfehler? Kann mir das jemand erläutern?
Dann mal eine Theoretische Frage von mir zum Riesterbanksparplan.
Ich schließe somit einen Banksparplan ab und bekomme dazu die Zulagen + Steuererstattung
Wenn ich diesen dann nach z.B. 15 Jahren Kündige was muss ich dann alles zurückzahlen?
Zulagen selbstverständlich !!
Aber wie sieht es mit den Zinsen aus die die Zulagen erwitschaftet haben?
Dann ja wäre das gar nicht so schlecht da einem keine kosten entstehen und die Rendite besser ist. wie bei einem normalen Banksparplan.
Das wäre dann vielleicht ein Super Produkt für Geringverdiner mit Kinder.
Wenig einzahlen und dann auf eine relativ große summe Zinsen Kassieren.
wenn man feststellt man landet unterhalb der Mindessicherrung im Alter einfach Kündigen und sein selbst eingezahltes Kapital + Alle Zinsen mitnehmen.
Wenn ich diesen dann nach z.B. 15 Jahren Kündige was muss ich dann alles zurückzahlen?
Zulagen,gestundete Steuern.Erträge aus Eigenbeiträgen und Zulagen,zu versteuern mit dem persönlichen Steuersatz.Zulagen und Steuererstattungen werden direkt vom Anbieter an die zuständigen Stellen abgeführt.
ABER:Für die Besteuerung der Leistungen können Steuererstattungen nicht geltend gemacht werden.Hier gilt also die einfache Regelung:
Guthaben abzüglich Zulagen abzüglich Eigenbeträge = zu versteuernder Ertrag.
Dann ja wäre das gar nicht so schlecht da einem keine kosten entstehen und die Rendite besser ist.
Natürlich entstehen Ihnen Kosten.Die wollen Sie aber nicht erkennen,was Sie mit Ihrer nächsten Aussage ja auch verdeutlichen:
Die zusätzliche Steuerersparnis und die Zulagen sind zurückzuzahlen. Die Erträge daraus nicht!
OK.
Zitat von finance
Die Erträge werden, wie bei fast jeder anderen Geldanlage, maximal mit der Abgeltungssteuer besteuert.
wie soll ich das verstehen?
Der persönliche Steuersatz ist maßgebend.
@Ravemaster84; ein Ansatz könnte sein, dass in der Finanzierungsphase die Zulagen auf den/einen Wohnriester-BSV zur Ratenreduzierung oder als Sondertilgungen genutzt werden sollen.
Richtig, jedoch zahlt man maximal den Abgeltungssteuersatz.
Und wie lautet die Begründung dafür?Meine Lesart ist eine andere.Es gilt,da es sich bei einer Kündigung durch die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile um nicht geförderte Beiträge handelt, § 22 EStG i.V.m. § 20 EStG.
Ergo:Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
Es gilt,da es sich bei einer Kündigung durch die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile um nicht geförderte Beiträge handelt, § 22 EStG i.V.m. § 20 EStG.
Ergo:Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
genau das ist richtig!
Dies gilt genau so für Zinserträge aus Einzahlungen über den geförderten Höchstbeträgen (2.100 Euro).
Es ist in diesen Fällen der inviduelle Steuersatz entscheidend. Abgeltungssteuer zieht in diesen Fällen nicht.
Nein, ungeförderte Beiträge werden wie Lebensversicherungen besteuert.
weniger als 12 Jahre Vertragslaufzeit oder 60/62 Endalter = Abgeltungssteuer greift.
Nein, ungeförderte Beiträge werden wie Lebensversicherungen besteuert.
weniger als 12 Jahre Vertragslaufzeit oder 60/62 Endalter = Abgeltungssteuer greift.
Das stimmt! Bei Einhaltung der 12/60 Regel wird dann die Hälfte der Gewinne mit abgeltungssteuer verrechnet.
Allerdings dachte ich, dass sich die Frage auf geförderte Verträge bezieht, denn hier hat Matthew recht.
Nein, die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz.
Und ja, es geht um die schädliche Verwendung eines bis dato geförderten Riester-Vertrags.
Nein, die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz.
Und ja, es geht um die schädliche Verwendung eines bis dato geförderten Riester-Vertrags.
Dann habe ich es falsch gelesen. Ich dachte, sie reden von ungeförderten Verträgen - es stand aber Beiträge .
Denn wäre das "Halbeinkünfteverfahren" im Rahmen der Abgeltungssteuer anzuwenden.
Denn wäre das "Halbeinkünfteverfahren" im Rahmen der Abgeltungssteuer anzuwenden.
Was für'n Ding?
Nochmal: Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre und Alter des Sparers 60 bzw. 62 = Besteuerung bei Kündigung des halben Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz (Lebensversicherungen, ungeförderte Riester)
Vertragslaufzeit weniger als 12 Jahre oder Alter des Sparers jünger als 60 bzw. 62 = Besteuerung bei Kündigung des vollen Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz oder mit Abgeltungssteuer (Lebensversicherungen, ungeförderte Riester)