Habe 2006 Genußscheine bei der SIP group Altena gezeichnet. EIne Einmalanlage und eine Rateneinlage. 5000 Euro und 75 Euro monatlich. Letztes Jahr habe ich mich informiert über die Kündigungszeiten und bekam die Auskunft wenn ich 2012 kündige würde das Geld 2019 auf mein KOnto überwiesen. Diese Woche wollte ich eine schriftliche Bestätigung darüber, dass ich den Betrag von 15.800 Euro auch tatsächlich bekomme und bekam als Antwort, dass dies nicht möglich sei weil keiner weiß wie der Markt sich entwickelt. Mein Finanzberater hatte mir 2006 versichert, dass alles mit rechten DIngen zu gehen würde und dass ich die stille Beteiligung als Sparbuch sehen soll.
Ich heute bei meiner HAusbank, die nun diese "Genußscheine" geprüft hat und mich auf die Seriösität der SIP angesprochen hat. AUf einer Anwaltsseite Dr.Dreger in München wird folgendes statement abgegeben:
Die SIP AG hat im Jahr 2011 die prospektierten Ausschüttungen eingestellt. Die Anleger haben unserer Ansicht nach zu befürchten, dass weitere Ausschüttungen ausbleiben und bereits ausbezahlte Ausschüttungen von der Gesellschaft wieder zurückgefordert werden.
Die Anleger sollten ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft anwaltlich prüfen lassen, um ohne Verlust die Kapitalanlage rückabzuwickeln.
Kann mir jemand in diesem Forum wie ich nun vorgehen soll?
Vielen DAnk