Habe ein Tagesgeldkonto A und da auch den gesamten Freistellungsauftrag.
Habe nun ein neues Tagesgeldkonto B (seit diesem Jahr) und habe dort den Freistellungsauftrag eingetragen - dummerweise habe ich vorher vergessen den bei dem anderen Konto rauszunehmen.
Zwei Wochen später ist mir das eingefallen und ich habe ihn beim Konto A gelöscht.
Auf Konto A sind auch 0,- Euro drauf und auf B waren auch noch 0,- drauf zu dem Zeitpunkt - auf Konto B kommt die nächsten Tage erst was drauf.
Kann das nun irgendwie Ärger geben - von irgendwelchen Behörden?
EStG - Einzelnorm
Wie man in 3 sehen kann, übermitteln die Banken an Bundeszentralamt für Steuern nur dann, wenn du einen beliebigen Freibetrag angegeben hast, den tatsächlich in Anspruch genommenen steuerfreien teil.
Ansonsten ist sowas trotzdem immer ein guter Anlasse, sich ein Konzept zu überlegen, wie man Überblick über seine Finanztätigkeiten behält
Wie man in 3 sehen kann, übermitteln die Banken an Bundeszentralamt für Steuern nur dann, wenn du einen beliebigen Freibetrag angegeben hast, den tatsächlich in Anspruch genommenen steuerfreien teil.
Ansonsten ist sowas trotzdem immer ein guter Anlasse, sich ein Konzept zu überlegen, wie man Überblick über seine Finanztätigkeiten behält
Sehe ich auch so. Man sollte alles sehr gut und sauber dokumentiert haben