Ich habe im Jahr 2012 Steuern bezahlt, meine Frau macht gerade eine Ausbildung und zahlt monatlich Schulgeld und Fahrkarten des ÖPNV. Sie bekommt außerdem Schüler-Bafög.
Vielleicht könnt Ihr mir die folgenden Fragen beantworten
Müssen wir das Bafög irgendwo angeben? Wenn ja, als was? Lohnersatzleistungen?
Vermindert sich dann wieder die Steuerrückzahlung hierdurch?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank,
tefo
Bezüge wie Bafög gelten als Ausbildungsbeihilfe und sind steuerfrei, sowohl der Zuschuss als auch das Darlehen. Als Lohnersatzleistung gilt es auch nicht.