Hallo Zusammen,
vielleicht kurz zu meiner Person. Bin mitlerweile 29Jahre alt, verheiratet, ein Kind und seit zwei Jahren Hausbesitzer.
Ich habe mit anfang 20 einen Riestervertrag (Union Investment, Uniglobal) abgeschlossen und spare seitdem 100Euro/Monat darauf ein. Inzwischen sind dort knapp 10k.
Inzwischen ist es allerdings so dass wir wie gesagt seit zwei Jahren eine Hausfinanzierung laufen haben und dort auch Wohnriester erhalten. d.h. ich bekomme vermutlich die nächsten 15-20Jahren keine Riesterzuschüsse in die Altersvorsorge.
Jetzt bin ich total ratlos was ich mit dem Riestervertrag anstellen soll. Je mehr ich mich mit dem Thema Fonds beschäftige desto schlechter finde ich eigentlich den Uniglobal. (5% Ausgabeaufschlag, 1,2%Verwaltungsgebühr, schlägt kaum Vergleichsindex etc.)
Die 100 Euro tun mir zur Zeit nicht weh, also daran scheiterts nicht. Ich frage mich nur ob so ein Riestervertrag ohne Riester weiterhin Sinn macht!? (Neuabschluss ist logisch dass das blödsin ist, aber wie schaut es bei einem bestehenden aus?)
Meine Frau hat bis jetzt gar keine zusätzlich Altersvorsorge.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Erstmal stilllegen und eine andere Altervorsorge suchen? Beruhigt weiterlaufen lassen? kündigen?
Danke schon mal im Voraus für eure Meinung.
Mfg
Das heißt die Zulagen fließen voll in den Wohnriestervertrag?Den einzigen Vorteil,den ich hier dann persönlich sehe,ist der,dass Sie einen abgeltungssteuerfreien Fondssparplan haben.
grundsätzlich löst ein Riestervertrag höhere Gebühren/Kosten aus als ein vergleichbares Produkt ohne Riesterförderung. Die höheren Gebühren werden (teilweise) durch die staatlichen Zulagen und ggf. Steuervorteile ausgeglichen. Fallen diese Zulagen weg, lohnt sich eher ein anderes, nicht riesterfähiges Produkt.
Im vorliegenden Fall werden die Riesterzulagen in die Finanzierung mit 'eingebaut' (WohnRiester). Den alten Geldriestervertrag zu kündigen führt _voraussichtlich_ zu Verlusten. Häufig ist es günstiger, diesen einfach beitragsfrei ruhen zu lassen. Wenn es sein muss/soll, bis zum Rentenbeginn. Irgendwann wird allerdings der WohnRiester abgeschlossen sein. Dann kann wieder geprüft werden.
Jetzt bin ich total ratlos was ich mit dem Riestervertrag anstellen soll. Je mehr ich mich mit dem Thema Fonds beschäftige desto schlechter finde ich eigentlich den Uniglobal. (5% Ausgabeaufschlag, 1,2%Verwaltungsgebühr, schlägt kaum Vergleichsindex etc.)
Ich finde ebenfalls die UniProfiRente aus den gleichen von Ihnen genannten Gründen nicht empfehlenswert. Aber jedem das seine ...
Zitat von obelix
grundsätzlich löst ein Riestervertrag höhere Gebühren/Kosten aus als ein vergleichbares Produkt ohne Riesterförderung. Die höheren Gebühren werden (teilweise) durch die staatlichen Zulagen und ggf. Steuervorteile ausgeglichen. Fallen diese Zulagen weg, lohnt sich eher ein anderes, nicht riesterfähiges Produkt.
Das ist so nicht richtig. Wohnriester (Bausparverträge bzw. Riester-Immobiliendarlehen), Riester-Banksparpläne oder Riester-Investmentsparpläne haben keine höheren Kosten als Ihre Pendants.
Die Weiterführung eines Riester-Investmentsparplan, wie im Fall des Fragestellers, hat den Vorteil, dass keine Abgeltungssteuer anfällt. Wenn der Fragesteller EUR 2100 (inkl. Zulagen) pro Jahr in Wohnriester zahlt, zählen die Einzahlungen in seinen Riester-Investmentsparplan als Überzahlungen und werden später so günstig besteuert wie Renten- bzw. Lebensversicherungen.
Das ist so nicht richtig. Wohnriester (Bausparverträge bzw. Riester-Immobiliendarlehen), Riester-Banksparpläne oder Riester-Investmentsparpläne haben keine höheren Kosten als Ihre Pendants.
Die Weiterführung eines Riester-Investmentsparplan, wie im Fall des Fragestellers, hat den Vorteil, dass keine Abgeltungssteuer anfällt. Wenn der Fragesteller EUR 2100 inkl. Zulagen in Wohnriester zahlt, zählen die Einzahlungen in seinen Riester-Investmentsparplan als Überzahlungen und werden später so günstig besteuert wie Renten- bzw. Lebensversicherungen.
deshalb habe ich auch "grundsätzlich" geschrieben. Die meisten Riesterprodukte, hier vor allem die Versichererangebote, lösen höhere Kosten aus als vergleichbare nicht riesterfähige Produkte. Ein Vergleich kann nicht schaden. Auch im konkreten Fall.
zählen die Einzahlungen in seinen Riester-Investmentsparplan als Überzahlungen und werden später so günstig besteuert wie Renten- bzw. Lebensversicherungen.
Für die Ertragsanteilsbesteuerung ist keine Überzahlung nötig.Es würde in diesem Fall reichen,keine Zulagen zu beantragen und bei der Steuererklärung unberücksichtigt zu lassen.
Allerdings entfällt dann auch die Pfändungssicherheit.
Für die Ertragsanteilsbesteuerung ist keine Überzahlung nötig.Es würde in diesem Fall reichen,keine Zulagen zu beantragen und bei der Steuererklärung unberücksichtigt zu lassen.
Es hat auch niemand das Gegenteil behauptet. Ich habe persönlich nur den Eindruck, bezogen auf die Situation des Fragesteller, dass diese Vorgehensweise sinnvoller ist.
Wenn der Fragesteller EUR 2100 (inkl. Zulagen) pro Jahr in Wohnriester zahlt, zählen die Einzahlungen in seinen Riester-Investmentsparplan als Überzahlungen und werden später so günstig besteuert wie Renten- bzw. Lebensversicherungen.
Dadurch wird doch suggeriert,dass eine Umgehung der Abgeltungssteuer nur durch eine Überzahlung gangbar ist.Ob das jetzt für den TO die sinnvollere Alternative ist,lasse ich einmal dahingestellt.
Die Aussage ist so aber schlichtweg falsch.Die "günstigere" Besteuerung ist unabhängig von einer bestimmten Einzahlungshöhe.
Also danke schon mal an alle. Soweit hab ich das meiste verstanden, nur ein Punkt verstehe ich nicht:
@Matthew Pryor "... und bei der Steuererklärung unberücksichtigt zu lassen."
Wieso das? Was hat das dann für Auswirkungen?