ich war das erste Mal bei einer Steuerberaterin - zum einen für ein Erstgespräch und zum zweiten um die Steuerliche Erstanmeldung für eine neu gegründete UG fertig zu stellen.
Das ganze hat weniger als eine Stunde gedauert, die Steuerberaterin hat wenige noch verbliebene Zeilen in der Erstanmeldung ausgefüllt und nun bekomme ich eine Rechnung über 120 € netto.
Als Grundlage hat sie §21 Abs. 1 StBGebV Art. 15 JStG 2007 angegeben. Darin steht nun die Gebühr kann bis zu einem zehntel des Gegenstandswertes betragen.
Wie berechnet sich der in meinem Fall? Das Stammkapital beträgt 500€, einen Gewinn werde ich dieses Jahr voraussichtlich noch nicht ausweisen können.
Ich finde die 120 € sehr viel - hat das wirklich seine Richtigkeit?
Frag doch mal den Steuerberater nach dem unterstellten Gegenstandswert und wie dieser ermittelt worden ist. Mit den Informationen kommst du bestimmt weiter und wir können dann auch besser antworten. Gewinn ist ja nicht gleich Umsatz.