Wie kann ich mich krankenversichern?

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3Antworten
  1. Avatar von Jenny8869
    Jenny8869

    Standard Wie kann ich mich krankenversichern?

    Hallo Community, ich habe mit meinem Lebenspartner fast ein Jahr ALGII bezogen, nun arbeitet er wieder und verdient auch ganz gut. Dadurch habe ich keinen Anspruch mehr auf Unterstützung vom Amt, was weiter nicht so schlimm ist. Aber ich bin durch diesen Umstand nicht krankenversichert. Ist das alles rechtens? Wer kann mir helfen? Vielen dank im Voraus.


    lg
    Jenny

  2. Avatar von KlausH
    KlausH ist offline

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    Neuer Benutzer
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    7
    Danke
    0

    Standard AW: Wie kann ich mich krankenversichern?

    Ja, das ist rechtens. Wenn Sie aufgrund der guten Einkommens Ihres Lebenspartners, kein Anrecht auf Leistungen des Jobcenters mehr haben, müssen Sie auch ihre Krankenversicherung selbst zahlen. Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Am besten freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherugn einzahlen und sobald Sie einen Job haben, kommen Sie wieder in die Pflichtversicherung. Sie sollten Ihre Krankenversicherung so bald wie möglich kontaktieren und sich beraten lassen. jeder Monat ohne Beitragszahlungen, muss rückerstattet werden.

  3. Avatar von Dahut
    Dahut ist offline

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    256
    Danke
    18

    Standard AW: Wie kann ich mich krankenversichern?

    Tja, hier zeigt sich mal wieder die Ungerechtigkeit des Deutschen Staates. Denn Ihr Partner ist zwar verpflichtet, Sie mit zu versorgen, Sie können aber nicht über ihn krankenversichert werden. Am besten Heiraten, dann sind Sie über die Krankenversicherung Ihres Mannes mit versichert und er bekommt eine bessere Steuerklasse (Ehegattensplitting).
    Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie sich eine kleine Wohnung suchen. Dann muss ALGII wieder zahlen, sowohl die Wohnung als auch Unterhalt als auch Krankenversicherung. Sie können ja dann weiterhin bei Ihrem Partner schlafen, nur offiziell wohnen müssen Sie in der eigenen Wohnung.

  4. Avatar von Johann655
    Johann655

    Standard AW: Wie kann ich mich krankenversichern?

    Liebe Jenny, am besten stellst Du einen Antrag beim Arbeitsamt. Die werden dir dann genau sagen ob ihr als Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf aufstockendes ALG II habt. Natürlich muss dein Lebenspartner dann seinen Verdienst offen legen. Wenn das nicht klappt, trennt ihr euch am besten offiziell. Wenn Du verstehst was ich meine…..;-) Gruß, Johann

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