Kann die Direktversicherung einen Vertrag wegen seelischer Erkrankung verweigern?
Also zunächst mal: ich bin total verärgert über die unverschämten Fragen, die ich auf dem Fragebogen der Versicherung vorgefunden habe. Hier ging es um Gemütsleiden und neurologische oder psychiatrische Erkrankungen. Dabei habe ich nur wahrheitsgemäß angegeben, dass ich vor über 15 Jahren mal wegen einer leichten Depression in Behandlung war. Jetzt möchte die Versicherung von mir die Daten über Therapeuten, Kliniken und Medikamente haben. Das ist alles schon so lange her und ich weiß manches einfach auch gar nicht mehr. Wenn ich dazu jetzt keine Aussage mehr machen kann oder auch will, hat die Versicherung dann das Recht, den Vertrag für meine Direktversicherung zu verweigern?
AW: Kann die Direktversicherung einen Vertrag wegen seelischer Erkrankung verweigern?
Wenn ich dazu jetzt keine Aussage mehr machen kann oder auch will, hat die Versicherung dann das Recht, den Vertrag für meine Direktversicherung zu verweigern?
Kurz und knapp:Ja.Allerdings erschließt sich mir der Zusammenhang zwischen PKV und Direktversicherung noch nicht so ganz?!
AW: Kann die Direktversicherung einen Vertrag wegen seelischer Erkrankung verweigern?
Es sind Vorerkrankungen und gerade die seelische Erkrankung kann ganz schnell wieder kommen, gerade wenn man dafür anfällig ist.
Wenn das nun einfach nur mal ein "Durchhänger" von 2,3 Monaten war, dann wird die Krankenkasse das auch erkennen z.b. in Form der Unterlagen die sie von den Ärzten haben wollen und je nach dem entscheiden.
Und wie Matthew Pryor bereits geschrieben hat, natürlich kann die Versicherung ein Vertrag ablehnen, zumal die Versicherung ja auch Vertragsfreiheit hat. Es heißt aber nun nicht, dass nun die Versicherungen deswegen alle Verträge ablehnen wenn so etwas vorliegt... Manche schauen wenn es schon 15 Jahre zurück liegt und nur eine Kleinigkeit war vielleicht drüber weg, manche machen ein Risikozuschlag auf die monatliche Rate und andere schließen auch manchmal irgendwelche Krankheiten im Vertrag aus.
Matthew Pryor: Darf die Versicherung eigentlich alle Krankheiten im Vertrag ausschließen oder gibt es bei manchen eine Versorgungspflicht?
Verjährt eigentlich irgendwann eine Vorerkrankung? Also muss man gewisse Krankheiten nach einer gewissen Anzahl von Jahren nicht mehr angeben?
AW: Kann die Direktversicherung einen Vertrag wegen seelischer Erkrankung verweigern?
Matthew Pryor: Darf die Versicherung eigentlich alle Krankheiten im Vertrag ausschließen oder gibt es bei manchen eine Versorgungspflicht?
Theoretisch darf Sie das,einen Kontrahierungszwang für bestimmte Krankheiten gibt es m.W.n. nicht.Aber wie Du ja bereits richtig dargestellt hast,ist das auch immer eine individuelle Einschätzung der Risikoprüfung mit den jeweiligen Annahmerichtlinien des Versicherers.
Verjährt eigentlich irgendwann eine Vorerkrankung? Also muss man gewisse Krankheiten nach einer gewissen Anzahl von Jahren nicht mehr angeben?
Ja,und zwar dann,wenn eine Beschwerdefreiheit für den abgefragten Zeitraum gegeben ist oder erkennbar ist,dass das Risiko für den Versicherer tragbar ist.Es gibt aber auch Krankheiten,die sind unter Umständen immer angabepflichtig,weil Sie nicht verheilen,Allergien z.B..Auch wenn hier keine Beschwerden über einen längeren Zeitraum mehr vorliegen,müssen diese,je nach Ausgestaltung der Gesundheitsfragen,dennoch angegeben werden,um sich keiner vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig zu machen.
AW: Kann die Direktversicherung einen Vertrag wegen seelischer Erkrankung verweigern?
Die Fragen über Vorerkrankungen beinhalten oft eine Zeitraumabfrage bspw. in den letzten 20 Jahren..... oder wurde jemals.... festgestellt?
Dabei ist es sogar oft unerheblich ob Beschwerden eingetreten sind oder noch in Behandlung. Da gibt es ein Beispiel, wo ein junger Student Aufschub für seine Arbeit benötigte und beim Arzt einen gelben Schein über 3 Wochen erhalten hat mit der Begründung von Depression, die er nicht hatte, er bekam auch keine Medikamente. Nach seinem Studium wechselt er zur privaten Krankenversicherung und die verweigert ihn dann den Eintritt wegen der Behandlung von Depressionen. Psychische Krankheiten werden meiner Meinung nicht oder nur unter hohen Risikozuschlägen versichert.