Frage zur privaten KV

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  1. Avatar von Sallyann
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    Standard Frage zur privaten KV

    Liebes Forum,
    vielleicht kann mir jemand Auskunft geben bei folgender Frage:

    Wenn jemand privat krankenversichert ist, sich aber ca 9-10 Monate pro Jahr im Ausland (Kuba) aufhält, dort auch seinen Lebensmittelpunkt hat (Frau, Haus) und 2 mal im Jahr nach Deutschland kommt, um sich durchchecken zu lassen / Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen - kann das Schwierigkeiten mit der Versicherung geben?
    Kenne mich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus, und bin für jede Antwort dankbar.

    viele Grüsse
    Sallyann

  2. Avatar von Leroy
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    Standard AW: Frage zur privaten KV

    1. Sind Sie aktuell privat krankenversichert? Warum kann Ihnen Ihr Berater/die Gesellschaft hier nicht weiterhelfen?

    2. Sie müssen sich in dem Land krankenversichern, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz (zeitlich gesehen) haben. Mit Ihren Angaben "wohnen & leben" Sie ja in Kuba (Neid !!!) und machen dann demensprechend eher Urlaub in Deutschland.
    Nur wenn Sie beabsichtigen 6 Monate oder länger in D zu bleiben, MÜSSEN Sie sich hier krankenversichern.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

  3. Avatar von Sallyann
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    Standard AW: Frage zur privaten KV

    Hallo Leroy,

    vielen Dank für die Antwort.
    Es geht nicht um meine Person und ja, der Betreffende ist im Moment in Deutschland privat krankenversichert (Debeka).
    Ich hatte nur in einem anderen Thread gelesen, dass die - ich zitiere
    "P /Z / BE Tarife Weltgeltung ohne zeitliche Begrenzung und gebundenen Wohnsitz in Deutschland." gelten.

    viele Grüsse,
    Sallyann

  4. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Frage zur privaten KV

    Hallo sallyann,
    die Antwort verbirgt sich in den Musterbedingungen der Debeka.Dort heißt es in §15,Absatz 3:
    Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen anderen Staat als die in §1,Absatz 5 genannten,endet insoweit das Versicherungsverhältnis,es sei denn,dass es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.
    Der genannte Absatz bezieht sich aber nur auf Mitgliedsstaaten der EU oder aber einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.Da zählt Kuba nicht dazu.
    Wenn also keine Zusatzvereinbarung mit der Debeka getroffen wurde,besteht demnach auch kein Versicherungsschutz über den vertraglich fixierten hinaus.

  5. Avatar von Sallyann
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    Standard AW: Frage zur privaten KV

    Vielen Dank,
    Grüsse, Sallyann

  6. Avatar von Holger1984
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    Standard AW: Frage zur privaten KV

    Bei einem derart langem aufenthalt würde ich eine Krankenversicherung nur für den Zeitraum hier abschließen. Das müsste möglich sein.

  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Frage zur privaten KV

    Das müsste möglich sein.
    Und Sie möchten uns bestimmt auch erklären,wie das möglich sein müsste?

  8. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Frage zur privaten KV

    Auch wenn das hier vielleicht nicht unbedingt dazu passt.... Vielleicht hilft es aber als Information weiter.

    Ich bin auch PKV Versichert und habe u.A. 90 Tage im Ausland "Notfall" Versicherungsschutz... Also alles was "Nötig" ist.

    Als ich letztes Jahr in Australien für ein halbes Jahr war, konnte ich diesen "Auslands-Notfall-Schutz" über die 90 Tage hinaus verlängern (natürlich muss man das vor Ablauf der 90 Tage ankündigen). Diese "Verlängerung" ging Problemlos auf etwas über 6 Monate auszubreiten... Es ist aber recht teuer... musste circa um die 3,90 Euro / Tag, also im Monat circa 117 Euro zahlen. Dazu wird natürlich noch der Grund PKV Beitrag fällig!

    Mein "Lebensmittelpunkt" war damals auch in Australien für die über 6 Monate, + Freundin + Wohnung (Miete)... Dennoch war dieser Auslands Aufenthalt aber von vornherein begrenzt + einmalig (Zumindest was die 90 Tage überschreitet).

    LG escorpio

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