wir haben gerade unsere Wohnung neu finanziert (von der BHW weg zur Sparkasse) und nun einen Brief von der BHW erhalten. Hierin fordern sie uns zur Zahlung von
- Notarkosten für die Beglaubigung
- Bearbeitungsgebühr (200 €)
- Gebühr für treuhänderische Abwicklung (150 €)
auf. Die Notarkosten sind uns schlüssig, jedoch nicht die zwei weiteren Posten. Verwiesen wird auf § 16 bzw. 17, da wir den Tarif D maXX seit 30.09.2006 hatten. In diesen kann ich jedoch keine Grundlage für die letzten beiden Forderungspositionen finden.
Wer hat Erfahrungen damit gemacht? Sind diese Forderungen rechtens und wenn ja, sind die Beträge realistisch?