Fragwürdige Bestimmung bei der Kostenausgleichsvereinbarung
Hallo Leute,
ich habe mich angemeldet weil ich dringend einen Rat von Leuten benötige, die das juristische Deutsch verstehen und sich in Rentenversicherungen auskennen, da ich in meinen jungen Jahren zugegebenermaßen wenig Ahnung habe. Es geht um eine Fondsgebundene Rentenversichrung von der Firma PrismaLife.
Ich werde zum Selbstschutz keine genauen Zahlen angeben.
Erstmal die Punkte zum Agio:
Beitragssumme Versicherung: ca. 34'000 €
Agio: ca. 1'300 €
Gesamter Teilzahlungspreis: ca. 1'300 €
Monatliche Teilzahlung (Agio/60): ca. 22 €
Tilgungsdauer 60 Monate. Der Nominale Jahreszins beträgt 0%. Der Effektive Jahreszins (§ 6 PreisAngVo) beträgt 0%.(ernsthaft null? das heißt wenn man die Inflation nach den Jahren addiert, mache ich minusgeschäft oder ha ich was übersehen?)
Weiter unten stehen folgende Hinweise:
Ich habe verstanden dass diese Kostenausgleichvereinbarung unabhängig vom vermittelten versicherungsvertrag ist und daher auch bei einer vorzeitigen Kündigung, Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung des vermittelten Versicherungsvertreters meine Verpflichtung zur vollen Zahlung der Kostenausgleichsvereinbarung nicht entfällt: ja
Zur Sicherung der Ansprüche der vermittelten Gesellschaft auf Zahlung der Kostenausgleichsvereinbarung tritt der Kunde seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Versicherungsleistung aus dem vermittelten versicherungsvertrag gemäß den umseitigen Bedingungen an die vermittelnde Gesellschaft ab. Mit dieser Abtretung mit übertragen sind alle neben und gestaltungsrechte aus dem versicherungsvertrag, wie insbesondere das Recht auf Kündigung oder Teilkündigung des Versicherungsvertrages.
Bei Risikoprofil wurde " Erhöhtes Risiko" ausgewählt.
Ich hab ein echt schlechtes Gefühl. Was sagt ihr dazu? Steht da wirklich dass ich nicht kündigen darf?
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#4
Geldbaum
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AW: Fragwürdige Bestimmung bei der Kostenausgleichsvereinbarung
Hallo Gunny,
über das Thema was "gut" oder "schlecht" für die Altersvorsorge ist, gibt es sehr viele verschiedene Ansichten!
Sie sparen monatlich. Das bedeutet, dass Sie für den Januarbeitrag evtl. noch die volle Rendite bekommen. Für den Dezemberbeitrag eher ca. 0%. Auch der hoch gelobte "Cost Average Effekt" wirkt sich nur in den ersten paar Jahren richtig positiv aus, wie mittlerweile bekannt ist.
Die Fonds werden gerne als Risikostreuuende Produkte verkauft. Vielleicht ist das auch die Wahrheit, ich weiß es nicht! Fakt ist jedoch, dass Sie in nur 1 Anlageklasse risikominimierend investieren, nämlich in Wertpapier. Wie viel Wert wiederum in einem Unternehmen heutzutage steckt, welches die Immobilien, die Produktionsmaschinen, das Personal, usw. least, ist eine reine Spekulation. Und in wie viele solcher Unternehmen ein Fonds investiert, weiß ich nicht.
Haben Sie auch über Inflation nachgedacht? Wie hoch ist diese? Ziehen Sie die Inflation von Ihrer Rendite ab und prüfen dann, ob das Produkt für die Altersvorsorge Sinn macht!
Ich habe in den letzten Jahren sehr viele Verträge gesehen. Manche liefen erst ein paar Monate, manche waren kurz vor der Auszahlung. Ich habe jedoch keinen Vertrag gesehen, der auf einen angenehmen, finanziell unabhängigen Lebensabend ohne Verzicht freuen lässt!
Eine früh begonnene Altersvorsorge ist wichtig. Aber noch wichtiger ist es, eine gewisse finanzielle Bildung zu haben, bevor man die Verträge zur Altersvorsorge abschließt und damit jemandem sein Geld anvertraut!
AW: Fragwürdige Bestimmung bei der Kostenausgleichsvereinbarung
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es lässt mich noch einmal überdenken..... das gute ist ich werde nach einem jahr kündigen können und werde mein investiertes Geld zurück bekommen. Mal sehen ob ich es riskieren werde.
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#6
Reibold
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Reibold
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AW: Fragwürdige Bestimmung bei der Kostenausgleichsvereinbarung
Hallo Gunny!
Ich melde mich auch noch zu dem Thema weil ich befürchte, dass Sie einiges durcheinander bringen. Sie sollten sich noch einmal mit dem Vermittler unterhalten und sich den Vertrag richtig erklären lassen!
Was Sie zitiert haben ist die Kostenausgleichsvereinbarung. Die betrifft nur die Abschlusskosten. Diese Kosten werden auf die ersten 60 Monate á 22 € verteilt. Für diese Verteilung, oder auch "Stundung", der ingesamt 1.320 € müssen Sie freundlicherweise keine Zinsen bezahlen. Deshalb steht dort 0 % Zins.
Diese Kostenausgleichsvereinbarung können Sie nicht kündigen, auch wenn Sie die Versicherung kündigen. Sollten Sie also nach einem Jahr die Versicherung beenden, so zahlen Sie die 22 € pro Monat trotzdem noch 4 Jahre weiter, obwohl der Altersvorsorgevertrag nicht mehr besteht.
Sie haben eine fondsgebundene Versicherung abgeschlossen die nach Abzug der Abschlusskosten und der Verwaltungsgebühren Ihr Geld in die gewählten Investmentfonds einzahlt. Da Sie als Risikoprofil "erhöhtes Risiko" angegeben haben sind das vermutlich lauter Aktienfonds.
Eine sehr gute Wahl für eine lange Anspardauer. Mit einer Kündigung nach einem Jahr sollten Sie aber nicht kalkulieren. Das wäre, schon wegen der Kostenausgleichsvereinbarung, ein Verlustgeschäft für Sie.
MfG
Alexander Reibold
Makler für Versicherungen und Investmentfonds
Neuburg an der Donau
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#7
Geldbaum
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Geldbaum
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AW: Fragwürdige Bestimmung bei der Kostenausgleichsvereinbarung
Zitat von Gunny
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es lässt mich noch einmal überdenken..... das gute ist ich werde nach einem jahr kündigen können und werde mein investiertes Geld zurück bekommen. Mal sehen ob ich es riskieren werde.
Mit freundlichen Grüßen
Gunny
Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg und finanzielle Unabhängigkeit bevor Sie sie brauchen!
AW: Fragwürdige Bestimmung bei der Kostenausgleichsvereinbarung
Zitat von Reibold
Hallo Gunny!
Ich melde mich auch noch zu dem Thema weil ich befürchte, dass Sie einiges durcheinander bringen. Sie sollten sich noch einmal mit dem Vermittler unterhalten und sich den Vertrag richtig erklären lassen!
Was Sie zitiert haben ist die Kostenausgleichsvereinbarung. Die betrifft nur die Abschlusskosten. Diese Kosten werden auf die ersten 60 Monate á 22 € verteilt. Für diese Verteilung, oder auch "Stundung", der ingesamt 1.320 € müssen Sie freundlicherweise keine Zinsen bezahlen. Deshalb steht dort 0 % Zins.
Diese Kostenausgleichsvereinbarung können Sie nicht kündigen, auch wenn Sie die Versicherung kündigen. Sollten Sie also nach einem Jahr die Versicherung beenden, so zahlen Sie die 22 € pro Monat trotzdem noch 4 Jahre weiter, obwohl der Altersvorsorgevertrag nicht mehr besteht.
Sie haben eine fondsgebundene Versicherung abgeschlossen die nach Abzug der Abschlusskosten und der Verwaltungsgebühren Ihr Geld in die gewählten Investmentfonds einzahlt. Da Sie als Risikoprofil "erhöhtes Risiko" angegeben haben sind das vermutlich lauter Aktienfonds.
Eine sehr gute Wahl für eine lange Anspardauer. Mit einer Kündigung nach einem Jahr sollten Sie aber nicht kalkulieren. Das wäre, schon wegen der Kostenausgleichsvereinbarung, ein Verlustgeschäft für Sie.
MfG
Alexander Reibold
Makler für Versicherungen und Investmentfonds
Neuburg an der Donau
Vielen Dank für diese wichtige Information. So hatte es mir mein Vermittler auch erklärt. Den Punkt "erhöhtes Risiko" hat er deswegen gewählt weil wenn ich mich mal entscheide auf eigene Faust auf bestimmte Aktien zu setzen, dann ist es nicht nötig einen neuen Vertrag zu machen, da Kosten anfallen würden. Es beruhigt mich dass sie auch der Meinung sind dass es für die lange Anspardauer geeignet ist. Wenn sich noch weitere Fragen ergeben, werde ich mich umgehend in Verbindung setzen.