Muss man bei Diebstahl der Versicherung eine Rechnung vorlegen?
meinem Sohn wurde vor unserer Haustür das abgeschlossene Fahrad gestohlen. In unserer Hausratversicherung sind Fahrräder mit eingeschlossen. Die Regulierung an sich dürfte also eigentlich kein Problem sein. Allerdings ist das Fahrrad schon fünf Jahre alt und wir haben die Rechnung irgendwann aussortiert. Kann die Versiherung darauf bestehen, uns den Schaden nur dann zu ersetzen, wenn wir ihr eine Rechnug mit dem Kaufpreis vorlegen können? Oder reicht es, wenn wir einen geschätzten wert angeben?
AW: Muss man bei Diebstahl der Versicherung eine Rechnung vorlegen?
In unserer Hausratversicherung sind Fahrräder mit eingeschlossen. Die Regulierung an sich dürfte also eigentlich kein Problem sein.
So salopp würde ich das nicht sehen.Sie wären nicht der erste,dem die Nachtzeitklausel eines Versicherers eine unangenehme Überraschung bereitet.
Allerdings ist das Fahrrad schon fünf Jahre alt und wir haben die Rechnung irgendwann aussortiert.
Fragen Sie mal beim Händler nach.Was sagt eigentlich der Vermittler des Vertrages dazu?Und wurde der Diebstahl bei Polizei und Versicherung schon angezeigt?
Kann die Versiherung darauf bestehen, uns den Schaden nur dann zu ersetzen, wenn wir ihr eine Rechnug mit dem Kaufpreis vorlegen können? Oder reicht es, wenn wir einen geschätzten wert angeben?
Nein,natürlich reicht das nicht.Der Versicherer möchte schon wissen,was er regulieren/bezahlen muss.Existieren Fotos von dem Fahrrad?