Kann die Ehefrau als Angestellte in die gesetzliche Krankenkasse?

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  1. Avatar von AchimA
    AchimA

    Standard Kann die Ehefrau als Angestellte in die gesetzliche Krankenkasse?

    Ich bin Fotograf und habe ein eigenes Atelier und auch ein Fotogeschäft. Meine Frau möchte jetzt gerne wieder arbeiten und wird bei mir angestellt sein. Sie war bis jetzt immer in der gesetzlichen Krankenversicherung und will dort auch bleiben. Ich selbst bin privat versichert. Kann ich meine Frau trotzdem in der gesetzlichen Krankenkasse anmelden, wenn sie bei mir angestellt ist? Oder ist da der familiäre Status entscheidend und sie muss auch in die private Krankenversicherung wechseln?

  2. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Kann die Ehefrau als Angestellte in die gesetzliche Krankenkasse?

    Ihre Frau kann in der Gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

  3. Avatar von mstein
    mstein ist offline

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    Standard AW: Kann die Ehefrau als Angestellte in die gesetzliche Krankenkasse?

    Hallo,

    Ihre Frau kann problemlos in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Der familiäre Status und die Tatsache, dass Sie bei einer privaten Krankenversicherung sind steht dem nicht im Wege.

  4. Avatar von Kasamia
    Kasamia ist offline

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    Standard AW: Kann die Ehefrau als Angestellte in die gesetzliche Krankenkasse?

    Ihre Frau kann auf jeden Fall in der gesetzlichen Kasse versichert bleiben. Hier stellt sich allerdings die Frage, in welcher Form der Versicherungsschutz durchgeführt wird. Wird sie wie ein fremder Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb tätig, dann muss sie angemeldet werden wie ein "normaler" Beschäftigter. Wird sie hingegen im Rahmen einer familienhaften Tätigkeit tätig, ist die Versicherungspflicht nicht gegeben. Hier wäre dann im Regelfall eine freiwillige Versicherung (wenn die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschritten werden) erforderlich.

  5. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

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    Standard AW: Kann die Ehefrau als Angestellte in die gesetzliche Krankenkasse?

    Hallo AchimA,

    sofern Sie nicht als Minijobberin bei Ihnen angestellt ist oder Sie ihr ein Gehalt über JAVG zahlen , muss sie gesetzlich versichert werden/ sein, denn dann liegt ein versicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis vor.

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