wir, d.h. meine Frau (Skl 5, momentan noch 1150,- Elterngeld) und ich (Skl 3, ca. 5000 Euro Brutto) und unsere kleine Tochter waren bei einem Beratungsgespräch, wie es bei ihrem Arbeitgeber weitergehen soll. Momentan ist sie für 1,5 Jahre in Elternzeit, diese endet am 31.10.2013. Momentan erhält sie Elterngeld aus ihrer vorhergehenden Vollzeitbeschäftigung (damals noch Skl 1). Dieses läuft im April 2013 aus. Nun hat uns der Arbeitgeber angeboten, es bestünde die Möglichkeit, dass sie für die von Mai 2013 bis November 2013 Samstags arbeitet. Erstens, um einen sanften Wiedereinstieg zu ermöglichen und zweitens, um noch ein paar Kröten zu verdienen. Wir hatten eigentlich an eine typische Minijob-Lösung gedacht, aber der Arbeitgeber möchte das ganz regulär (O-Ton "sozialversichert") abwickeln. Ich finde im Internet kaum Angaben, wie hoch die Abzüge hier sind, es wird immer nur von einer Steuerpauschale an die Bundesknappschaft gesprochen in Höhe von 2% oder als Alternative auf Lohnsteuerkarte (ist aber nicht näher erläutert).
Meine Fragen an euch:
1. Sollte der Arbeitgeber einer Minijob-Anstellung (mit pauschaler Abgabe statt Lohnsteuerkarte) NICHT zustimmen, mit welchen Abzügen muß meine Frau bei einem Verdienst von 400 Euro Brutto rechnen, wenn sie wir üblich auf Lohnsteuerkarte arbeitet? (gesetzlich versichert)
2. Sollte Sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten, dann dürfte sich ihr Zuverdienst negativ dahingehend auswirken, dass es eine Steuernachforderung am Jahresende geben wird. Richtig?
3. Gehe ich recht in der Annahme, dass es durchaus sein könnte, dass sie bei einem anderen Arbeitgeber mit deutlich geringerem Stundenlohn (z.B. 8 statt 13 Euro) aber pauschaler Besteuerung ("Minijob") letztlich besser dastehen könnte, weil Brutto=Netto und keine Anrechnung auf die gemeinsame Steuerveranlagung?
4. Ganz grundsätzlich: Ein 450 Euro-Job für sie ist auch bei Skl 5 ohne Abzüge möglich (bei Pauschalbesteuerung) und wirkt sich nicht negativ auf den Jahreslohnsteuerausgleich aus?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten geben, um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.