Hallo
Kurz zur Situation.Für die Jahre 2007,2008,2009 habe ich jeweils die Steuern gemacht und auch immer zurück bekommen.Seid 2010 ist meine Frau wegen Kind Hausfrau.Wegen den Elterngeld bezügen und Bezüge wegen Kurzarbeit meinerseits hätte ich eigentlich laut Berechnungen für die Jahre 2010+2011 Steuern nachzahlen müssen.Bin allerdings in den Jahren 2011(für 2010) und 2012(für 2011) nie Angeschrieben worden.Ich kenne das von meiner Schwestern bzw. meinen Eltern die werden meistens im März/April Angeschrieben doch bitte die Steuern zu machen.Dies ist bei mir nie passiert.
Jetzt würde ich laut Elster für 2012 140€ zurück erhalten.
Jetzt ist halt die frage.Machen oder nicht.Kann das Amt Nachträglich für 2010 und 2011 die Steuererklärung bei mir Anfordern??ODer lieber die Füsse still halten da das Risiko für die 140€ zu hoch ist.Was würdet ihr mahcen.bzw. hat jemand eine Erklärung warum ich nie Angeschrieben wurde??
Naja. Ich würde mal davon ausgehen, wenn man III/V wählt, dann ist einem bewusst, dass man die Erklärung machen muss. Man muss dich ja auch nicht erst daran erinnern, dass du GEZ zahlen musst, sondern man verlangt von dir einfach, dass du deiner Pflicht nachkommst.
Bei Kurzarbeit wärst du eigentlich auch verpflichtet gewesen eine Steuererklärung zu machen, weil es da die Regel ist, dass man Nachzahlen muss. Eine entsprechende Aufforderung kann auch später kommen. In der Kombi V/III muss man sie eigentlich auch machen - allerdings sind die Finanzämter mit Arbeit recht gut bedient, so dass ich mir vorstellen kann, dass da schon auch einmal was untergeht. Aber ich wäre mir nicht so sicher, dass die dich im Zweifelsfall nicht auch einmal rückwirkend zur Abgabe auffordern...
Wenn Sie einmal Steuererklärung gemacht haben, dann sollen Sie jedes Jahr die Steuererklärung beantragen, soviel ich mir gesagt wurde, man bekommt kein Anschreiben vom Finanzamt.