Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Hallo. Folgendes trägt sich gerade zu: meine alte Firma möchte sich gerne verändern und auch expandieren. Dazu ist aber eine Umfirmierung notwendig. Unser Chef hat uns erklärt, dass dazu allen Mitarbeitern erst mal gekündigt wird und die meisten danach aber einen neuen Vertrag bekommen werden. Ich bin mir gar nicht im Klaren darüber, ob ich unter den veränderten Bedingungen dann überhaupt einen neuen Vertrag haben möchte. Es wird nämlich auf jeden Fall mit schlechteren Konditionen für uns Mitarbeiter verbunden sein. Wenn ich jetzt keinen neuen Vertrag annehme, kann ich dann vom Arbeitgeber eine Abfindung erwarten?
AW: Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn dir ein neuer Job geboten wird, du diesen aber nicht annehmen möchtest, dann weiß ich nicht, wie es mit dem Anspruch aussieht.
Da du aber gekündigt wirst und dies nicht durch dich erfolgt bzw. du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, besteht in vielen Fällen ein Anrecht.
Da wir nicht wissen, wo du arbeitest und wie genau die Bedingungen sind und da Rechtsberatung nach diesem Prinzip rechtswidrig ist, solltest du einfach einen Anwalt aufsuchen
AW: Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Anrecht auf Abfindung gibt es NICHT! Außer bei betriebsbedingter Kündigung und Verzicht auf Kündigungsschutzklage.
Deinen Fall solltest du in dieser Reihenfolge besprechen: BR, Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Unterschreibt nichts! Die Gesetze bei Betriebsänderungen sind komplex. Die Arbeitgeber versuchen viel, kommen aber nur damit durch, wenn ihr einverstanden seid und unterschreibt. Wenn er kündigt stellt sich die Frage, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Das ist in der Mehrzahl dieser Fälle nicht der Fall und damit wäre ein Kündigung nicht und der Arbeitsvertrag besteht fort. Aber frag dazu Leute, die sich damit und mit eurem Betrieb auskennen.
AW: Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Also für mich klingt das auch nicht ganz koscher. Erst wird allen gekündigt, um sie dann zu schlechteren Konditionen wieder einzustellen? Und das, um die Firma umzufirmieren? Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Ein erstes Beratungsgespräch ist gar nicht so teuer und lohnt sich vermutlich in jedem Fall.
AW: Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Das Konstrukt nennt sich Änderungskündigung und ist tatsächlich eine Kündigung unter gleichzeitigem Angebot eines neues Arbeitsvertrags. garnicht so unüblich. Es bleibt aber die Frage nach der soziale Gerechtigkeit der Kündigung. Bei einer Betriebsänderung kommen aber eben auch noch andere Faktoren ins Spiel, beispielsweise kann §613a BGB vorliegen oder auch andere Sachen.
BR sollte erst Anlaufstelle sein. Die können was zur Sozialauswahl und auch zum Interessenausgleich sagen, falls nötig. Wenn Anwalt, dann unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Am besten ohne weitere Fachanwaltschaft. Arbeitsrecht ist Spezialrecht und nicht mit anderen Rechtsgebieten 1:1 vergleichbar. In der Praxis erlebe ich am Arbeitsgericht immer wieder eklatante Fehler von sogenannten Anwälten mit Fachgebiet Arbeitsrecht oder eben aus anderen Rechtsgebieten. Deshalb: FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT!!!