Mich interessiert brennend die frage ob man überhaupt eine Chance hat!
Anbei der Auszug von testberichte.de
Unzählige Verbraucherkredite in Deutschland können jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden, weil die Widerrufsbelehrung durch die Bank fehlerhaft war. Betroffen sind viele Kredite, die zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft wurden.
In der Widerrufsbelehrung hätten Banken darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den Produkten um verbundene Verträge handelt und der Rücktritt vom Kreditvertrag auch den Versicherungsvertrag unwirksam macht. Diese Pflicht wurde jüngst höchstrichterlich festgestellt und war von Banken lange Zeit nicht beachtet worden. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht den Rücktritt vom Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können sich also von teuren Krediten trennen.
Wird vom Kreditvertrag zurückgetreten, muss der Kredit zurückbezahlt werden. Bereits bezahlte Zinsen können jedoch verrechnet werden. Verbraucher sollten den Rücktritt dennoch mit Bedacht angehen und zunächst sicherstellen, dass sich eine günstigere Finanzierung findet.Autor: JL
Die Verbraucherzentrale würde unsere Widerufsbelehrung für 60€ prüfen.
Hat jemand Erfahrung.
AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?
Lieben Dank für die Info lieber Bankenschreck,
ich sehe in den Policen der Rechtsschutzversicherungen immer nur den Ausschluss für den Bau und den Kauf von Immobilien und der Finanzierungen.
Nach Rückfrage bei einige Rechtsschutzversicherern wurde mir unabhängig voneinander bestätigt, das keiner Deckung dazu anbietet.
Ähnlich (nicht ganz zu vergleichen, das ist mir klar) bei den Themen Scheidung und Erbrecht, wo es ja nur eine einmalige Beratung gibt.
Welche Gesellschaften bieten den für diesen Fall Deckung an??
Wo steht das in den Bedingungen? Wäre dann ja auch ein guter Tipp.
Dann wäre ja folgender Ablauf möglich:
Versicherung abschließen, die drei Monate abwarten, den Widerruf erklären und wenn das dann kein Erfolg hat, dann mit der Rechtsschutz vorgehen.
Dazu brauchen wir aber die Info welche Gesellschaft das deckt.
AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?
Hallo Spencer73,
es ist völlig unterschiedlich welche Versicherung Immobilienfinanzierungsverträge ausschließt. Du musst einfach nur darauf achten, dass Vertragsrechtsschutz abgedeckt ist. Die Ausschlüße beziehen sich meistens auf den Neubau/Umbau/Planung von Immobilien. Denn hier kann es sehr schnell zu Rechtsschutzfällen kommen. Der Kauf einer bereits bestehenden Immobilie fällt meistens nicht unter den Ausschluß. Möglich, dass auch hiebei einige Sonderfälle ausgenommen sind aber bei Finanzierungen, die sich auf den Kauf der Immobilie beziehen gibt es diese Ausschlüße meistens nicht. Bei dem Darlehnsvertrag handelt es sich um einen Verbraucherdarlehnsvertrag (auch wenn dieser zur Finanzierung einer Immobilie dient). Die DAS oder Roland Versicherung sind da teilweise sehr entspannt. Die Advocard ist nicht zu empfehlen.
Aber wie gesagt, Du solltest Dich vorher genau erkundigen was versichert ist und was nicht. Bitte auch das "Kleingedruckte" lesen.
Dann wäre ja folgender Ablauf möglich:
Versicherung abschließen, die drei Monate abwarten, den Widerruf erklären und wenn das dann kein Erfolg hat, dann mit der Rechtsschutz vorgehen.
Auf die Idee es so zu machen wie Du vorgeschlagen hast sind auch schon einige Leute gekommen. Das funktioniert auch. Mir sind zwei Fälle bekannt.
AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?
Hallo eugh,
leider nein. Die Versicherer sind sehr vorsichtig geworden. gerade bei Neubaufinanzierungen kann eine Menge passieren. Angefangen vom Ärger mit dem Bauträger/Handwerkern über schlecht ausgeführte Gewerke bis hin zur Finanzierung. Von daher schließen fast alle Versicherer die Deckungg für "genehmigungspflichtige Baumaßnahmen" aus.
Anders ist es wenn du eine, bereits fertig gestellte Immobilie" von einem Bauträger gekauft hast. In dem Moment warst du nicht der "Bauherr" sondern der Käufer. In diesem Moment greift das normale Vertragsrecht.
Aber diese Sonderfälle werden in vielen Neuverträgen bereits ausgeschlossen.
Um eine Versicherung zu finden, die zumindest das "normale" Vertragsrecht auch bei Immobilienfinanzierungen und ggf. ohne Wartezeit abdeckt muss du wahrscheinlich lange suchen. Ich hörte davon, dass die ARAG und die ROLAND dies wohl anbieten. Manchmal ist es aber auch eine Verhandlungssache mit dem Versicherer.
Es gibt in vielen Fällen aber noch andere Möglichkeiten. Z.B. Prozesskostenfinanzierer.
Da es momentan immer wieder die eine oder andere neue Gerichtsentscheidung gibt auf die sich die Anwälte später berufen können fällt es etwas leichter das Risiko einzugehen. Allerdings ist diese Art der Prozesskostenfinanzierung nicht billig. Dafür aber ohne Risiko für den Kläger.
Letztlich ist alles eine Kosten-Nutzenrechnung. Ich weiß, dass vertragswertcheck in manchen Fällen ein solches Modell bereits anbietet. Bei einem meiner Kunden hat das gut funktioniert. Die Bank ist letzlich zwar erst im Prozess eingeknickt und hat einem Vergleich zugestimmt aber das Ziel wurde erreicht. Der Vertrag wurde rückabgewickelt und mein Kunde hatte trotz des zu zahlenden Erfolgshonorars noch immer einen erheblichen Vorteil.
Leider findest du fast keinen Rechtsanwalt der auf Erfolgsbasis arbeitet. Ist nach dem deutschen Recht auch ziemlich kompliziert. Es geht, ist aber immer mit sehr viel "Erklärungsarbeit" des Anwalts verbunden. Darauf haben die meisten keine Lust.