Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

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  1. Avatar von Rote-Zora
    Rote-Zora ist offline
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    Frage Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo!

    Mich interessiert brennend die frage ob man überhaupt eine Chance hat!

    Anbei der Auszug von testberichte.de

    Unzählige Verbraucherkredite in Deutschland können jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden, weil die Widerrufsbelehrung durch die Bank fehlerhaft war. Betroffen sind viele Kredite, die zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft wurden.
    In der Widerrufsbelehrung hätten Banken darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den Produkten um verbundene Verträge handelt und der Rücktritt vom Kreditvertrag auch den Versicherungsvertrag unwirksam macht. Diese Pflicht wurde jüngst höchstrichterlich festgestellt und war von Banken lange Zeit nicht beachtet worden. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht den Rücktritt vom Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können sich also von teuren Krediten trennen.
    Wird vom Kreditvertrag zurückgetreten, muss der Kredit zurückbezahlt werden. Bereits bezahlte Zinsen können jedoch verrechnet werden. Verbraucher sollten den Rücktritt dennoch mit Bedacht angehen und zunächst sicherstellen, dass sich eine günstigere Finanzierung findet.Autor: JL

    Die Verbraucherzentrale würde unsere Widerufsbelehrung für 60€ prüfen.
    Hat jemand Erfahrung.

    Wäre ja verlockend bei den heutigen Zinsen!

  2. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Sie dürfen bei Ihrem Zinsvergleich zwei Sachen nicht vergessen.
    Es ist sehr teuer einen Dispo über ein Unterkonto von der Finanz Informatik zu bekommen. Der Kredit ist zu dem blanko/ohne Sicherheiten.

    Der Kunde kann von heute auf morgen sein Sparguthaben abziehen, obwohl das vielleicht zur Deckung eines Liquiditätslaufzeitbandes gedacht war. Der Kunde kriegt sein Guthaben immer wieder.
    Vom Dispo lässt sich das ohne weiteres nicht sagen. Sie bilden Rückstellungen für Ausfälle, müssen Dispos durchmahnen und haben nicht immer Erfolg, aber Unkosten und die müssen bezahlt werden.

    Der Fehler liegt eher beim Kunden. Kurzfristige Sachen über n Dispo, längerfristig über ein Darlehen. Das vergessen leider viele Kunden.
    Und wer heute kein Geld verlieren möchte, der legt sein Geld auch nicht auf m Sparbuch an, sondern hört auf seinem Berater und kauft sich auch mal einen Teil Aktien, Rohstoffe, Immobilien...

  3. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Zitat Zitat von Macy
    Es ist schon echt amüsant wenn man nun auch den Beitrag von Latinl liest. Warum fühlen Sie sich so angegriffen? Was hinkt an meinem Vergleich mit den Zinsen???? Nichts, es ist genauso wie ich es geschrieben habe. Selbst mit einem DispoZins von 7% und mehr, kann von fair und partnerschaftlich keine Rede sein. Es geht hier auch nicht darum ob jemand gezwungen wird einen Dispo in Anspruch zu nehmen! Es gibt Situationen im Leben da ist man drauf angewiesen und genau dann zocken die Banken ab! So wird ein Schuh draus. Da können Sie schreiben was Sie wollen! Das ist Fakt und eine andere Erklärung gibt es dafür nicht. Das die Banken sich strengeren Kontrollen unterziehen müssen ist super. Schließlich wurden einige viele Milliarden Euro durch uns Steuerzahler aufgewendet, um den Größenwahn der Banken zu bedienen und die daraus entstandenen Schäden auszugleichen. Auch das ist Fakt und kann nicht weggewischt werden. Ausser natürlich durch Sie und den FÜR-Sprechern! Es tut mir leid wenn ich mich wiederholen muß, aber auch Sie greifen hier Sachverhalte auf, die aus der Luft gegriffen sind. Wer hier wen wo raushaut überlasse ich in diesem Fall mal lieber Ihnen!

    Ich bin schon in vielen Foren gewesen, aber was hier an Postings von 2 Usern kommt ist der Wahnsinn! Ich hoffe nur das nicht zu viele Menschen auf Ihre Ratschläge bauen, denn die sind armseelig! Nur nörgeln, anzweifeln und alles in Frage stellen! Gut so! Machen Sie weiter so und auch dieses Forum landet in der Kategorie wie schon viele andere. Schade kann ich da nur sagen!!

    In diesem Sinne.....alles Gute und zweifeln, nörgeln & urteilen Sie weiter!

    Hallo,

    nein ich fühle mich nicht angegriffen. Ich finde es eher amüsant wie hier den Lesern versucht wird weiß zu machen " Leute die Banken sind alle böse und abzocker geht hin, kündigt den Schrott den Sie haben alle Fehler gemacht".

    Der Kunde sollte zumindest den Vebraucherschutz aufsuchen und die Verträge prüfen. Es Wird sich zu einem sehr sehr hohen Teil herausstellen das nichts anzufechten ist und der Rest soll nicht glauben das wir hier von 2 Wochen sprechen in denen einen Bank einen ohne VVE rauslässt. Und falls ja soll der Verbreaucherschutz bitte eine neue Baufi suchen damit die Ablöse klappt


    zu ihrem Vergleich. Der Poster vor mir hat es sehr treffend beschrieben. Wir sprechen bei einem Dispo von einem unbesicherten Kredit. Ein Beispiel aus der normalen guten Wirtschaft,

    Sie betreiben ein Großhandel. Unternehmen A ist ein topzahler und guter Kunde. Dieser erhält seine Ware zu besseren Konditionen und längeren Zahlungszielen. Unternhemen B ist ein schlechter Zahler und bestellt immer mal woanders damit er überhaupt ware kriegt. Rechnungen werden gar nicht mehr bezahlt , er wird ab und an nur gegen Vorkasse bedient. Schließlich ist es insolvent.

    Unterhemen A muss daraufhin in Zukunft bissi mehr zahlen. Klat ein Kunde ist ausgefallen und die Forderungen von B nicht bedient


    Wer ist denn jetzt der Böse ?


    Interessant ist auch das eher Sparkassen und Voba solche hohen Dispozinsen verlangen. Eigentlich sagen Sie immer das Sie sehr Kundenah sind


    Nachtrag:

    Das thema scheint auch in anderen Foren Wellen zu schlagen. anbei 2 Postings die sich mit den Aussagen decken :


    Nein, das sehe ich anders. Es gibt hier halt noch Menschen, die allen juristischen Winkelzügen und den befremdlichen Empfehlungen einer ja ach so seriösen - durch GEZ-Gebühren finanzierten - Verbrauchersendung zum Trotz eine grundsätzliche Geschäftsmoral im Sinne eines Hanseatischen Kaufmanns besitzen.
    Es ist sicherlich OK, dass man sich als Verbraucher gegen Bestimmungen wehrt, die einen tatsächlich benachteiligen. Das Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen, das es früher gar nicht gab, sichert beispielsweise dem Verbraucher zu, dass eine kurz vor Notarvertrag abgeschlossene Baufinanzierung notfalls noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann, wenn das zu Grunde liegende Immobilienvorhaben scheitert.
    Und das ist auch sinnvoll!
    Ich finde es allerdings widerlich, wenn nun sog. Verbraucherschützer nach Formulierungen suchen, die zu einem - möglicherweise juristisch abgesicherten - Vertragsbruch führen können.
    Es wäre schön, wenn diese Leute auch mal darüber nachdenken, was die Folgen derartiger Empfehlungen sind, die bereits heute sichtbar werden:
    • Der Umfang der Rechtsbelehrungen, Hinweise u.s.w. hat mittlerweile einen Umfang angenommen, den kaum ein Kunde noch überblickt. Viele Kunden reagieren sogar empört auf die abverlangten Erklärungen und Belehrungen in dem Sinne: 'Halten Sie mich eigentlich für blöde?'
    • Viele sinnvolle Produkte und Dienstleistungen werden verschwinden: So sind bereits viele kleinere Volksbanken und Sparkassen aus der Anlageberatung ausgestiegen, weil die Bürokratie beispielsweise für eine Aktienberatung nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar ist.
    • Wenn das Spiel bei Baufinanzierungen so gespielt werden soll, dass die Bank sich an die Konditionen halten muss, der Kunde sich hingegen bei fallenden Zinsen, möglicherweise mit juristischen Tricks - aus dem Darlehen jederzeit befreien kann - Was glaubt Ihr, wie lange noch Baufinanzierungen mit Zinsbindung von 10 Jahren und mehr angeboten werden? Schon heute bietet der §489 BGB dem Kunden ein einseitiges Recht zum Ausstieg nach 10 Jahren an, das ist bereits ein Ungleichgewicht zu Lasten der Bank.
    Wo soll dieses rein paragraphengesteuerte Denken und Handeln unsere Gesellschaft eigentlich noch hinführen??

    hier noch der Rat wenn man einen Anwalt aufsucht was zu tun ist um die Situation nicht eskalieren zu lassen:

    Wieso folgst du nicht der Empfehlung des Beitrages, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung fachlich vornehmen zu lassen?
    Ein Fachanwalt wird gerne für 170 EUR recht(s)sichere Erstberatung zu der Wirksamkeit deiner Widerrufsbelehrung vornehmen.
    Die würde ich mir allerdings schrfitlich formuliert zusichern lassen und einfordern.
    Denn ob man sich auf dessen Empfehlung verlassen sollte, oder er eher im eigenen Kosteninteresse zu einer Klage ohne Erfolgsaussichten rät oder das Gericht zu einer gänzlich abweichenden Würdigung seiner Rechtsauffassung kommt, bleibt dein Prozesskostenrisko.
    Wie lange denkst du, nachdem du sofort das Restdarlehen zurückgezahlt haben musst, noch zusätzlich (ggf. sogar zu einer Anschlussfinanzierung) Prozesskosten vorstrecken zu können, wenn die Bank zurückbehaltene Vorfälligkeitsentschädigungsforderung durch alle Instanzen klagt?
    Und wie du die immensen Kosten schultern wirst, wenn sie obsiegt oder du einem Vergleich zustimmen musst, wenn du dir Klage nicht mehr leisten kannst?
    Ich kenne niemanden, der so schnell vollstreckt wie ein RA und (bis auf das FA) Konten so schnell einfriert wie ein Gericht mit offener Prozesskostenforderung :-)

  4. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Auch in anderen Foren gibt es derzeit viel Bewegung in dieser Sache. Ich finde es gut und kann mich nur wiederholen! Für mich hat es sich gelohnt! Egal was die hiesigen Banker so alles von sich geben....

  5. Avatar von Privat1980
    Privat1980 ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Macy,

    vielen Dank für Ihre Beiträge; gestern (11.02.2013) gab es beim NDR einen ähnlichen Beitrag, der sich mit den oft fehlerhaften Widerrufsbelehrungen befasste. Ich teile Ihre Meinung und bin sehr daran interessiert, wie Sie zum Erfolg gekommen sind. Auch wir sind in einer ähnlichen Situation: Wohnung im Herbst 2009 gekauft und zu fast 5% finanziert. Sie boten in einem Ihrer Beiträge an, gerne auch bei Hinterlassen einer Nachricht direkt in Kontakt zu treten. Darüber würde ich mich sehr freuen, da auch wir gerne Geld sparen möchen und sich das Mitleid & Mitgefühl mit den Banken auch bei uns in Grenzen hält. Wenn es die Möglichkeit gibt, warum sollte man sie auslassen, nur weil die Banken mit Ihrer Rechtsabteilung drohen? Also, ich würde mich sehr über eine kurze Nachricht freuen.

    Danke

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Liebe Macy,

    stellen sie mir ihre Widerrufsbelehrung ( gerne anonymisiert, sprich nur den Textinhalt ohne Bezug auf ihre Person) bitte mal zur Verfügung, ich trage dann gerne dazu bei, dass man sie evtl. zu Unrecht hier kritisiert.

    Denke das ist im Interesse aller.

  7. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Lieber Herr Buhmann,

    ich kümmere mich heute oder morgen gleich mal drum. Bin nur leider unterwegs und muß es scannen.
    Bitte etwas Geduld ;-)

    Herzliche Grüße

  8. Avatar von Tieto
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo,

    auch ich möchte ausdrücklich Macy danken, dass er seine Erfahrungen hier gepostet hat.

    Ich habe im TV einen Beitrag der NDR-Sendung "Markt" gesehen, dass sehr viele Baufinanzierungen durch falsche Widerrufsbelehrungen glänzen. Dadurch ergibt sich faktisch ein ewiges Widerrufsrecht, was zur Folge hat, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.

    Durch weitere Recherche im Netz bin ich auch auf den Beitrag von PlusMinus gestoßen.

    Stichwort für Google: Widerrufs-Joker

    Werde nun mal meine Verträge durch die Verbraucherzentrale checken lassen.

    Werde mal Macy kontaktieren, ob er noch weitere Tipps geben kann.

    Schade das er hier so fertig gemacht wird, obwohl er einfach nur hilfreiche Kommentare abgibt und seine Hilfe anbietet; im Gegensatz zu einigen anderen Usern.

    Grüsse

    Tieto

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Tieto,

    Macy hat mir ja was versprochen, siehe Beitrag vor ihrem, ich warte da noch gespannt drauf!

  10. Avatar von Macy
    Macy ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Ruhig Blut Herr Buhmann, sobald ich wieder zu Hause bin bekommen Sie was ;-) Ich hoffe das ich bis Donnerstag mal wieder in heimischen Gefilden bin.

    Danke Tieto für den Beitrag und die netten Worte!

  11. Avatar von Finanzmakler
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Herr Buhlmann, haben Sie denn nun die Widerrufsbelehrung von Macy bekommen? Ist ja jetzt doch schon einige Monate her.....

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Finanzmakler,

    nein, nichts mehr gehört, so wie ich vermutet hatte, sehr schade.

  13. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo zusammen,
    hier ist ja richtig was los in Eurem Forum. Leider bin ich erst heute darauf gestoßen.
    Ich habe gerade mal alle Beiträge überflogen. Grundsätzlich stimme ich denen (und insbesondere Macy) zu, die etwas gegen die banken unternehmen und sich nicht Ihrem Schicksal hingeben.

    Ich selbst habe, von Berufswegen, sehr viel mit Finanzen, Darlehen und Finanzierungen zu tun. Leider musste ich immer wieder feststellen, dass die meisten Banken Ihre Kunden "über den Tisch ziehen". Angefangen von einem Verbraucherdarlehen mit Restschuldversicherung über die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren bis hin zu unzureichenden Widerrufsbelehrungen u.a. bei Immobiliendarlehen.

    Meiner Meinung nach sollte jeder Bankkunde seine Verträge sehr sehr kritisch prüfen. Und wenn es die Möglichkeit gibt, diese anzugreifen um sich einen "legalen" Vorteil zu verschaffen ist das sein gutes Recht. Nichts anderes machen die Banken.

    Am Anfang (bei der Kreditvergabe) wird dem Kunden das Blaue vom Himmel versprochen. Die Realität sieht leider anders aus. Sollte es mal zu Schwierigkeiten kommen sind die meisten Banken sehr brutal und von der anfänglichen Freundlichkeit ist nichts mehr zu merken.

    Und ja, mehr als zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen sind unzureichend. Aufgrund dieser Tatsache können laufende und auch bereits abgewickelte Darlehensverträge u.U. widerrufen werden.

    Wer mehr über den sogenannten "Widerrufsjoker" erfahren will, sollte sich mal diese Seite ansehen:

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen - vertragswertcheck

    Aus eigener und auch Kundenerfahrungen kann ich diese Seite nur empfehlen.

    Gruß
    Bankenschreck

  14. Avatar von Jutta
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo zusammen,

    ich habe heute die Post von der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten zu meiner Frage zum Bausparvertrag. Kosten58,82,-euro plus 19% = 70! Euro.

    Im Schreiben teilt man mir an 5 Stellen mit, warum mein BHW Bausparvertrag ggf. auch heute, 4 Jahre nach Abschluss noch gekündigt werden könnte
    1. Beginn der Widerspruchsfrist sei falsch
    2. irreführende und widersprüchliche Formulierung zur Widerspruchsfrist
    3. Schrift so klein, dass sie kaum gelesen werden kann
    4. Widerspruchsformulierung entspricht nicht der Musterwiderspruchsbelehrung
    5. unzulässigerweise wegen eines "verbundenen Geschäfts" belehrt wurde

    Dennoch steht ich nun etwas ratlos da, denn die Verbraucherzentrale schreibt klar, dass ohne Rechtsanwalt nichts geht und dass die Einschätzung der Verbraucherzentrale keineswegs zweifelsfrei ist.

    Ich suche nun nach einem Rechtsanwalt in räumlicher Nähe zu Wiesbaden, denn die von der Verbraucherzentrale genannten sind alle weit weg.

    Wenn Sie mich fragen haben sich die70 Euro gelohnt, muss ich sagen, nein, hatte mir eine eindeutige, verlässliche und sichere Einschätzung versprochen.

  15. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Jutta,
    was die VZ Dir geschrieben hat war zwar pauschal aber dennoch relativ ausführlich. Für 70 € kannst Du nicht mehr erwarten. Um eine detaillierte, schriftliche Einschätzung eines Fachanwalts zu bekommen musst Du schon etwas mehr investieren.
    Was hast Du denn mit Deinem Bausparvertrag vor? Willst Du den kündigen? Oder handelt es sich um ein Bauspardarlehn?

    Gruß
    Der Bankenschreck

  16. Avatar von Spancer73
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Nun. Ich habe da als Versicherungsmakler mit Erfahrungen im Bereich Finanzierung eine eigene Meinung zu...
    Die Banken wissen um das Problem der falschen Widerrufsbelehrungen in den eigenen Beständen, sehen aber überhaupt keinen Grund zu handeln.
    Aus Sicht einer Bank:
    Wenn man alle Forderungen ablehnt, bleibt dem Kunden nur eine Klage.
    Bei den Summen um die es bei einer Baufinanzierung geht, bedeutet das immer, das die Klage zum Landgericht geht.
    Dort darf man die Gerichtskosten vorab bezahlen. Diese ermitteln sich bei einer laufenden Finanzierung anhand der Finanzierungssumme. Es geht also jeder Kunde gewaltig in Vorkasse. Der eigene Anwalt will im Regelfall bei diesen Fällen auch vorab Geld haben. Das können die meisten Kunden nicht stemmen und so kommt es erst überhaupt nicht zu einer Klage. Natürlich ist jeder Bank diese Situation bekannt. Wieso sollen die also handeln???

    Die Idee mit der Rechtsschutzversicherung ist nett, aber hilft nicht. Hintergrund dabei ist, dass das Erbrecht, Scheidung und der Kauf/Bau einer Immobilie incl der Finanzierung von dem Versicherungsschutz ausgenommen ist. Ausnahme die Erstberatung. Aber da entstehen ja nicht die Kosten...

    Somit bleibt der Kunde auf den Kosten die entstehen sitzen, kann diese nicht tragen und wird in über 90% der Fälle keine Klage einreichen.

    Es ist nett das der Verbraucherschutz die Widerrufsbelehrungen für Euch für 60,- € prüft (habe ich gerade hier oben gelesen. Ob die Summe stimmt kann ich nicht sagen!) aber was nützt mir diese Info, wenn ich die Info aufgrund der hohen Folgekosten nicht nutzen kann????

    Ich kenne nur eine Lösung:
    baufi - revisor . de
    Die haben neben echt guten Anwälten, einer kostenlosen Prüfung, auch einen Prozesskostenfinanzierer im Boot. Der trägt die Kosten und das Risiko, will im Gegenzug aber einen Teil des Gewinns abhaben.

    Für mich eine gute Lösung!

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Spancer73,

    welche Bank hat denn ihrem Widerruf stattgegeben?

  18. Avatar von Spancer73
    Spancer73 ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Schauen Sie mal auf deren Homepage.
    Dort sind zwei Fälle hinterlegt. Sparkasse und ING
    hupw.de/ausstieg-aus-immobiliendarlehen-erfolgreich

    Bei mir war es ein Volksbank.
    Aber auch erst nach Druck der Anwälte.

  19. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo zusammen,
    auch ich habe mittlerweile so meine Erfahrungen mit unzureichenden Widerrufsbelehrungen gemacht. Die meisten Banken wollen es doch gar nicht auf einen Prozess ankommen lassen. In einigen Fällen sind sie bereits verurteilt worden rückabzuwickeln oder haben sich vor einem möglichen Verfahren mit ihren Kunden geeinigt.
    Ich kann nur empfehlen zunächst die aussergerichtliche Einigung mit der Bank zu suchen.
    Stellt Euch einmal vor eine große Bank wird vor Gericht dazu verurteilt ein Immobiliendarlehn rückabzuwickeln. Das entsprechende Urteil wird sich doch wie ein Lauffeuer im Netz verbreiten. Plötzlich hat die Bank ein echtes Problem. Das will keine Bank. Natürlich lassen die Banken es auch in einigen Fällen darauf ankommen. Es kommt aber immer darauf an wie Grenzwertig die betreffende Widerrufsbelehrung ist. Bei einigen, unzureichenden Widerrufsbelehrungen kann die Bank sich ggf. auf die "Schutzwirkung" des Musters (BGH VIII ZR 378/11) berufen.
    Spätestens aber im Gerichtssaal wenn die Bank merkt, dass die Karten für sie schlecht gemischt sind knickt sie ein und erkennt die Forderung des Kunden an oder schliesst einen Vergleich.

    Thema Rechtsschutzversicherung: Meiner Erfahrung nach übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherung auch die Deckung bei Streitigkeiten im Bereich der Immobiliendarlehnsverträge. Sicher gibt es auch hier Ausnahmen.

    Ich kann im Fall der aussergerichtlichen Verhandlung nur Frau RA Dubas aus Essen empfehlen. Sie bietet in zusammenarbeit mit Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck einen fairen und kostengünstigen Service. Auch hier werden die Verträge kostenlos geprüft und jeder Mandant bekommt eine ehrliche Einschätzung ob eine mögliche Klage erfolgversprechend ist oder nicht.
    Besonder spezialisiert hat sich Frau Dubas auf die aussergerichtliche Verhandlung mit den Banken.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  20. Avatar von Spancer73
    Spancer73 ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Lieber Bankenschreck,
    natürlich wollen die Banken keinen Prozess. Das würde dann ja bekannt und noch mehr Kunden würden etwas unternehmen. Aber einfach so die Kunden gehen lassen geht aus Sicht der Bank auch nicht. Wenn sich das rum spricht haben die das gleiche Problem. Und es würde sehr schnell bekannt. Kennen wir doch alle. Gerüchteküche lässt grüßen...

    Also ist die Taktik der Bank ganz einfach.
    Bei allen Anfragen, egal ob mit einem Anwalt oder ohne, wird die Bank zunächst ablehnen. Das bringt den Kunden in Zugzwang, wenn er es den wissen will. Jetzt kann der Kunde nur Klagen und das ist teuer. Googelt mal, ab wann man an das Landgericht muss. Da findet man eine ganz gute Beschreibung. Immer dann, wenn der Streitwert größer 5.000,- € ist. Das dürfte ja bei jeder Finanzierung so sein.
    Dadurch entstehen hohe Kosten und der Kunde muss in Vorkasse gehen, weil das Landgericht das Geld vorab haben will.
    Spätestens wenn die Kunden diese Info haben, schrecken 90% aller Kunden zurück. Mit dem Trick ist die Masse der Kunden abgefangen.
    Die einzelnen Kunden, die doch noch eine Klage einreichen, bekommen fast immer kurz vor Prozessbeginn ein Angebot der Bank. Meistens ein sehr gutes Angebot, was jeder annehmen wird. Die Bank verknüpft das dann aber mit einer Auflage: Stillschweigen über die getroffene Regelung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Folge:
    Die Bank hat die Masse der Fälle kalt gestellt ohne auch nur einen Cent in die Hand nehmen zu müssen. Die restlichen Kunden werden gut bezahlt.
    So gibt es kein Urteil und kann somit auch nicht bekannt werden.
    Die Kunden die den Deal bekommen haben können auch nichts sagen, da sie sonst vertragsbrüchig würden.

    Das ist ein Weg den die Banken in ganz vielen Bereichen so regeln. Wenn Sie z. B. einen geschlossenen Fonds bei der Bank gekauft haben (z. B. ein Schiffsfonds) und die Beratung war schlecht, regelt die Bank das auf gleichem Weg.

    Auf die Masse der Geschäfte ist das die beste und günstigste Lösung für die Bank.

    Bei der Rechtschutzversicherung bin ich nicht Ihrer Meinung:
    1.) Die Rechtsschutz bezahlt generell nur für Fälle, die in die Laufzeit des Vertrages fallen. Beispiel: Ich schließe ein Darlehensvertrag mit der Bank im Juni 2007 und schließe die Rechtsschutz aber erst im Januar 2008 ab. Damit ist der Fall schon nicht gedeckt.
    2.) Eigentlich alle neueren Rechtsschutzbedingungen haben alles rund um den Kauf und den Bau einer Immobilie ausgeschlossen. Somit auch die Finanzierung. Vergleichbar mit den Themen Scheidung und Erbe. Hier gibt es auch keinen Schutz, nur eine einmalige Beratung über 150,- €, aber das hilft ja nicht und macht den Kohl unterm Strich nicht fett...
    Wenn ein Kunde noch eine ganz alte Versicherung hat, dann kann es wirklich sein, dass das doch versichert ist. Diese Verträge sind aber extrem selten. Die Gesellschaften versuchen die Verträge seit mind. 10 Jahren auf aktuelle Bedingungen umzustellen und wenn ein Kunde nicht wollte, wurden die meisten Verträge von den Gesellschaften gekündigt.
    Dazu kommt bei der Rechtsschutz auch eine Prüfung auf Erfolgsaussicht, selbst wenn es versichert ist. Auch hier scheitert der eine oder andere Fall!

    Daher sehe ich nur in Ausnahmefällen eine Möglichkeit die Kosten auf eine Rechtsschutz übertragen zu können.

    Was mich freut, das Sie einen Tipp einer Rechtsanwältin geben, die sich wohl auf diese Fälle spezialisiert hat. Ich würde mich freuen, wenn alle mal berichten wo den positive Erfahrungen gemacht wurden.
    Neben den ganzen Problemen die geschildert werden und dem ganzen Katzenjammer (bitte nicht falsch verstehen, es jammern ja alle zu Recht...)
    ist es aber doch sinnvoll wenn wir uns gegenseitig unterstützen und uns die positiven Beispiele nennen, damit alle davon profitieren können und man nicht den Eindruck erweckt den Kopf bereits in den Sand gesteckt zu haben!

    In diesem Sinne... angenehme Nachtruhe.

    Spancer73

  21. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Spencer73,
    Den ersten Abschnitten Deiner Ausführung kann ich folgen und diese bestätigen.
    Bei der Kostenübernahme durch die Versicherung bin ich anderer Meinung. Eine Versicherung muss die deckungszusage erteilen wenn der Rechtsschutzfall eintritt. Dieser tritt dann ein, wenn die Bank den Widerruf abgelehnt hat. Dabei ist es unerheblich ob der Versicherte bereits bei Abschluss des Darlehnsvertrages versichert war.
    Einer meiner Kunden, den ich zu "vertragswertcheck" vermittelt hatte war erst seit ca. einem Jahr rechtsschutzversichert. Der Kreditvertrag datierte aber aus dem Jahr 2008. Die Versicherung lehnte die Deckungszusage mit der Begründung ab, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehnsvertrages noch nicht versichert war. Frau RA Dubas machte die Versicherung auf ein einschlägiges BGH Urteil aufmerksam aus dem hervorgeht, dass der Rechtsschutzfall erst nach Ablehnung des Antragssgegners eintritt.
    Die Versicherung beharrte auf ihrer Meinung und lehnte die Deckungszusage erneut ab.
    Daraufhin fragte Frau RA Dubas die Deckungszusage für ein Klage gegen die Versicherung an. In diesem Fall hätte die Versicherung die Kosten für ein mögliches Verfahren gegen sich selbst übernehmen müssen.
    Nach einer Woche lag die Deckungszusage für die Klageerhebung gegen die Bank vor. "Welch spontane Sinneswandlung".

    Zu einem Verfahren ist es nicht gekommen. Wie Du in Deinem Post schon gesagt hattest, hat die Bank nach Zustellung der Klage ein "Friedensangebot" gemacht und den Kunden ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus seinem Vertrag entlassen.

    Mit Deiner Meinung, dass es ein schwieriges und teures Unterfangen ist seine Bank zu verklagen, bin ich völlig bei Dir. Das die meisten Bankkunden das Risiko nicht eingehen wollen oder können ist auch klar. Genau darauf spekulieren die Banken. Denn bei einem Streitwert von 150.000 € liegen allein die Gerichtskosten schon bei ca. 4.000 €.

    Es lässt sich mit den Banken aber auch pokern. Wenn die außergerichtliche Verhandlung gescheitert ist, kostet es zunächst erst einmal nichts den Vertrag zu widerrufen. Sollte die Bank den Widerruf ablehnen kann Klage eingereicht werden. Dann bleibt abzuwarten ob die Bank einknickt oder nicht. Die Klage kann im Zweifel noch immer zurück genommen werden. Die Gerichtskosten verringern sich dann auf ca. 1/3.

    Natürlich bleibt noch immer das Restrisiko des einen Drittels und die möglichen Anwaltsgebühren. Die lassen sich aber u.U. durch geschickte Verhandlungen mit dem Anwalt minimieren.

    Alles in Allem kostet es in jedem Fall Geld sich mit seiner Bank anzulegen. Es sei denn, die Versicherung tritt ein. Aber auch für Kreditkunden ohne Versicherung gibt es Möglichkeiten (siehe Link in meinem letzten Post).

    Gruß
    Der Bankenschreck

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