Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

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  1. Avatar von Rote-Zora
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    Frage Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo!

    Mich interessiert brennend die frage ob man überhaupt eine Chance hat!

    Anbei der Auszug von testberichte.de

    Unzählige Verbraucherkredite in Deutschland können jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden, weil die Widerrufsbelehrung durch die Bank fehlerhaft war. Betroffen sind viele Kredite, die zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft wurden.
    In der Widerrufsbelehrung hätten Banken darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den Produkten um verbundene Verträge handelt und der Rücktritt vom Kreditvertrag auch den Versicherungsvertrag unwirksam macht. Diese Pflicht wurde jüngst höchstrichterlich festgestellt und war von Banken lange Zeit nicht beachtet worden. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht den Rücktritt vom Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können sich also von teuren Krediten trennen.
    Wird vom Kreditvertrag zurückgetreten, muss der Kredit zurückbezahlt werden. Bereits bezahlte Zinsen können jedoch verrechnet werden. Verbraucher sollten den Rücktritt dennoch mit Bedacht angehen und zunächst sicherstellen, dass sich eine günstigere Finanzierung findet.Autor: JL

    Die Verbraucherzentrale würde unsere Widerufsbelehrung für 60€ prüfen.
    Hat jemand Erfahrung.

    Wäre ja verlockend bei den heutigen Zinsen!

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Rote-Zora,

    ist bei ihnen eine Restschuldversicherung vereinbart worden? Bei den meisten Hyothekenkrediten ist das gar nicht der Fall, bzw. Gang und Gebe gewesen.

  3. Avatar von Focalex
    Focalex ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Normalerweise wird ein Immobiliendarlehen nicht unter einem Verbraucherkredit subsumiert.

    Siehe Artikel:

    Was ist ein Verbraucherdarlehen?
    Die Begriffe Verbraucherdarlehen und Verbraucherkredit werden in diesem Artikel als Synonyme verwendet. Ein Verbraucherdarlehen ist ein zinspflichtiger Kredit von einem Unternehmern an Verbraucher. Damit fallen schon mal Darlehen zwischen reinen Privatpersonen und zinslose Darlehen nicht unter diesen Begriff. Unabhängig von der Art des Darlehens werden auch Darlehen unter 200 Euro, Förderkredite, Baufinanzierungen und günstige Arbeitgeberdarlehen nicht berücksichtigt (vgl. § 491 Abs. 2 BGB). Ein typisches Beispiel für ein Verbraucherdarlehen sind die klassischen Ratenkredite.

    (Quelle: Finanztip.de)


    Also hätten Sie die falsche Rubrik gewählt. Falls nicht, gilt folgender Grundsatz für Verbraucherdarlehen:

    Sofern ein fester Zinssatz vereinbart ist, kann der Darlehensnehmer den Ratenkredit nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§ 489 Abs. 1 BGB).

    Dies gilt bei allen Verbraucherdarlehen. Ob sich die Überprüfung für 60€ nun in Hinsicht der ersparten Zinsen für 3 Monate lohnt, hängt von vielen Faktoren ab:

    Wird ein neuer Kredit bewilligt? Zu welchem Zinssatz? Wie hoch ist die Darlehenssumme? etc.etc. :-)




    Zitat Zitat von Rote-Zora
    Hallo!

    Mich interessiert brennend die frage ob man überhaupt eine Chance hat!

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    Unzählige Verbraucherkredite in Deutschland können jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden, weil die Widerrufsbelehrung durch die Bank fehlerhaft war. Betroffen sind viele Kredite, die zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft wurden.
    In der Widerrufsbelehrung hätten Banken darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den Produkten um verbundene Verträge handelt und der Rücktritt vom Kreditvertrag auch den Versicherungsvertrag unwirksam macht. Diese Pflicht wurde jüngst höchstrichterlich festgestellt und war von Banken lange Zeit nicht beachtet worden. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht den Rücktritt vom Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können sich also von teuren Krediten trennen.
    Wird vom Kreditvertrag zurückgetreten, muss der Kredit zurückbezahlt werden. Bereits bezahlte Zinsen können jedoch verrechnet werden. Verbraucher sollten den Rücktritt dennoch mit Bedacht angehen und zunächst sicherstellen, dass sich eine günstigere Finanzierung findet.Autor: JL

    Die Verbraucherzentrale würde unsere Widerufsbelehrung für 60€ prüfen.
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    Wäre ja verlockend bei den heutigen Zinsen!

  4. Avatar von Rote-Zora
    Rote-Zora ist offline
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Oh, ich hab den Eindruck missverstanden zu werden.

    Wir haben mitte 2009 eine Baufinanzierung zu einem Zinssatz von 4,3 eff über 30 Jahre abgeschlossen. Damals ein Top Zinssatz! Wir wissen auch das wir in 7,5 Jahren diesen Kredit auch kündigen können! Aber die Zinsen sind HEUTE sooo günstig! Am Wochenende kam über die falsche Widerrufsbelehrung ein Berich das unsere Fantasie angeregt hat!

    Also könnte man den Vertrag kündigen wegen falscher Widerufsbelehrung? Ich würd auch da bleiben für die aktuellen Konditionen !

    Die Verbraucherzentrale würde nun unsere Widerrufsbelehrung für 60€ prüfen was ich als teuer empfinde!

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hallo Rote-Zora,

    wenn das......

    Betroffen sind viele Kredite, die zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft wurden.....

    bei ihnen zutrifft, dann haben sie einen Ansatz, aber ich bezweifele dass sie ein Hypothekendarlehen mit Restschuldversicherung gezeichnet haben.

    Bei welcher Bank haben sie das Darlehen gezeichnet?

  6. Avatar von Rote-Zora
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    hmm, dann bringe ich hier etwas durcheinander! Hat man nicht auch bei einem Immobiliendarlehn auch ein Widerruf? Ich schnall das grad nicht! Sorry!

  7. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Mal abgesehen von der Restschuldversicherung, so ist es schon möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung, oder anderen Vertragsstrafen aus einem Darlehensvertrag auszusteigen. Sei es weil man eine Immobilie verkauft, oder weil man sich einen derzeit äußerst günstigen Zins sichern möchte.

    Viele Darlehensnehmer scheuen sich davor weil sie keinen Ärger mit den Banken wollen. Ich kann aus eigener Erfahrung (ganz aktuell) nur sagen das es sich lohnt. Ich hatte vor 4 Jahren ein Darlehen mit um die 5% Zins. Nun habe ich 2,8%, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen ;-)!

  8. Avatar von semmlerob
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    und wie hast du es gemacht Macy?

  9. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Ich habe auf eine Empfehlung hin gehandelt. Habe mich beraten lassen, alle Unterlagen gemailt und dann wurde geprüft wie die Aussichten sind. Alles war fair und seriös. Ich bin so froh das ich den Schritt gegangen bin, denn dadurch habe ich sehr, sehr viel Geld gespart. Natürlich ist es ein doofes Gefühl wenn man sich mit seiner Baufi-Bank streitet, aber dafür gibt es ja den Anwalt und alles ging schnell und meine Nerven wurden so gut wie gar nicht beansprucht ;-)

  10. Avatar von semmlerob
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Danke!!! stehe jetzt vor einem ähnlichen Fall.
    ETW 2008 gekauft soll jetzt verkauft werden.
    Zinsbindung 10 Jahre.


    Ich bin gespannt......

  11. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Na dann kannst Du ja schon gespannt sein welche Summe sie von Dir wollen! Ich war schockiert als ich die Summe erfahren hatte! Erst dachte ich irgendwo steht die versteckte Kamera...stand sie aber nicht! Wie gesagt, ich bin froh keinen Rückzieher gemacht zu haben. Schließlich gibt es da so einen Spruch "Geld stinkt nicht..."

  12. Avatar von semmlerob
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Hatte die Summe schonmal angefordert vor einiger Zeit.

    Ging noch..... naja......

    aber Kleinvieh macht auch Mist

  13. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Wie viel war es bei Dir?

  14. Avatar von semmlerob
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    War so zwischen 6000- 7000 Euro ca.
    Bei knapp 80 000 Kreditsumme

  15. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Das ist echt ne Menge Geld. Ich würde mal sagen da lohnt es sich direkt dagegen vorzugehen. Zumindest würde ich es versuchen.

  16. Avatar von semmlerob
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    bis zum endgültigen Bescheid dauert es leider noch was.



    Verkauft läuft gerade.

  17. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Vielleicht ist es ja gut wenn es noch dauert! Dann mußt DU Dich nicht sofort ärgern !! Ich drück die Daumen das Du Dich gar nicht ärgern musst!

  18. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Gibt es von Ihnen Urteile, an Hand dessen Sie Ihre Aussagen bestätigen können.
    Das BGB vertritt nach wie vor eine andere Auffassung zum Thema Schadensersatz im Verbraucherkreditbereich(speziell das Immobiliengeschäft), als die von Ihnen beiden getätigten Aussagen.

    Besonders interessant finde ich, dass Macy sich heute angemeldet hat und gleich von diesen Erfahrungen berichtet...!

  19. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Die Verbraucherzentralen sind immer eine gute Adresse. Auch in einem anderem mir bekanten Fall konnte die Verbraucherzentrale eine Forderung deutlich senken. Aber da ist noch kein Schluss. Teilweise werden Forderungen bis zu 100% zurückgewiesen!

  20. Avatar von Macy
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    Standard AW: Kredit kündigen wg. falscher Widerrufsbelehrung?

    Genau, warum sollte ich mich sonst auch anmelden? Ich bin gerade mit diesem Thema vertraut und beschäftige mich jetzt gute 3 Monate damit. Habe eine tolle Erfahrung gemacht und teile diese nun mit! In vielen Foren wird fast ausschließlich gemeckert! Selten gibt es Postings die sinnvolle und nützliche Inhalte haben. Das scheint in diesem Forum anders zu sein und daher teile ich sehr gerne meine Erfahrungen. Da ich selber kein Rechtsverdreher bin, kann ich zur den BGB Dingen gar nichts sagen. Ich möchte dann auch ganz ausdrücklich darauf hinweisen das ich hier keine "Aussagen" mache, sondern mich zum Thema äussere.

    Nochmal zur Anmeldung: Wäre es besser sich erst anzumelden und dann zu warten ob eventuell so ein Fall mal eintritt? Oder sollte ich nach der Anmeldung erst Erfahrungen sammeln???

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