ich hatte folgende Idee und bekam leider vom Banker meines Vertrauens eine Absage.
Folgendes Szenario:
Kauf ETW zu 108.000€ im März 2011. Zinsbindung 10J. Zins 3,9% (glaub ich). Für die Finanzierung wurden 2 Grundschulden von versch. Objekten herangezogen (einmal die Immobilie selbst zu 70.000, einmal eine andere zu 30.000)
Nun wollte ich die ETW verkaufen. Da ja ausser der Steuern noch VFE entstehen würden, war meine Idee wie folgt:
Verkauf der Immobilie, Sicherheitentausch der Grundschuld 1 (70.000) in Form eines fristenkongruenten Termingeldes.
Mein Banker verneinte dies, da das IF-Darlehen ja dann nicht mehr zum Zwecke einer IF wäre. Dies widerlegte ich mit dem Grund, dass ja noch eine weitere Grundschuld hinterlegt wäre...
Zur Sicherung der weiteren Zahlung der Annuität könnte man z.B. einen fristenkongruenten Auszahlungsplan eröffnen, damit auch hier die Bank ihre Sicherheit hat...
Dies hat der Banker auch wiederlegt, da es lt. Rücksprache mit dem Chef bilanziell nicht möglich sei...
Wie kann das sein? Habe ich nen Denkfehler? Der Sicherheitentausch hätte m.M. nach keinen Nachteilaus Banksicht, ausser einmalig etwas Verwaltungsarbeit.
Grund ist, dass die Immobilie nun ca. 180.000€ wert ist...
Rechnen wir mit ANK von einem Wert von 120.000€ wären dies 60.000€ Gewinn. Hiervon gingen 15.000€ für die Steuer ab, und knapp 15.000-20.000€ für die VFE... Dann macht die Geschichte in meinen Augen keinen Sinn mehr, da die Immobilie aktuell sehr gut vermietet ist und Überschuss abwirft...