Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Bis jetzt habe ich die guten Ratschläge immer ausgeschlagen, wenn mir Leute sagten, es wäre sinnvoll, zusätzlich zur späteren normalen Altersrente noch eine private abzuschließen.
Da ich jetzt aber langsam auf die 50 zugehe, mache ich mir doch Gedanken darüber, wie ich zumindest den aktuellen Lebensstandard mit Eintritt ins Rentenalter halten kann.
Ich würde ja auch gerne eine kleine private Rentenversicherung oder etwas Ähnliches abschließen, aber ich habe nicht viel Geld dafür zur Verfügung.
Kann mir hier jemand sagen, ab welchem monatlichen Betrag das minimal möglich ist?
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Die Aussage ...
"Und Riester rechnet sich (oder eben nicht) auch nicht durch die absolute Förderung,sondern über die Förderquote.Und für diese Quote ist es vollkommen unerheblich,ob ich 4 oder 2 oder 1,759% einzahle.Die Quote bleibt gleich."
... ist falsch.
Vielen Dank für diese äußerst fundiert anmutende Aussage.Soll die einfach so im Raum stehen bleiben oder auch mit Zahlen belegt werden?Vielleicht nehme ich es dann auch ernst bzw. zur Kenntnis.
Meine Zahlen sind belegt und untermauern damit auch die Richtigkeit meiner Aussage.Es darf gerne der Gegenbeweis angetreten werden,aber dann bitte mit etwas mehr Material als "diese Aussage ist falsch".
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Zitat von finance
Ich denke, die Berechnung bei 3.) ist falsch:
Bei der Berechnung der Steuererstattung zieht das Finanzamt immer die volle Eigenzulage ab (EUR 154).
Somit ist die Förderquote bei 3.) rund 17% und nicht 29%.
Korrekt. Wenn ich z.B. einen Jahresbeitrag von 1.000€ bezahle, "nur" die Grundzulage bekomme und einen Steuersatz von 30% habe, bekomme ich nicht 300€ Steuerrückerstattung, sondern 146€.
Günstigerprüfung:
300€ Steuerrückerstattung > 154€ Zulage = Differenzbetrag 146€ wird der Steuerrückerstattung gutgeschrieben.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Ich habe Ihre Berechnung genommen und die 30.000€ in 10.000€ getauscht, sowie Ihren Fehler bei Berechnung Punkt 3) korrigiert.
Als Beispiel soll der jungdynamische,kinderlose Ledige mit einem rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommen in Höhe von 10.000€ dienen.
Ich stelle die Förderquote für 3 Szenarien dar:
1) Erhalt der vollen Zulagenförderung;
2) Zahlung des steuerlich ansetzbaren Höchstbeitrages;
3) Zahlung eines individuellen Beitrages (2% vom rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommen)
1) 400€ - 154€ = 246€ Eigenleistung, darüberhinaus eine Steuererleichterung in Höhe von 0€. Es verbleibt eine Eigenleistung von 246€, die Förderquote beträgt 38%.
2) 2100€ - 154€ = 1946€ Eigenleistung, die Steuererstattung beträgt in diesem Fall zusätzlich 161€. Die Eigenleistung liegt bei 1785€, die Förderquote beträgt 15%.
3) 200€ - 125€ = 75€ Eigenleistung, Steuererstattung: 0€. Es verbleiben 75€ Eigenleistung, die Förderquote liegt bei 38%.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Hallo,
klar dürfte sein, dass bei der Günstigerprüfung immer der Zulagenanspruch - und zwar der höchstmögliche (ledig = 154 Euro) berücksichtigt wird.
Ob der Riestersparer aufgrund fehlender Eigenleistungen tatsächliche eine geringere (Grund-)Zulage bekommt, ... oder gar keine ..., spielt dabei keine Rolle. Angerechnet auf die Steuererstattung werden bei einer ledigen Person ohne Kinder immer 154 Euro Zulage.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
klar dürfte sein, dass bei der Günstigerprüfung immer der Zulagenanspruch - und zwar der höchstmögliche (ledig = 154 Euro) berücksichtigt wird.
Wie wäre es denn zur Abwechslung einmal mit einer belastbaren Quellenangabe??
Das EstG,das hier wohl immer noch maßgeblich ist,gibt gerade das nicht her:
erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.
Von einem höchstmöglichen Zulagenanspruch kann ich persönlich beim besten Willen nicht sprechen.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Zitat von Matthew Pryor
Wie wäre es denn zur Abwechslung einmal mit einer belastbaren Quellenangabe??
Hallo,
das gehört aber nun zum kleinen 1:1 der Riesterförderung seit 2002.
Es ist immer der Zulagenanspruch entscheidend. Und dieser Anspruch beträgt nun einmal bei einem Ledigen ohne Kinder 154 Euro. Gerne auch bei der ZfA oder bei jedem Finanzamt erkundigen.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Diesen Passus habe ich zitiert.Und nach wie vor geht daraus nicht hervor,dass der Anspruch auf die volle Zulage gemeint ist.Interpretieren kann man viel,das gedruckte Wort sagt etwas anderes.Und von dessen Belastbarkeit gehe ich im Zweifelsfall zunächst einmal aus.
Eine anders lautende,schriftliche Stellungnahme würde mich vom gegenteil überzeugen.Mal schauen,inwieweit die Zulagenstelle zu einer allgemeingültigen Stellungnahme bereit ist.
Die Steuerbescheide des hiesigen Finanzamtes sprechen zunächst einmal eine andere Sprache.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Bitte,nicht falsch verstehen,ich erhebe hier keinen Anspruch auf die alleinige Wahrheit.Aber meines Erachtens nach lässt der von uns beiden zitierte und in Frage kommenden Passus durchaus beide Sichtweisen zu.Vielleicht hast Du ja etwas Offizielles,dass für Klarheit sorgt.Ich werde auch noch einmal bei FA und ZfA anfragen,wie die sich dazu äußern.
Dann sind wir hier hoffentlich alle etwas schlauer...
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Nein, alles i. O.. Gerade wenn man im Netz quer liest, ist davon die Rede, dass bei der Steuerbegünstigung die auf den Vertrag geflossenen Zulagen abgezogen werden. Falls sich dies, entgegen meiner bisherigen Informationen, bestätigt, muss ich zurückrudern. Morgen wissen wir es.
Klar ist dagegen, dass der 'Berufseinsteigerbonus' nicht berücksichtigt wird.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Guten Morgen,
auch wenn dies nicht explizit aus dem Gesetz herauszulesen ist, denke ich, dass meine Aussage, dass immer der höchstmögliche Zulagenanspruch bei der Steuerbegünstigung berücksichtigt wird, richtig ist.
Einerseits wäre die für mich logisch. Das Finanzamt kann und will nicht prüfen, welche Einzahlungen tatsächlich auf den Riestervertrag gelaufen sind. Reicht der Kunde seine Einkommenssteuererklärung z. B. gleich im Januar ein, ist die Zulage für das abgelaufene Jahr noch nicht eingegangen. Zudem kommen immer wieder nachträgliche Änderungen durch die ZfA. Bereits gewährte Zulagen werden gekürzt oder wieder zurückgefordert. In diesem Zuge müsste das Finanzamt immer wieder Korrekturen durchführen, sofern nur eine 'anteilige' Zulage berücksichtigt worden wäre. In der Praxis nicht möglich.
Auch die Bescheinigung, die der Riestersparer jährlich von seinem Anbieter erhält, hilft da nicht weiter. Dort sind die Eigenbeiträge des Vorjahres und die Zulagen der Vorvorjahre aufgeführt; nie der aktuelle Zulagenanspruch für das Vorjahr.
Ich werde zwar versuchen weitere Unterlagen zu erhalten, aber der zitierte Gesetzestext (siehe oben) bezieht sich - nach meiner Auffassung - immer auf den gesamten Zulagenanspruch (z. B. ledig ohne Kinder = 154 Euro).
Nachtrag: Gerade habe ich mir die Anlage V einmal angesehen ... und nun kommen mir wieder Zweifel, ob das Finanzamt nicht doch genau rechnet. Auf jeden Fall werde ich mich nochmals zu dieser Angelegenheit melden.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Ich wollte mir das eigentlich schenken,aber ich stelle mal einen Bescheid des hiesigen Finanzamtes ein.
Zur Erläuterunger Riestervertrag begann am 01.12..Wenn das Finanzamt immer den hypothetisch vollen Zulagenanspruch ansetzen würde,müsste hier eine andere Zahl stehen als 8,58€.....Nämlich 154€/12Monate=12,83€.
Die Zulage ist also offensichtlich anteilig gekürzt worden.
Auch die Bescheinigung, die der Riestersparer jährlich von seinem Anbieter erhält, hilft da nicht weiter. Dort sind die Eigenbeiträge des Vorjahres und die Zulagen der Vorvorjahre aufgeführt; nie der aktuelle Zulagenanspruch für das Vorjahr.
Das halte ich für ein Gerücht.Ich habe Bescheinigungen vorliegen,die die Eigenbeiträge und die dem Vertrag zugeflossenen Zulagen des Jahres 2011 ausführen.Und die Bescheinigungen sind aus 2012 und können demnach dem Finanzamt für die Steuererklärung des Vorjahres (2011) vollumfänglich zur Berechnung gestellt werden.
Ich will hier kein Fass aufmachen,halte aber die Formulierung im EstG aus genau diesem Grund für problematisch.Und der angehängte Steuerbescheid bestätigt zunächst einmal meine Lesart.Die aber auch nicht richtig sein muss...
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Für mich gab es immer einen guten Grund, keine Riester-Förderung abzuschließen. Wenn man seinen Lebensabend im Ausland verbringt, bekommt man bei Riester nur zurück, was man eingezahlt hat ohne Förderungen. Ist das immer noch so?
Ich habe lange Jahre in Frankreich gelebt, dort immer noch viele Kontakte und möchte gerne nach meiner Berufstätigkeit dorthin zurückkehren.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Wenn der Wohnsitz im Ruhestand innerhalb der EU liegt,müssen die Förderungen nicht zurückerstattet werden.Sie dürfen also Ihren Cidre mit deutschen Steuergeldern subventionieren.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Bei der Riester Rente kann es sein, dass man nicht mehr als 5 Euro im Monat zahlen muss. Dabei ist die Voraussetzung jedoch, dass man nicht selbst riestern darf und meit jemandem verheiratet ist, der selbst riestert.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Und wenn ich 500€ im Monat verdiene,rentenversicherungspflichtig bin, und damit einen Anspruch auf Zulage habe?Und zudem unverheiratet?Wie sieht Ihre Rechnung dann aus?Wie hoch ist mein Eigenbeitrag?
Dann sind nämlich genau die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllt und der Eigenbeitrag ist trotzdem der erforderliche Mindesteigenbeitrag.Die Rechnung geht so also nicht auf.
AW: Hat die private Rentenversicherung ein Minimum an Beitrag?
Zitat von Matthew Pryor
Und wenn ich 500€ im Monat verdiene,rentenversicherungspflichtig bin, und damit einen Anspruch auf Zulage habe?Und zudem unverheiratet?Wie sieht Ihre Rechnung dann aus?Wie hoch ist mein Eigenbeitrag?