Bei der Berechnung der Förderquote ist der individuelle Steuersatz entscheidend.
Die Förderquoten sind extrem unterschiedlich zum Beispiel zwischen Mindestbeitrag / 4% vom rentenversicherungspfl. Jahreseinkommen und maximalen Beitrag zur Riester, bei niedrigen Einkommen bzw. niedriger steuerlichen Belastung.
Die Aussage ...
"Und Riester rechnet sich (oder eben nicht) auch nicht durch die absolute Förderung,sondern über die Förderquote.Und für diese Quote ist es vollkommen unerheblich,ob ich 4 oder 2 oder 1,759% einzahle.Die Quote bleibt gleich."
... ist falsch.