ich bekomme heute einen Brief der LBS West. Der Tarif meines Sohnes Vario 99/3 sieht 2% Sparzins und 2% Bonus vor. Die Bausparsumme beträgt 11.000€, ca. 7500€ sind eingezahlt.
Gute Kapitalanlage für uns, um meinem Sohn eine gute Starthilfe mit 18 Jahren zu geben.
Vor ein paar Jahren teilte mir die LBS mit ich dürfte nur noch 2.600€ im Jahr darauf einzahlen. Obwohl das in den Unterlagen und Verträgen die ich unterschrieben habe nirgens stand.
Diese Überweisung habe ich auch Anfang diesen Jahres wieder durchgeführt. Nun sendet mir die LBS 2072€ zurück mit der Begründung die Regelsparrate wäre überzogen.
Und bittet mich um Verständnis, das habe ich natürlich nicht, denn ich verstehe nicht dass die LBS im nachhinein die jährlichen Einzahlungen beschränken kann. Und dass muss die LBS mir vorher nicht mal schriftlich mitteilen?
Hat hier im Forum vielleicht einen ähnlichen Brief bekommen oder kennt dieses Vorgehen?
Viele Grüße
Alex
Aktuell haben auch die Bausparkassen unter den niedrigen Zinsen zu leiden und nutzen Vertragsklauseln, gerade bei alten Tarifen die nur zum Sparen ausgelegt sind, die sonst nicht zum tragen kamen.
Und zwar ist in fast jedem Bausparvertag, eine Klausel drin, die der Bausparkasse ermöglicht Zahlungen über die jährliche Regelsparleistung hinaus abzulehen.
Wenn man überlegt, dass hier 4% p.a. auf das Guthaben zu zahlen sind und die aktuellen Finanzierungstarife der Bausparkassen unter 3% p.a. liegen, ist klar dass die Bausparkassen reagieren und Überzahlungen nicht mehr dulden.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich verstehe auch die Finanzielle Miesere der Bausparkassen, die hinter diesen Schreiben stehen. Mein Problem ist aber, dass ich mit den Verträgen Vorsorge für die Bildung meiner Kinder treffen wollte und ich nur wissen möchte, ob das rechtens ist, den Vertrag einseitig ändern zu dürfen.
In meinem Vertrag steht nichts über die Beschränkung der Regelsparraten. Dort steht:
(Vario 3/99) : §2 Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen und Zahlungen, die die Bausparsumme übersteigen, von ihrer Zustimmung Abhängig machen.
Mit meiner Sonderzahlung übersteige ich die Bausparsumme aber nicht.
In den Neueren Verträgen wurde das durch ... Sonderzahlungen sowie Zahlungen, die die Bausparsumme ... Bei dieser Formulierung ist klar die Bausparkasse kann die Sonderzahlung ablehnen.
Aber bei der alten Formulierung können m.E. nur Sonderzahlungen , die über die Bausparsumme hinaus gehen abgelehnt werden.
Wie seht Ihr das?