ich habe zum 01. Juli 2010 eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen. Der monatliche Beitrag für diese Direktversicherung beträgt 122,16 €. Hierbei erhalte ich von meinem noch derzeitigen Arbeitgeber VWL in Höhe von 40 €/Monat, den Rest bezahle ich durch Entgeltumwandlung selbst.
Wie verhält sich das ganze nun bei einem Arbeitgeberwechsel, wenn der neue Arbeitgeber die Direktversicherung nicht übernimmt? Wenn ich richtig informiert bin habe ich die Möglichkeit die Versicherung beitragsfrei zu stellen oder privat fortzuführen. Wenn ich nun also die 122,16 € jeden Monat von meinem eigenen Geld privat fortführe habe ich auch keinen Sozialversicherungsvorteil mehr? Oder kann ich das ganze bei meinem neuen Arbveitgeber angeben, ohne das dieser etwas dazuzahlt, sodass ich den Sozialversicherungsvorteil weiter habe und statt dem rbeitgeber einfach ich den monatlichen Beitrag bezahle? Ist es überhaupt sinnvoll das ganze privat fortzuführen?
Hallo,
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dfas Recht einräumen,eine Entgeltumwandlung einzurichten.
Dem Arbeitgeber steht hier allerdings das Recht der Wahl des Durchführungsweges sowie des gewählten Anbieters zu.
Wenn er dieses Recht nicht in Anspruch nimmt,können Sie Ihren Vertrag auch bei Ihrem alten Anbieter fortführen.
Ansonsten können Sie das Guthaben auch zu einem anderen Anbieter übertragen lassen,den Ihr AG vorgibt,wenn dieser dem Übertragungsabkommen beigetreten ist.Das gilt jedoch für nahezu alle Unternehmen.
Beachten sollten Sie hierbei allerdings die Nachteile,wie z.B.:
-Neuer Rechnungszins;
-mutmaßlich neue Sterbetafel und dadurch niedrigere Garantierente;
Wenn ich nun also die 122,16 € jeden Monat von meinem eigenen Geld privat fortführe habe ich auch keinen Sozialversicherungsvorteil mehr? Oder kann ich das ganze bei meinem neuen Arbveitgeber angeben, ohne das dieser etwas dazuzahlt, sodass ich den Sozialversicherungsvorteil weiter habe und statt dem rbeitgeber einfach ich den monatlichen Beitrag bezahle?